Vergabe SPNV-Leistungen RB 83 Freiberg - Holzhau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe SPNV-Leistungen RB 83 Freiberg - Holzhau
Verkehrsvertrag über die Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Strecke zwischen Freiberg und Holzhau
Freiberg, Holzhau
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Strecke zwischen Freiberg und Holzhau. Die Verkehrsleistungen werden ausschließlich im Zuständigkeitsgebiet des ZVMS erbracht. Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 290.000 bis max. 355.000 Zug-km/Jahr in Abhängigkeit der für das jeweilige Fahrplanjahr vom Auftraggeber bestellten Betriebsstufe. Es sind folgende Betriebsstufen vorgesehen:
- Betriebsstufe 1: Grundangebot mit Taktlücke und einzelnen Verstärkern Sa/So/F
- Betriebsstufe 2: Grundangebot ohne Taktlücke und ganztägigen Verstärkern Sa/So/F
- Betriebsstufe 3: Grundangebot ohne Taktlücke und ganztägigen Verstärkern Sa/So/F sowie extra Zugpaar in Randzeiten
Die zur Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge sind vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu organisieren und über die Verkehrslaufzeit dauerhaft betriebsbereit vorzuhalten.
Die Betriebsaufnahme ist für den Sommerfahrplanwechsel im Juni 2024 (09.06.2024) vorgesehen.
Die Vertragslaufzeit endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036. Für den Auftraggeber bestehen darüber hinaus Verlängerungsoptionen (jeweils um mindestens ein halbes Jahr bis zum jeweiligen Fahrplanwechsel im Juni oder Dezember, maximal jedoch bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038).
Zur ausgeschriebenen Leistung wurde am 06.03.2023 eine Vorinformation im EU-Amtsblatt (2023/S 046-136380) veröffentlicht. Soweit der Inhalt dieser Auftragsbekanntmachung von dem Inhalt der Vorinformation abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Satz 3 VO (EG) 1370/2007.
Verlängerungsoptionen gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Verlängerungsoptionen gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist mit Angebotsabgabe die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der folgenden Erklärungen und Nachweise nach:
a) aktueller Auszug aus dem Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b) Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) oder eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einbeziehung derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Für die Erklärung ist das Formblatt Umsatz (Anlage_1005) zu verwenden.
Es wird in Bezug auf den Gesamtumsatz ein Mindestumsatz in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gefordert. Ein bestimmter Mindestjahresumsatz in einem der drei Geschäftsjahre wird nicht gefordert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Insoweit ist in Bezug auf den Gesamtumsatz die Summe der betreffenden Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft maßgeblich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
b) Für den Fall, dass die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Auffassung des Auftraggebers nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behält sich der Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Es wird auf die Angaben unter "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" verwiesen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der gegenständlichen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Mindestens eine Referenz über einen Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonenverkehr innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in den letzten vollen drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022). Zum Nachweis ist das Formblatt Referenzen (Anlage_1006) zu verwenden.
Bei der Referenz kann es sich um einen laufenden Vertrag handeln (der Leistungszeitraum muss noch nicht abgeschlossen sein).
Die Referenz muss einen Leistungszeitraum von 8 Jahren oder mehr und einen Leistungsumfang von mindestens 0,25 Mio. Zug-km p.a. in jedem der betreffenden drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022) aufweisen. Für den geforderten Mindest-Leistungszeitraum sind Beginn und Ende der Verkehrsleistungen während der (Grund-)Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger beauftragter Verlängerungsoptionen maßgeblich. Für den geforderten Mindest-Leistungsumfang sind die bestellten Soll-Zug-km p.a. in den betreffenden drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) maßgeblich.
Es können mehrere Referenzen vorgelegt werden. Für jede Referenz ist ein Formblatt Referenzen (Anlage_1006) abzugeben. Das Formblatt ist daher ggf. mehrfach einzureichen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein.
Es wird auf die Angaben unter "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" verwiesen.
§ 6 Abs. 1, § 6f Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Absatz 3 GWB i.V.m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Das Vergabeverfahren ist in der Vergabeplattform über den in Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung genannten Link abrufbar. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation, etc.). Jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Bieter für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, etc.). Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt.
2. Das Angebot und alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) bis zu dem in Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) einzureichen. Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
3. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 Abs. 1, Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
b) Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 21 Abs. 1 AEntG, § 98 c Abs. 1 AufenthG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder § 22 LkSG vorliegt.
c) Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß lit. a) und/oder lit. b) hat der Bieter seine Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Abs. 1 GWB darzulegen.
Für die Erklärungen ist das Formblatt Ausschlussgründe (Anlage_1004) zu verwenden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
4. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer / Nachunternehmer (UAN) zu vergeben, so hat er gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV die dafür vorgesehenen Teilleistungen bereits zur Angebotsabgabe in seinem Angebot im Formblatt Unterauftragsvergabe (Anlage_1012) zu benennen, soweit der Einsatz bei wesentlichen Hauptleistungen vorgesehen ist. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als UAN gelten auch konzernverbundene Unternehmen, die durch den Bieter bei der Erbringung der Leistungen eingesetzt werden sollen. Unterauftragsvergabe an Dritte, die vom Bieter im Wege der sog. Eignungsleihe in Anspruch genommen wurde, sind ebenfalls im Formblatt Unterauftragsvergabe (Anlage_1012) anzugeben.
Im Falle der Unterauftragsvergabe hat der Bieter vor Zuschlagserteilung auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt die UAN zu benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Anlage_1013) dieser UAN nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UAN zur Verfügung stehen.
Werden Unteraufträge vergeben, so ist das EVU verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
5. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist in diesem Fall die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der in Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise für dieses andere Unternehmen darzulegen und mit den unter Abschnitt VI.3) Nr. 3 genannten Erklärungen und Nachweisen für dieses andere Unternehmen nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, Anlage_1007) nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Erfahrungen des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beruft sich ein Bieter auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens, ist in der Verpflichtungserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, Anlage_1007) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob das andere Unternehmen die im Rahmen der Eignungsleihe in Bezug genommenen Eignungskriterien erfüllt und ob Gründe für den Ausschluss des anderen Unternehmens vorliegen. Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe vor, verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des anderen Unternehmens. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses ersetzt wird.
Als andere Unternehmen gelten insbesondere auch konzernverbundene Unternehmen.
6. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften legen mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte und unterschriebene Erklärung vor (Formblatt Bietergemeinschaft, Anlage_1011). Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzufertigen und abzugeben, soweit sich aus dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht Abweichendes ergibt.
7. Vor der Zuschlagserteilung ist durch den Auftraggeber ZVMS ein Beschluss der Verbandsversammlung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung herbeizuführen. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung jeweils nicht erfolgen.
8. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Angebotes und keine Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.