Breitbandversorgung der Hansestadt Stendal und Ortsteile Wirtschaftlichkeitslücke 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 1.5-90.80-2023/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandversorgung der Hansestadt Stendal und Ortsteile Wirtschaftlichkeitslücke 2023
Versorgung der noch unterversorgten Adressen und damit Erreichung eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes auf dem Gebiet der Hansestadt Stendal und Ortsteile (Bau und Betrieb) - Los 1: Kernstadt Stendal und Ortschaft Wahrburg, Los 2: 17 Ortsteile Bindfelde, Borstel, Buchholz, Dahlen, Groß Schwechten, Heeren, Insel, Jarchau, Möringen, Nahrstedt, Staats, Staffelde, Uchtspringe, Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde, Wittenmoor
Lose 1 und 2
Kernstadt und Ortschaft Wahrburg
Kernstadt Hansestadt Stendal und Ortschaft Wahrburg
Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Hansestadt Stendal (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2025 in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA.
Los 1:
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Kernstadt Stendal mit der Ortschaft Wahrburg für solche Adressen abzugeben, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
17 Ortsteile
17 Ortsteile der Hansestadt Stendal
Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Hansestadt Stendal (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2025 in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA.
Los 2:
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) in den 17 Ortsteilen Bindfelde, Borstel, Buchholz, Dahlen, Groß Schwechten, Heeren, Insel, Jarchau, Möringen, Nahrstedt, Staats, Staffelde, Uchtspringe, Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde, Wittenmoor auf dem Gebiet des Landkreises Stendal für solche Adressen abzugeben, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis Zulassung als Netzbetreiber gem. § 5 Telekomm.gesetz (TKG)
2. Gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
1. Vorlage Kopie d.aktuellen Versicherungsvertrages Betriebshaftpflichtversicherung o. Erklärung Versicherer, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird
2. Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
1. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung v.Tariftreue, Sozialstandards u. Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz LSA vom 7.12.2022)
2. Vorlage Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzobjekten
3. Erklärung zur Bereitschaft Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
4. Verpflichtung zur Herstellung eines offenen u. diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) u. Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise)
5. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft einzureichen
a) Nachforderungen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf § 57 (1) Nr. 2 VgV wird hingewiesen.
b) Verpflichtung zum Zuschlag, Finanzierungsvorbehalt: Der Auftraggeber ist gem. § 63 (1) S. 2 VgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt werden.
c) Bekanntmachung. Der Auftraggeber gibt bekannt sich vorzubehalten, gem. § 17 (11) VgV ohne in Verhandlungen einzutreten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot gem. den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen u. gem. § 17 (12 VgV die Zahl der Angebote zu verringern.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Gegensatz zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Hansestadt beabsichtigt daher, mit allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (Anlage 8 der Ausschreibungsunterlagen); die nach Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de