Standortbezogene Dienstleistungen in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: IHKL-V-002-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standortbezogene Dienstleistungen in 3 Losen
Ausgeschrieben sind standortbezogene Dienstleistungen für die IHK zu Leipzig gegliedert in drei Lose:
- Los 1 / Teilleistungen im Bereich Gebäudemanagement
- Los 2 / Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen
- Los 3 / Außenanlagenpflege, Grünflächenpflege und Winterdienst
Teilleistungen im Bereich Gebäudemanagement
Leipzig, DE
Leistungsumfang:
Die Leistungen umfassen Teilleistungen im Gebäudemanagement, insbesondere im infrastrukturellen und technischen Gebäudemanagement.
Hierzu zählen:
a) Betriebsführung und Objektbetrieb
Überwachung des Zustandes von baulichen und technischen Anlagen und Einrichtungen auf Schäden und Mängel; Störungsmanagement; In- und
Außerbetriebnahmen; Zustandsüberwachung (Kontrolle)
Elektronisches Zutrittssystem: Batteriewechsel; Wechsel von Schließzylindern; Synchronisierung der Türzylinder; Störungsbeseitigung (z. B. Demontage des
Zylinders); Notbestromung der Türzylinder
Verbrauchszähler: Zählerstände ablesen; Zählerwechsel bei Bedarf überwachen
Wiederkehrende Prüfungen
Im Rahmen der gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen periodisch wiederkehrenden Prüfungen der Anlagen (Betreiberpflichten) begleitet der AN das prüfende
Unternehmen (z. B. DGUV-Prüfung). Darüber hinaus führt der AN das Leiterbuch der IHK zu Leipzig und prüft die vorhandenen Tritte und Leitern durch eine
befähigte Person (Leiterbeauftragte/r).
b) Gebäudeservice
Hausmeisterdienste: Kontrollgänge; kleinere Reparaturen / Ausbesserungsarbeiten; Montagearbeiten; Reinigung / Entsorgung; div. Aufgaben bei Leerstand
Lagerleistungen: Der AG unterhält diverse Lager für Verbrauchsmaterial, Mobiliar sowie technisches Equipment (z. B. Beamerlampen, Kabel). Der AN übernimmt die
Verwaltung und -führung dieser Lager
Botengänge: Diese Leistung umfasst z. B. das Abholen von Waren aus dem Bau- oder Elektrofachmarkt (Aufkommen: ca. 1 - 5x monatlich) sowie das Bringen von
Bildern zur Rahmung und Abholung der eingerahmten Bilder (Aufkommen: ca. 4-mal jährlich).
Transportfahrten: Der Transport einzelner Dokumente und / oder Gegenstände zwischen den Objekten des AG. Dabei können sowohl Stellwände, Flipcharts, Tische,
Stühle, Rollcontainer, Regale, Schränke und andere Gegenstände zu transportieren sein.
Wäscheservice: Die Leistung beinhaltet die wöchentliche Reinigung der Geschirrhandtücher, Tischhussen sowie Tischwäsche des AG.
Unterstützung bei der Erfassung von Gütern sowie bei der Durchführung von Inventuren
c) Fahrzeugpflege
Pflege Fuhrpark: Zum Fuhrpark des AG gehören 15 Kfz und 3 Fahrräder. Davon sind durch AN die Fahrräder und 7 Fahrzeuge regelmäßig zu pflegen.
Die Leistungserbringung ist gewünscht in den Zeiten: Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag: 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Hauptausführungsort: Goerdelerring 5, 4109 Leipzig
Weitere Ausführungsorte können sein: Bogislawstr. 18/04315 Leipzig, Karl-Marx-Straße 8/04668 Grimma, August-Bebel-Str. 2/04509 Delitzsch, Stauffenbergstr. 4/04552 Borna, Breite Straße 19/04860 Torgau
Reaktionszeiten für die Leistungserbringung sind:
• Innerhalb der Ausführungszeit gilt in dringenden Fällen eine Reaktionszeit von 5 Minuten nach Anruf des AG.
• Außerhalb der regulären Ausführungszeit - bis Ende der Geschäftszeiten des AG - gilt in dringenden Fällen eine Reaktionszeit von 30 Minuten nach Anruf des AG.
Dem Auftraggeber ist zudem ein Ansprechpartner zu benennen, der montags bis freitags von 7:00 bis 18:00 Uhr erreichbar und zur Annahme von Aufträgen und Weitergabe von Weisungen befugt ist.
Nach erfolgter Zuschlagserteilung findet zwischen den Vertragsansprechpartnern ein Kick-off-Meeting beim AG statt. Dieser Termin dient insbesondere dem gegenseitigen Kennenlernen sowie zur Abstimmung der Implementierung.
Eine Verlängerung ist viermal um jeweils 12 Monate möglich.
Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, Gebrauch macht.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages.
Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen
Leipzig, DE
Dienstleistungen für die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (ca.192 pro Jahr) und Beratungen (ca. 1100 pro Jahr), die Betreuung von Veranstaltungstechnik und Gastroequipment sowie Lagerverwaltung
Die Leistungen sind vorrangig in der Hauptgeschäftsstelle zu erbringen.
Zeitraum der Leistungserbringung:
Montag bis Donnerstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungen die über diese vorgenannte Zeit hinaus gehen, werden mindestens eine Woche im Voraus angekündigt und im wöchentlichen Meeting besprochen.
Bei Bedarf sind Auf- und Abbauarbeiten oder Transportfahren an/zu weiteren Veranstaltungsorten im IHK-Bezirk Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig) zu erbringen.
Es werden zuverlässige Dienstleister gesucht, die durch erfahrene Servicekräfte das hauseigene Personal bei der Vorbereitung/Nachbereitung von Veranstaltungen unterstützen. Es werden keine Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen.
Dem Auftraggeber ist zudem ein Ansprechpartner zu benennen, der montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr / freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar und zur Annahme von Aufträgen und Weitergabe von Weisungen befugt ist.
Nach erfolgter Zuschlagserteilung findet zwischen den Vertragsansprechpartnern ein Kick-off-Meeting beim AG statt. Dieser Termin dient insbesondere dem gegenseitigen Kennenlernen sowie zur Abstimmung der Implementierung.
Eine Verlängerung ist viermal um jeweils 12 Monate möglich.
Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, Gebrauch macht.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages.
Außenanlagenpflege, Grünflächenpflege und Winterdienst
Leipzig, DE
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Grünflächen-/Pflanzenpflege sowie des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Objekt Goerdelerring 5 und Goerdelerring 1, 04109 Leipzig
1. Außenanlagenpflege:
Die zu pflegenden Außenanlagen (Goerdelerring 5 und Goerdelerring 1) umfassen ca. 1505 qm Graufläche. Darüber hinaus sind ca. 185 qm Dachfläche 2x im Jahr zu reinigen.
Zum Leistungsumfang gehört die Entsorgung von Verschmutzungen, wie z. B. Abfällen, Unrat, Laub und dergleichen. Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind vorrangig wöchentlich (montags) zu erbringen.
2. Grünanlagen-/Pflanzenpflege (insg. 359 qm)
Der AN übernimmt die gärtnerische Pflege, Erhaltung und Reinigung der Grünanlagen (324 qm) in /auf den vertragsgegenständlichen Flächen.
Leistungsumfang: Rasenpflege/-schnitt, Heckenschnitt (2x im Jahr), Heckenpflege, Mulchen (jährlich)
Für die Ausführung der Pflegearbeiten sind die aktuellen fachlichen Normen und Richtlinien sowie die Richtlinien der Stadt Leipzig anzuwenden.
Soweit möglich sollen nur technische Geräte zum Einsatz kommen, die Akkubetrieben sind. Der Einsatz von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist verboten.
3. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst (ca. 1566 qm)
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst entsprechend den Verpflichtungen der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig (Satzung über den Winterdienst in der Stadt Leipzig, in der jeweils gültigen Fassung).
Leistungsumfang:
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe
- öffentliche Verkehrsflächen: Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
Für den Winterdienst erforderliche Geräte, Maschinen etc. sind vom AN beizustellen. Die Beschaffung des Streugutes sowie die Pflege und Befüllung der Streugutboxen ist Aufgabe des AN. Zulässige Streumittel sind Sand, Splitt oder Granulat.
Öffentliche Fläche: 520 qm (maschinell)
Nicht-öffentliche Fläche: 861 qm (davon 487 qm per Hand)
Dachfläche: 185 qm
Eine Verlängerung ist viermal um jeweils 12 Monate möglich.
Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, Gebrauch macht.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen machen in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) bitte nur Angaben über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis und die dadurch abgedeckten Nachweise. Falls mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis nicht alle festgelegten Eignungskriterien (vollständig) abgedeckt werden, sind in der EEE Angaben zu diesen Eignungskriterien (z. B. Referenzen) erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
In dieser Eigenerklärung sind Angaben zur Befähigung der Berufsausübung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB zu machen.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes der beteiligten Unternehmen eine separate EEE vorlegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Die EEE (XML-Dokument (.xml)) ist über den elektronischen Online-Dienst https://uea.publicprocurement.be/ auszufüllen, anschließend als PDF-Dokument und XML-Dokument herunterzuladen und mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen machen in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) bitte nur Angaben über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis und die dadurch abgedeckten Nachweise. Falls mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis nicht alle festgelegten Eignungskriterien (vollständig) abgedeckt werden, sind in der EEE Angaben zu diesen Eignungskriterien (z. B. Referenzen) erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Anzugeben ist der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Darüber hinaus sind Angaben zur Haftpflichtversicherung zu machen. Zu beachten sind dabei die besonderen Anforderungen bzgl. der Betriebshaftpflicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes der beteiligten Unternehmen eine separate EEE vorlegen.
Wenn ein Unternehmen zwar in eigenem Namen an einem Vergabeverfahren teilnimmt, aber für seine Eignung die Kapazitäten eines anderen oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (= Eignungsleihe), muss das Unternehmen, das in eigenem Namen an dem Vergabeverfahren teilnimmt, für die Eignungsprüfung (zusammen mit seiner eigenen EEE) eine separate EEE für jedes der in Anspruch genommenen Unternehmen beifügen.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Zudem hat der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Die EEE (XML-Dokument (.xml)) ist über den elektronischen Online-Dienst https://uea.publicprocurement.be/ auszufüllen, anschließend als PDF-Dokument und XML-Dokument herunterzuladen und mit dem Angebot einzureichen.
Besondere Eignungsanforderungen
a) Betriebshaftpflichtversicherung:
Los 1 - Teilleistungen Gebäudemanagement
a. Personen- und Sachschäden - 5.000.000,00 EUR (pauschal)
b. Vermögensschäden - 300.000,00 EUR
c. Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten - 300.000,00 EUR
d. Tätigkeitsschäden - 500.000,00 EUR
e. Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser - 5.000.000,00 EUR
f. sonstige Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen - 300.000,00 EUR
Los 2 - Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen
a. Personen- und Sachschäden - 5.000.000,00 EUR (pauschal)
b. Vermögensschäden - 300.000,00 EUR
c. Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten - 300.000,00 EUR
d. Tätigkeitsschäden - 500.000,00 EUR
e. Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser - 5.000.000,00 EUR
f. sonstige Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen - 300.000,00 EUR
Los 3 - Grünflächen- und Außenanlagenpflege, Winterdienst
a. Personen- und Sachschäden - 5.000.000,00 EUR (pauschal)
b. Vermögensschäden - 300.000,00 EUR
c. Tätigkeitsschäden - 500.000,00 EUR
d. Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser - 5.000.000,00 EUR
Die Versicherungssummen müssen während des Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung stehen.
Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder nicht mit der geforderten Mindestdeckung, kann der Bieter ersatzweise erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt oder die bestehende Versicherung entsprechend erweitert.
Präqualifizierte Unternehmen machen in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) bitte nur Angaben über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis und die dadurch abgedeckten Nachweise. Falls mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis nicht alle festgelegten Eignungskriterien (vollständig) abgedeckt werden, sind in der EEE Angaben zu diesen Eignungskriterien (z. B. Referenzen) erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Es ist zu belegen, dass der Bieter bereits Leistungen in der ausgeschriebenen Art ausgeführt hat. Zu beachten sind die besonderen Anforderungen an die Referenzen.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes der beteiligten Unternehmen eine separate EEE vorlegen.
Wenn ein Unternehmen zwar in eigenem Namen an einem Vergabeverfahren teilnimmt, aber für seine Eignung die Kapazitäten eines anderen oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (= Eignungsleihe), muss das Unternehmen, das in eigenem Namen an dem Vergabeverfahren teilnimmt, für die Eignungsprüfung (zusammen mit seiner eigenen EEE) eine separate EEE für jedes der in Anspruch genommenen Unternehmen beifügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer / Unterauftragnehmer ein, ohne dass es sich um Eignungsleihe handelt, muss für die Unterauftragnehmer
grundsätzlich keine separate EEE beigefügt werden. Erforderlich sind jedoch Angaben zur Unterauftragsvergabe in Teil IID und IVC des elektronischen EEE-Formulars.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Zudem hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Die EEE (XML-Dokument (.xml)) ist über den elektronischen Online-Dienst https://uea.publicprocurement.be/ auszufüllen, anschließend als PDF-Dokument und XML-Dokument herunterzuladen und mit dem Angebot einzureichen.
Besondere Eignungsanforderungen:
a) Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2018-2022) die die Ausführung von Leistungen der jeweils im Los ausgeschriebenen Art belegen
Vergleichbar sind dabei jeweils für
- Los 1 - Gebäudemanagement für ähnliche Bürogebäude (je nach Leistungsart der erbrachten Leistungen sind uU auch andere Gebäudetypen vergleichbar, in etwa
Gebäude mit ca. 35 Büros / 120 Beschäftigten/Fahrstuhl)
- Los 2 - Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen in ähnlicher Anzahl und Teilnehmerzahl, insbesondere Vor- und Nachbereitung sowie Catering und
Technikeinrichtung
- Los 3 - Außenanlagenpflege, Grünflächenpflege und Winterdienst bei Anlagen ähnlicher Art und Größe (Einzelleistungen oder Kombination aus Grünfläche,
Grauflächen sowie Winterdienst maschinell und per Hand)
b) Eigenerklärung des Bieters zur fachlichen Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals (Anlage D der Einladung zur Angebotsabgabe)
1) Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage „Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
2) Die Kommunikation zwischen dem AG und dem AN erfolgt via E-Mail bzw. MS-Teams. Der AN hat die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen sicher zu stellen und die mobile Erreichbarkeit (E-Mail/Telefon) des ausführenden Personals zu gewährleisten.
3) Anforderungen an das ausführende Personal:
• Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
• Freundliches, zuverlässiges und hilfsbereites Auftreten
• Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild
• leistungsentsprechende Dienstkleidung
• sachkundige Erfahrung in den beschriebenen Einsatzgebieten
• Grundkenntnisse bis mittlere Kenntnisse für MS-Office-Programme
• Führerschein Klasse B auf Schaltgetriebe (für Fahrzeugpflege Los 1)
• handwerkliche Ausbildung im Bereich Haus- und Gebäudetechnik, mind. 2-jährige Erfahrung im Objektbetrieb, handwerkliches Geschick (Los 1)
Abschnitt IV: Verfahren
IHK zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Eine Objektbesichtigung wird empfohlen und kann in vorheriger Terminabsprache unter [gelöscht] durchgeführt werden.
Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten handelt. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden während der Besichtigung keine Fragen beantwortet. Fragen sind im Nachgang ausschließlich über die Plattform www.evergabe.de zu stellen und werden darüber beantwortet.
b) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung technische oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen längstens bis 12.04.2023, 12 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform www.evergabe.de gestellt werden.
Um Ihre Fragen/Hinweise richtig zuordnen zu können, geben Sie bitte zu jeder Frage den konkreten Bezug in den Vergabeunterlagen an (insbesondere Dokumentenname und Seitenzahl bzw. Ziffer).
Nach der vorgenannten Frist eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Telefonisch gestellte Fragen können nicht beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern zur Kenntnis gebracht.
Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leitungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGHs im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) und der nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15). Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag in Anlehnung an das GWB-Vergaberecht durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV sowie des SächsVergabeG finden keine unmittelbare Anwendung. Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK zu Leipzig haben, ist die zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren in Punkt VI.4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Voraussetzungen zu beachten sind: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.