Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: RBS VgV 003-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißwasser/O.L.
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weisswasser.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: RBS VgV 003-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Weißwasser/O.L. beabsichtigt die Erweiterung und Finale Energetische Sanierung der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Trägerschaft des DRK Kreisverband Weißwasser e.V. Mit dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren sollte ein Planungsbüro gebunden werden, das die zugrunde liegenden Leistungen im Fachbereich Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI 2021, Anlagengruppen 4-6, erbringt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

Weißwasser/O.L., DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Baumaßnahme „Erweiterung und Finale Energetische Sanierung Kita Sonnenschein“ beabsichtigt der Auftraggeber folgende Planungsleistungen zu vergeben:

Grundleistungen der Technische Ausrüstung in Anlehnung an §§ 49 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, Anlagengruppen 4-6 (Elektroplanung) unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019

Es ist vorgesehen, folgende zusätzliche besondere Leistungen im Bereich Elektroplanung zu vergeben:

- Prüfen und Werten von Nebenangeboten

- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln: Mitwirken bei der Erstellung von Fördermittelanträgen, Abstimmung mit Fördermittelgebern, Erstellen und Überwachen von differenzierten Kostenplänen und Mittelabflussplänen und Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises

- Erstellen Lichtkonzept und Lichtberechnungsmodelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Gebäudeplaner

- Erstellung vermasster Decken- und Wandansichten mit Darstellung sämtlicher elektrotechnischer Einbauten (z.B. Leuchten, Brandmelder, Steckdosen etc.) für ausgewählte Bereiche zur Gewährleistung eines gestalterisch anspruchsvollen Gesamteindrucks in Abstimmung mit Auftraggeber und Gebäudeplaner.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewahr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung Projektteam / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen energetische Sanierung / Gewichtung: 25 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewahr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

/

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 086-264454
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es sind keine Angebote eingegangen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2023

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