Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0273
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Düben
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04849
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-dueben.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben
Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die beiden bestehenden Kindertagesstätten Kita „Spatzenhaus“ (z.Zt. 35 Krippen- und 110 Kiga-Plätze belegt) und Kita „Märchenland“ (z.Zt. 30 Krippen- und 70 Kiga-Plätze belegt) mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten in einem Gebäude zu vereinen. Es sind dabei zwei erkennbar selbstständige Einrichtungen, aber mit Synergien durch gemeinsame Nutzung verschiedener Funktionalbereiche und -räume sowie Bewirtschaftungsstrukturen, umzusetzen. Ziel ist es, dass beide pädagogischen Konzepte in einem Haus verwirklicht werden können.
Bad Düben, DE
Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die beiden bestehenden Kindertagesstätten Kita „Spatzenhaus“ (z.Zt. 35 Krippen- und 110 Kiga-Plätze belegt) und Kita „Märchenland“ (z.Zt. 30 Krippen- und 70 Kiga-Plätze belegt) mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten in einem Gebäude zu vereinen. Es sind dabei zwei erkennbar selbstständige Einrichtungen, aber mit Synergien durch gemeinsame Nutzung verschiedener Funktionalbereiche und -räume sowie Bewirtschaftungsstrukturen, umzusetzen. Ziel ist es, dass beide pädagogischen Konzepte in einem Haus verwirklicht werden können.
Dafür ist die Kita „Spatzenhaus“, ein DDR-Typenbau aus den 1970er Jahren, entsprechend umzubauen, zu sanieren und zu modernisieren.
Für das Vorhaben ist ein geeignetes Raumkonzept zu entwerfen. Der Einsatz regenerativer Energien für die Umstellung der Heizungs- und Stromversorgung insbesondere auch mit Blick auf die Folgekosten und den zukünftigen wirtschaftlichen Betrieb dieser Einrichtung ist im Rahmen der Planung zu untersuchen. Zudem ist die Kindereinrichtung barrierefrei zu gestalten.
Die einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben für diese Planungsaufgabe und die bauliche Umsetzung sind einzuhalten. Die Sanierung muss bei laufendem Betrieb erfolgen, die notwendigen sicherheitsrelevanten Belange müssen dabei berücksichtigt werden.
Leistung:
Architekten- und Ingenieurleistung gemäß HOAI 2021 als Generalplaner für die Leistungsphasen 1 bis 8 inklusive erforderlicher Fachplanungen (u.a. Freianlagen, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung) und verschiedener Besonderer Leistungen, stufenweise Beauftragung, ohne Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung.
Es wird stufenweise beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
dass wir das Verfahren nach § 63 Absatz 1 Punkt 2 aufheben werden.
Die Beschaffungsabsicht besteht weiterhin und es wird zeitnah neu ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.