Businesscampus "ENTREE100" - öffentlich-private Partnerschaft
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Businesscampus "ENTREE100" - öffentlich-private Partnerschaft
"ENTREE100" Businesspark ist der Projektname des geplanten Gebäudeensembles für Büro- und Forschungseinrichtung zum Themengebiet der integrierten Energiewende im Rahmen der Projektinitiative ENTREE100. Auf einem Campus ähnlichem Gelände sollen attraktive Flächen für Büros, Technikum, Hallen und ergänzende Nutzungen wie Seminar-/ und Veranstaltungsraum sowie Bewegungs- und Entspannungsbereichen angeboten werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Leasingmodell im Sinne einer öffentlich privaten Partnerschaft auf Vertragsbasis.
Ziel der Ausschreibung ist es einen Partner zu finden, welcher den Businesscampus nach funktionalen Anforderungen der EARH errichtet und langfristig verpachtet.
Heide - Gewerbepark Westküste
ENTREE100 Businesspark ist der Projektname des geplanten Gebäudeensembles für Büro- und Forschungseinrichtung zum Themengebiet der integrierten Energiewende im Rahmen der Projektinitiative ENTREE100. Auf einem Campus ähnlichem Gelände sollen attraktive Flächen für Büros, Technikum, Hallen und ergänzende Nutzungen wie Seminar-/ und Veranstaltungsraum sowie Bewegungs- und Entspannungsbereichen angeboten werden. In diesem sollen sich Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen einmieten und gemeinsam innovative Entwicklungen vorantreiben können. Kernstück soll hierbei ein repräsentatives Empfangs-, Büro und Veranstaltungsgebäude sein. Die Entwicklungsagentur Region Heide (EARH) agiert hierbei als zentraler Pächter und vermietet entsprechende Untereinheiten.
Der ENTREE100 Businesspark ist ein wichtiger Baustein in der Projektinitiative und soll regional, national und international als ein Leuchtturmprojekt der Energiewende sichtbar sein. Neben einer dem Thema und der Region angemessenen Architektur wird ein durchdachtes Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept angestrebt, sodass ein regional bedeutender Ort mit einer hohen Aufenthaltsqualität entsteht.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Leasingmodell im Sinne einer öffentlich privaten Partnerschaft auf Vertragsbasis. Ziel der Ausschreibung ist es einen Partner zu finden, welcher den Businesscampus nach funktionalen Anforderungen der EARH errichtet und langfristig verpachtet. Das dafür vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum des Gewerbeparks Westküste und ist von diesem zu erwerben. Die funktionalen Anforderungen der EARH ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Das für den ENTREE100 Businesspark vorgesehene Grundstück liegt zwischen der Kreisstadt Heide und Hemmingstedt im Gewerbepark Westküste. Infrastrukturell gut angebunden, liegt die zur Verfügung stehende Fläche an der Verbindungsstraße der Ortschaften (B5).
Aktuell ist das Grundstück nicht bebaut und wird teilweise als Weidefläche genutzt.
Topographisch ist das Grundstück durch eine Senke in der Grundstücksmitte geprägt. Diese topographische Situation wird durch die gebaute Umgebung, explizit die Autobahnbrücke, verstärkt. Freiräumliche Qualitäten sind auf dem Grundstück durch einen Baumbestand an der nördlichen Grundstücksgrenze gegeben.
Die EARH beabsichtig das gesamte Gelände für einen Zeitraum von 15 Jahren zu Pachten. Nach Ablauf des 13. Jahres werden die Parteien in Verhandlung treten über die Fortführung des Pachtverhältnis, Erwerb des Objektes oder Beendigung des Pachtvertrags.
Anzubieten ist unter anderem ein fester Pachtpreis über diesen Zeitraum unter verschiedenen Fördervoraussetzungen. Die EARH hat die Zusage der Landesregierung entsprechende Unterstützung zu erhalten. Diese Fördermittel soll der zukünftige Auftragnehmer beantragen.
Es wird ein Grundstückskaufvertrag zu den Konditionen des Gewerbepark Westküste geschlossen. Der Kaufpreis beträgt pro Quadratmeter 25,56 €. Der Verkauf erfolgt im Wesentlichen in dem Zustand wie der Kaufgegenstand steht und liegt.
Zusätzlich kann auch der Gebäudebetrieb (Wartung, Instandhaltung des Gebäudes und Außenbereichspflege inkl. Winterdienst) für einen langfristigen Zeitraum angeboten werden.
Die EARH beabsichtigt das gesamte Gelände für einen Zeitraum von 15 Jahren zu Pachten. Nach Ablauf des 13. Jahres werden die Parteien in Verhandlung treten.
Dort wird über die Fortführung des Pachtverhältnis, den Erwerb des Objektes oder die Beendigung des Pachtvertrags entschieden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Businesscampus "ENTREE100" - öffentlich-private Partnerschaft
Abschnitt VI: Weitere Angaben
DAs Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Keines der vorliegenden Angebote ist hinreichend wirtschaftlich, da die eingerechnete Förderung nicht erreichbar ist. Mit einer geringeren Förderung ist jedoch kein marktfähiger Preis erreichbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]