Lübeck-Travemünde Priwall Kohlenhofpromenade
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlendamm 10-12
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 451/122-60-14
Fax: +49 451/122-60-90
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lübeck-Travemünde Priwall Kohlenhofpromenade
Freiraumplanung Leistungsphasen 1-3 mit Besonderen Leistungen und die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 4 - 8
Lübeck-Travemünde
Freiraumplanung der Leistungsphasen 1 - 3 Grundleistungen und Besondere Leistungen, sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 4 - 8
Die LPA behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hier um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV. Diese
Bekanntmachung dient der Bekanntmachung der Aufhebung des Teilnahmewettbewerbs
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens
bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.