Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: RBS VgV 003-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißwasser/O.L.
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weisswasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung mit Finaler Energetischer Sanierung Kita Sonnenschein - Elektroplanung
Die Stadt Weißwasser/O.L. beabsichtigt die Erweiterung und Finale Energetische Sanierung der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Trägerschaft des DRK Kreisverband Weißwasser e.V. Mit dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren soll ein Planungsbüro gebunden werden, das die zugrunde liegenden Leistungen im Fachbereich Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI 2021, Anlagengruppen 4-6, erbringt.
Weißwasser/O.L., DE
Für die Baumaßnahme „Erweiterung und Finale Energetische Sanierung Kita Sonnenschein“ beabsichtigt der Auftraggeber folgende Planungsleistungen zu vergeben:
Grundleistungen der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, Anlagengruppen 4-6 (Elektroplanung) unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019
Es ist vorgesehen, folgende zusätzliche besondere Leistungen im Bereich Elektroplanung zu vergeben:
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln: Mitwirken bei der Erstellung von Fördermittelanträgen, Abstimmung mit Fördermittelgebern, Erstellen und Überwachen von differenzierten Kostenplänen und Mittelabflussplänen und Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
- Erstellen Lichtkonzept und Lichtberechnungsmodelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Gebäudeplaner
- Erstellung vermasster Decken- und Wandansichten mit Darstellung sämtlicher elektrotechnischer Einbauten (z.B. Leuchten, Brandmelder, Steckdosen etc.) für ausgewählte Bereiche zur Gewährleistung eines gestalterisch anspruchsvollen Gesamteindrucks in Abstimmung mit Auftraggeber und Gebäudeplaner.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewahr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Eine Verlängerung kann sich bei unvorhersehbaren Störungen im Bau- und Terminablauf ergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewahr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
§ 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen "Technische Ausrüstung" ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Rechtsform bei Bewerbergemeinschaften (BG):
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der BG hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Der Nachweis muss mit Abgabe des Angebotes erfolgen. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter bei der Öffnung ist ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV soll ein geeignetes Planungsbüro für die unter 1.4 beschriebenen Planungsleistungen ausgewählt werden.
Jegliche Kommunikation (Änderung von Vergabeunterlagen, Informationsschreiben, etc.) wird über die Plattform evergabe.de geführt. Sobald dort neue Informationen zu einem Vergabeverfahren veröffentlicht werden, erhalten Sie als registrierter Teilnehmer von evergabe.de eine E-Mail-Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen wurden, kann diese Benachrichtigung nicht erfolgen und der Wirtschaftsteilnehmer muss sich selbstständig bei evergabe.de über Änderungen/ Ergänzungen der Vergabeunterlagen innerhalb der Abgabefrist informieren.
Auch Bieteranfragen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über evergabe.de.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung und das Angebotsschreiben, welche um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen und elektronisch über evergabe.de einzureichen sind.
Nicht frist- und formgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die geforderten Unterlagen zur Angebotsabgabe sind vollständig als PDF-Dateien in lesbarer Form bis zum Ende der Angebotsfrist elektronisch über die Angebotsfunktion der Plattform einzureichen.
Der AG behält sich nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Die Teilnahme der Bieter bei der Öffnung ist ausgeschlossen. Die endgültige Ausfertigung des Vertrages mit originalen Unterschriften wird im Nachgang zum Verfahren organisiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.