Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0273

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Düben
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04849
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-dueben.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben

Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0273
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die beiden bestehenden Kindertagesstätten Kita „Spatzenhaus“ (z.Zt. 35 Krippen- und 110 Kiga-Plätze belegt) und Kita „Märchenland“ (z.Zt. 30 Krippen- und 70 Kiga-Plätze belegt) mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten in einem Gebäude zu vereinen. Es sind dabei zwei erkennbar selbstständige Einrichtungen, aber mit Synergien durch gemeinsame Nutzung verschiedener Funktionalbereiche und -räume sowie Bewirtschaftungsstrukturen, umzusetzen. Ziel ist es, dass beide pädagogischen Konzepte in einem Haus verwirklicht werden können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Hauptort der Ausführung:

Bad Düben, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die beiden bestehenden Kindertagesstätten Kita „Spatzenhaus“ (z.Zt. 35 Krippen- und 110 Kiga-Plätze belegt) und Kita „Märchenland“ (z.Zt. 30 Krippen- und 70 Kiga-Plätze belegt) mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten in einem Gebäude zu vereinen. Es sind dabei zwei erkennbar selbstständige Einrichtungen, aber mit Synergien durch gemeinsame Nutzung verschiedener Funktionalbereiche und -räume sowie Bewirtschaftungsstrukturen, umzusetzen. Ziel ist es, dass beide pädagogischen Konzepte in einem Haus verwirklicht werden können.

Dafür ist die Kita „Spatzenhaus“, ein DDR-Typenbau aus den 1970er Jahren, entsprechend umzubauen, zu sanieren und zu modernisieren.

Für das Vorhaben ist ein geeignetes Raumkonzept zu entwerfen. Der Einsatz regenerativer Energien für die Umstellung der Heizungs- und Stromversorgung insbesondere auch mit Blick auf die Folgekosten und den zukünftigen wirtschaftlichen Betrieb dieser Einrichtung ist im Rahmen der Planung zu untersuchen. Zudem ist die Kindereinrichtung barrierefrei zu gestalten.

Die einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben für diese Planungsaufgabe und die bauliche Umsetzung sind einzuhalten. Die Sanierung muss bei laufendem Betrieb erfolgen, die notwendigen sicherheitsrelevanten Belange müssen dabei berücksichtigt werden.

Leistung:

Architekten- und Ingenieurleistung gemäß HOAI 2021 als Generalplaner für die Leistungsphasen 1 bis 8 inklusive erforderlicher Fachplanungen (u.a. Freianlagen, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung) und verschiedener Besonderer Leistungen, stufenweise Beauftragung, ohne Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Konzept und Präsentation) / Gewichtung: 40%
Preis - Gewichtung: 60%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es wird stufenweise beauftragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 082-249480
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

dass wir das Verfahren nach § 63 Absatz 1 Punkt 2 aufheben werden.

Die Beschaffungsabsicht besteht weiterhin und es wird zeitnah neu ausgeschrieben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

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