Standortbezogene Dienstleistungen in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: IHKL-V-002-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standortbezogene Dienstleistungen in 3 Losen
Ausgeschrieben sind standortbezogene Dienstleistungen für die IHK zu Leipzig gegliedert in drei Lose:
- Teilleistungen im Bereich Gebäudemanagement
- Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen
- Außenanlagenpflege, Grünflächenpflege, Winterdienst
Teilleistungen im Bereich Gebäudemanagement
Leipzig, DE
Die Leistungen umfassen Teilleistungen im Gebäudemanagement, insbesondere im infrastrukturellen und technischen Gebäudemanagement.
Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, Gebrauch macht.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages.
Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen
Leipzig, DE
Dienstleistungen für die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (ca.192 pro Jahr) und Beratungen (ca. 1100 pro Jahr), die Betreuung von Veranstaltungstechnik und Gastroequipment sowie Lagerverwaltung.
Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, Gebrauch macht.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages.
Außenanlagenpflege, Grünflächenpflege und Winterdienst
Leipzig, DE
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Grünflächen-/Pflanzenpflege sowie des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Objekt Goerdelerring 5 und Goerdelerring 1, 04109 Leipzig
Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, Gebrauch macht.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilleistungen im Bereich Gebäudemanagement
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagenpflege, Grünflächenpflege und Winterdienst
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGHs im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) und der nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15). Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag in Anlehnung an das GWB-Vergaberecht durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV sowie des SächsVergabeG finden keine unmittelbare Anwendung. Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK zu Leipzig haben, ist die zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren in Punkt VI.4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Voraussetzungen zu beachten sind: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.