Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: RBS VgV 003-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißwasser/O.L.
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weisswasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung
Die Stadt Weißwasser/O.L. beabsichtigt die Erweiterung und Finale Energetische Sanierung der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Trägerschaft des DRK Kreisverband Weißwasser e.V. Mit dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren sollte ein Planungsbüro gebunden werden, das die zugrunde liegenden Leistungen im Fachbereich Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI 2021, Anlagengruppen 4-6, erbringt.
Weißwasser/O.L., DE
Für die Baumaßnahme „Erweiterung und Finale Energetische Sanierung Kita Sonnenschein“ beabsichtigt der Auftraggeber folgende Planungsleistungen zu vergeben:
Grundleistungen der Technische Ausrüstung in Anlehnung an §§ 49 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, Anlagengruppen 4-6 (Elektroplanung) unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019
Es ist vorgesehen, folgende zusätzliche besondere Leistungen im Bereich Elektroplanung zu vergeben:
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln: Mitwirken bei der Erstellung von Fördermittelanträgen, Abstimmung mit Fördermittelgebern, Erstellen und Überwachen von differenzierten Kostenplänen und Mittelabflussplänen und Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
- Erstellen Lichtkonzept und Lichtberechnungsmodelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Gebäudeplaner
- Erstellung vermasster Decken- und Wandansichten mit Darstellung sämtlicher elektrotechnischer Einbauten (z.B. Leuchten, Brandmelder, Steckdosen etc.) für ausgewählte Bereiche zur Gewährleistung eines gestalterisch anspruchsvollen Gesamteindrucks in Abstimmung mit Auftraggeber und Gebäudeplaner.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewahr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewahr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind keine Angebote eingegangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.