Innensanierung der Grundschule in Bad Lausick, Objektplanung (Gebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_05_GS_BaLau_Architekt
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 105-327981)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Lausick
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-lausick.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innensanierung der Grundschule in Bad Lausick, Objektplanung (Gebäude)
Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen) für die Innensanierung der Grundschule Bad Lausick, Friedrich-von-Schiller-Straße 1a, 04561 Bad Lausick, zunächst LP 5-6, sowie LP 7-9 optional (stufenweise Beauftragung).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend tätig zu werden (Objektplanung Gebäude)
Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder (Bau)Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Objektplanung Gebäude)
6. Mitarbeiterzahlen min. wie folgt
- Architekt:innen im Leistungsbild Objektplanung nach § 34 HOAI: 2
6. Mitarbeiterzahlen min. wie folgt
- Architekt:innen/Ingenieur:innen im Leistungsbild Objektplanung nach § 34 HOAI: 2
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" (Objektplanung Gebäude) gem.
landesrechtlichen Regelungen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen
verantwortlichen Architekten benennen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "(Bau)Ingenieur" (Objektplanung Gebäude) gem. landesrechtlichen Regelungen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Architekten/(Bau)Ingenieur benennen.
Die Teilnahmeunterlagen "Checkliste" und "Eignungskriterien wurden in der gleichen Form korrigiert.