Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0273
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Düben
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04849
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-dueben.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für die Kita Spatzenhaus in 04849 Bad Düben
Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die beiden bestehenden Kindertagesstätten Kita „Spatzenhaus“ (z.Zt. 35 Krippen- und 110 Kiga-Plätze belegt) und Kita „Märchenland“ (z.Zt. 30 Krippen- und 70 Kiga-Plätze belegt) mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten in einem Gebäude zu vereinen. Es sind dabei zwei erkennbar selbstständige Einrichtungen, aber mit Synergien durch gemeinsame Nutzung verschiedener Funktionalbereiche und -räume sowie Bewirtschaftungsstrukturen, umzusetzen. Ziel ist es, dass beide pädagogischen Konzepte in einem Haus verwirklicht werden können.
Bad Düben, DE
Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die beiden bestehenden Kindertagesstätten Kita „Spatzenhaus“ (z.Zt. 35 Krippen- und 110 Kiga-Plätze belegt) und Kita „Märchenland“ (z.Zt. 30 Krippen- und 70 Kiga-Plätze belegt) mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten in einem Gebäude zu vereinen. Es sind dabei zwei erkennbar selbstständige Einrichtungen, aber mit Synergien durch gemeinsame Nutzung verschiedener Funktionalbereiche und -räume sowie Bewirtschaftungsstrukturen, umzusetzen. Ziel ist es, dass beide pädagogischen Konzepte in einem Haus verwirklicht werden können.
Dafür ist die Kita „Spatzenhaus“, ein DDR-Typenbau aus den 1970er Jahren, entsprechend umzubauen, zu sanieren und zu modernisieren.
Für das Vorhaben ist ein geeignetes Raumkonzept zu entwerfen. Der Einsatz regenerativer Energien für die Umstellung der Heizungs- und Stromversorgung insbesondere auch mit Blick auf die Folgekosten und den zukünftigen wirtschaftlichen Betrieb dieser Einrichtung ist im Rahmen der Planung zu untersuchen. Zudem ist die Kindereinrichtung barrierefrei zu gestalten.
Die einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben für diese Planungsaufgabe und die bauliche Umsetzung sind einzuhalten. Die Sanierung muss bei laufendem Betrieb erfolgen, die notwendigen sicherheitsrelevanten Belange müssen dabei berücksichtigt werden.
Leistung:
Architekten- und Ingenieurleistung gemäß HOAI 2021 als Generalplaner für die Leistungsphasen 1 bis 8 inklusive erforderlicher Fachplanungen (u.a. Freianlagen, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung) und verschiedener Besonderer Leistungen, stufenweise Beauftragung, ohne Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung.
Es wird stufenweise beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungs-pflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
7) Rechtsverbindlich signierte Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsver-kehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leis-tungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind (z.B. für Kindereinrichtungen all-gemein, Umbau bei laufendem Betrieb oder DDR-Typenbauten).
4) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftser-klärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen:
1 für Personenschäden 3.000.000,00 €
1 für sonstige Schäden 500.000,00 €
5) Angaben zu wesentlichen in den vergangenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit so-wie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet des Kindereinrichtungsbaus, von Baumaßnahmen an DDR-Typenbauten und auch von „Bauen unter laufendem Betrieb“. Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.