Errichtung und Wartung von Ladeinfrastruktur E-Mobilität Referenznummer der Bekanntmachung: O 5214/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Wartung von Ladeinfrastruktur E-Mobilität

Referenznummer der Bekanntmachung: O 5214/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stadtwerke Lübeck Energie GmbH ist im Bereich der Elektromobilität im Großraum Lübeck aktiv. Zum Produktportfolio der Stadtwerke Lübeck GmbH gehört die Planung, Installation und Betrieb von Ladeinfrastruktur zur Ladung von E-Fahrzeugen für diverse Kundengruppen, wie zum Beispiel Gewerbetreibende, Flottenkunden, die öffentliche Hand oder die Wohnungswirtschaft.

Im Fokus dieser Ausschreibung steht die Suche nach qualifizierten Rahmenvertragspartnern / Dienstleistern für Vorab-Check, Planung, Installation, Inbetriebnahme sowie Wartung und Entstörung der Ladeinfrastruktur.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorab-Check, Planung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur E-Mobilität (mit Fokus Gewerbekunden und Wohnungswirtschaft - in und an Gebäuden

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Lübeck Energie GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

m Fokus vom Los 1 stehen Gewerbekunden und Wohnungswirtschaft.

In der Regel geht der Installationsleistung eine Ortsbegehung bei einem potenziellen Kunden der Stadtwerke

Lübeck GmbH voran, mit dem Ziel, alle erforderlichen Tätigkeiten im Sinne eines Aufmaßes zu ermitteln und in

einen Ausführungsplan nebst Checkliste einzutragen und anzubieten.

Der Standard für die Ausführungsplanung und die vorgenannte Checkliste wird im Rahmen der

Verhandlungsgespräche getroffen.

Nach Freigabe erfolgt die Installation, Inbetriebnahme und Konfiguration der Ladeinfrastruktur.

Der Standard für die Inbetriebnahmeprotokolle wird im Rahmen der Verhandlungsgespräche getroffen.

Die Abholung der Ladeinfrastruktur und Zubehör am Standort des AG, Geniner Straße 80 in Lübeck, obliegt

dem AN.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorab-Check, Planung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur E-Mobilität (mit Fokus auf Parkplatzanlagen)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Lübeck Energie GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Fokus vom Los 2 stehen Vorab-Check, Planung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur E-Mobilität mit Fokus auf Parkplatzanlagen.

In der Regel geht der Installationsleistung eine Ortsbegehung bei einem potenziellen Kunden der Stadtwerke

Lübeck GmbH voran, mit dem Ziel, alle erforderlichen Tätigkeiten im Sinne eines Aufmaßes zu ermitteln und in

einen Ausführungsplan nebst Checkliste einzutragen und anzubieten.

Der Standard für die Ausführungsplanung und die vorgenannte Checkliste wird im Rahmen der

Verhandlungsgespräche getroffen.

Nach Freigabe erfolgt die Installation, Inbetriebnahme und Konfiguration der Ladeinfrastruktur.

Der Standard für die Inbetriebnahmeprotokolle wird im Rahmen der Verhandlungsgespräche getroffen.

Die Abholung der Ladeinfrastruktur und Zubehör am Standort des AG, Geniner Straße 80 in Lübeck, obliegt dem AN.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung, Wartung und Entstörung von Ladeinfrastruktur E-Mobilität

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Lübeck Energie GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Fokus vom Los 3 stehen Prüfung, Wartung und Entstörung von Ladeinfrastruktur E-Mobilität.

Die Ladeinfrastruktur von Stadtwerke Lübeck befindet sich teils im öffentlichen Raum und größtenteils auf

Privatgelände von Kunden. Dort sollen die Prüfungen, Wartungen und Entstörung stattfinden.

Die Prüfungen ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften (vgl. DGUV & VDE). Der Wartungsbedarf ergibt

sich nach den Herstellervorgaben. Wartungen sind i.d.R. einmal jährlich durchzuführen. Der AN hat die Prüf- und Wartungsfristen eigenverantwortlich einzuhalten und zu dokumentieren, inkl. Aufnahme aktueller Fotos des

Standortes der LIS.

Der AN soll zudem in der Lage sein, Störungen an der Ladeinfrastruktur zu beheben.

Der Standard für die Dokumentation von Prüfungen, Wartungen sowie Entstörung wird im Rahmen der

Verhandlungsgespräche zwischen AG und AN getroffen.

Im Rahmen von Wartungen und Entstörung hat der AN zudem die Aktualität der Firmware/Software der LIS zu

prüfen und diese bei Bedarf zu aktualisieren sowie nach Auftrag der Stadtwerke Lübeck Änderungen an der

Konfiguration der LIS vorzunehmen.

Zusätzlich soll ein Notdienst bereitgestellt werden.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 016-044372
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 99665111
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung, Wartung und Entstörung von Ladeinfrastruktur E-Mobilität

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/04/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 99665112
Los-Nr.: 2 und 3
Bezeichnung des Auftrags:

Vorab-Check, Planung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur E-Mobilität (mit Fokus Gewerbekunden und Wohnungswirtschaft - in und an Gebäuden und Parkplatzanlagen)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 99665113
Los-Nr.: 2 und 3
Bezeichnung des Auftrags:

Vorab-Check, Planung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur E-Mobilität (mit Fokus Gewerbekunden und Wohnungswirtschaft - in und an Gebäuden und Parkplatzanlagen)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

O 5214/23

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6Z7L

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

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