A 2, RF B km 70,500-79,880 - Los 4: Fahrzeugrückhaltesysteme Referenznummer der Bekanntmachung: A1454100403
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 2, RF B km 70,500-79,880 - Los 4: Fahrzeugrückhaltesysteme
Im Zuge der grundhaften Fahrbahnerneuerung der RF Berlin zw. Betr.-km 70,500 und 79,880 sind die dafür erforderlichen Leistungen zur Herstellung der Fahrzeugrückhaltesysteme auszuführen.
39288 Burg (bei Magdeburg)
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, AS Magdeburg plant auf der BAB A 2 die grundhafte Fahrbahnerneuerung der Richtungsfahrbahn (RF) Berlin zwischen Betr.km 70,500 und 79,880.
Die Maßnahme beginnt östlich der Anschlussstelle (AS) Lostau/Hohenwarthe und endet östlich der AS Burg-Zentrum. Die Streckenlänge beträgt 9,380 km.
In diesem Streckenabschnitt liegen fünf Brückenbauwerke im Zuge der BAB A 2 und vier Brücken-bauwerke über die BAB A 2, die in Teilbereichen instandgesetzt und mit neuen Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS) ausgestattet werden.
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Es sind folgende Leistungen auszuführen:
- Neubau von Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl und aus Betonfertigteilen im Mittelstreifen der RF Berlin
- Neubau der Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl am äußeren Fahrbahnrand der RF Berlin
- Schließen der vorhandenen FRS im Bereich von bauzeitlich genutzten Mittelstreifenüberfahrten und Nothaltebuchten im Mittelstreifen der RF Hannover
- Schließen der vorhandenen FRS im Bereich von bauzeitlich genutzten Nothaltebuchten am äußeren Fahrbahnrand der RF Hannover
- Einbau von Leitpfosten (Sockelleitpfoten und Aufsatzleitpfosten)
- Einbau von Grasstoppplatten
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Grobmengen:
- 18.884 m Schutzeinrichtung aus Stahl
- 115 m Schutzeinrichtung aus Beton
- 3.600 St Grasstopp-Platten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
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In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Erklärungen und Nachweise (insbesondere vergleichbare Referenzen), die in der PQ enthalten sind, aber nicht den unter III. 1.3. genannten Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können und daher zusätzlich zum PQ-Zertifikat mit dem Angebot einzureichen sind. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
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Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
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Mit dem Angebot:
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- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister
- Angaben über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (vgl. § 6f EU VOB/A)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
Mit dem Angebot:
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Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A).
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Mit dem Angebot:
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- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen
(MVAS 99)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen als Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Benennung der Unterauftragnehmer.
Referenzen:
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Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (ab 2018), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen erachtet, welche den
Neubau von Fahrzeugrückhaltesystemen aus Beton oder Stahl an Bundesfernstraßen betreffen.
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme;
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL OstMagdeburger Straße 5106112 Halle (Saale)Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de