Lübeck-Travemünde Priwall Kohlenhofpromenade
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lübeck-Travemünde Priwall Kohlenhofpromenade
Freiraumplanung Leistungsphasen 1-3 mit Besonderen Leistungen und die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 4 - 8
Lübeck-Travemünde
Freiraumplanung der Leistungsphasen 1 - 3 Grundleistungen und Besondere Leistungen, sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 4 - 8
Die LPA behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB dürfen nicht vorliegen und das Unternehmen darf keinen
Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 haben.
Nachweis der Gesamtjahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies betrifft die Jahre 2022, 2021 und 2020. Sollten die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die die Umsatzzahlen für die Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019 anzugeben und die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2022 nachzureichen, sobald die-se vorliegen.
Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 EUR, wobei die Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt) oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Nachweis von 2 Referenzprojekten. Als Referenzprojekte werden Sportboothäfen und Prome-naden angesehen. In jedem Referenzprojekt müssen Planungsleistungen der Freiraumplanung nach §§ 38 ff. der HOAI 2021 erbracht worden sein. Dabei müssen jeweils die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein.
Die Leistungen (alle Leistungsphasen 1-8) müssen innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag 01.01.2013) erbracht worden sein. Beginn der zehn Jahresfrist ist der Abschluss der Leistungs-phase 2.
Eine Eigenerklärung zu den Referenzen ist ausreichend.
Team:
Es stehen als Planungsteam mindestens
1 Projektleiter:in
1 Freiraumplaner:in
1 Zeichner:in
für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung. Mindestens der/ die Projektleiter:in verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV, §§ 57 LBO Schleswig-Holstein zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure
tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland
berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist
und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen
Zahlung des Vergabemindestlohnes von 9,99 EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hier um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV. Diese
Bekanntmachung dient der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens
bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.