Innensanierung der Grundschule in Bad Lausick, Objektplanung (Gebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_05_GS_BaLau_Architekt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Lausick
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-lausick.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innensanierung der Grundschule in Bad Lausick, Objektplanung (Gebäude)
Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen) für die Innensanierung der Grundschule Bad Lausick, Friedrich-von-Schiller-Straße 1a, 04561 Bad Lausick, zunächst LP 5-6, sowie LP 7-9 optional (stufenweise Beauftragung).
04651 Bad Lausick
Mit der Innensanierung der Grundschule Bad Lausick, möchte die Stadt den Sanierungsrückstand des Gebäudes im Innenausbau bei vollem Betrieb beheben.
Dafür wurde Mitte 2021 eine Kostenschätzung erarbeitet, in der Sanierungskosten von rd. 5,3 Mio. Euro (incl. MwSt.) ermittelt wurden.
Die Stadt Bad Lausick beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für die folgenden zwei Planungsgewerke im Rahmen von einzelnen VgV-Verfahren zu vergeben:
- Objektplanung Gebäude (Architekt, LP 5-6, optional 7-9) sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und ELT/IT, LP 4-6, optional 7-9)
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Ziel ist die Innensanierung unter Ausnutzung der schulfreien Zeiten und der Schulferien innerhalb von 2 Jahren zu realisieren (2024/2025).
Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zum Umsatz, zur Mitarbeiterzahl, zur Berufserfahrung und zu den Referenzen wie folgt. Dabei werden über die unter III.1.2 und III.1.3 genannten Vorgaben hinaus folgende Aspekte positiv bewertet:
- Stufenweise höherer durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022) für Objektplanung nach § 34 HOAI, sowie davon für Objektplanung nach § 34 i.V.m. § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden),
- Stufenweise größere durchschnittliche Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2020 - 2022 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar: Anzahl der Architekt:innen/Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung gem. § 34 i.V.m. § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden),
- größere Berufserfahrung des Projektteams, und zwar der vorgesehenen Projektleiter:in (Gebäude), Projektbearbeiter:in (Gebäude) und Bauleiter:in für das Gesamtvorhaben.
- Bewertung der Referenzen A mit mehreren Bewertungspunkten, über die Mindestanforderungen hinausgehend; komplexe Referenzen mit einer Konzentration mehrerer Bewertungspunkte führen zu einer höheren Bewertung.
Die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 300 Punkte
davon
- Umsatz: 45
- Mitarbeiterzahl: 90
- Berufserfahrung Projektteam: 60
- Referenzen: 105
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend; Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
- Leistungen der LP 7-9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die verantwortlichen Mitarbeiter:
- Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung
- Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Objektplanung Gebäude)
1. Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine "objektbezogene" Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
2. Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI, sowie davon im Bereich Objektplanung nach § 34 i.V.m. § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden).
3. Mindestdeckungssummen Versicherung
- 3.000.000 EUR für Personenschäden und
- 2.500.000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
4. Jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungsgewerken wie folgt:
- Objektplanung § 34 HOAI min. 150.000 EUR
- Objektplanung § 34 i.V.m. § 36 HOAI min. 150.000 EUR
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:
1. Angabe der Mitarbeiterzahl (Architekten/Ingenieure inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV in den o. g. Bereichen:
- Objektplanung gem. § 34 i.V.m. § 36
Bei mehreren Niederlassungen/Standorten Angaben nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort!
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jeweils mit Angaben, aus denen die fachliche Erfahrung der benannten Fachkräfte ersichtlich wird (§46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), d. h. Angabe von Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren für
- Projektleiter:in
- stv. Projektleiter:in/ Projektbearbeiter:in (Gebäude),
- Bauleiter:in des Gesamtvorhabens.
3. Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV
4. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen).
5. Vorlage einer Referenzliste von in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossenen, vergleichbaren Leistungen sowie spezifische Angaben zu min. einer Referenz A nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
6. Mitarbeiterzahlen min. wie folgt
- Architekt:innen im Leistungsbild Objektplanung nach § 34 HOAI: 2
7. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2018-2022) erbrachten Leistungen (Referenzliste) mit mind. zwei Referenzen Objektplanung Gebäude der Gruppen "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung"
8. zusätzliche Angaben zu min. einem Projekt, bei dem die Planung durch den Bewerber erfolgte (Referenz A), aus dem Bereich:
- Sanierung eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppen "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung", Leistungen gem. § 34 HOAI, anrechenbare Baukosten min. 2.000.000 EUR, bearbeitet (min. in den LP 5-8) nach dem 01.01.2013 (Referenzblatt)
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" (Objektplanung Gebäude) gem. landesrechtlichen Regelungen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Architekten benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9U6JBH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lds.sachsen.de/
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lds.sachsen.de/