Businesscampus "ENTREE100" - öffentlich-private Partnerschaft
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Businesscampus "ENTREE100" - öffentlich-private Partnerschaft
"ENTREE100" Businesspark ist der Projektname des geplanten Gebäudeensembles für Büro- und Forschungseinrichtung zum Themengebiet der integrierten Energiewende im Rahmen der Projektinitiative ENTREE100. Auf einem Campus ähnlichem Gelände sollen attraktive Flächen für Büros, Technikum, Hallen und ergänzende Nutzungen wie Seminar-/ und Veranstaltungsraum sowie Bewegungs- und Entspannungsbereichen angeboten werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Leasingmodell im Sinne einer öffentlich privaten Partnerschaft auf Vertragsbasis.
Ziel der Ausschreibung ist es einen Partner zu finden, welcher den Businesscampus nach funktionalen Anforderungen der EARH errichtet und langfristig verpachtet.
Heide - Gewerbepark Westküste
ENTREE100 Businesspark ist der Projektname des geplanten Gebäudeensembles für Büro- und Forschungseinrichtung zum Themengebiet der integrierten Energiewende im Rahmen der Projektinitiative ENTREE100. Auf einem Campus ähnlichem Gelände sollen attraktive Flächen für Büros, Technikum, Hallen und ergänzende Nutzungen wie Seminar-/ und Veranstaltungsraum sowie Bewegungs- und Entspannungsbereichen angeboten werden. In diesem sollen sich Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen einmieten und gemeinsam innovative Entwicklungen vorantreiben können. Kernstück soll hierbei ein repräsentatives Empfangs-, Büro und Veranstaltungsgebäude sein. Die Entwicklungsagentur Region Heide (EARH) agiert hierbei als zentraler Pächter und vermietet entsprechende Untereinheiten.
Der ENTREE100 Businesspark ist ein wichtiger Baustein in der Projektinitiative und soll regional, national und international als ein Leuchtturmprojekt der Energiewende sichtbar sein. Neben einer dem Thema und der Region angemessenen Architektur wird ein durchdachtes Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept angestrebt, sodass ein regional bedeutender Ort mit einer hohen Aufenthaltsqualität entsteht.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Leasingmodell im Sinne einer öffentlich privaten Partnerschaft auf Vertragsbasis. Ziel der Ausschreibung ist es einen Partner zu finden, welcher den Businesscampus nach funktionalen Anforderungen der EARH errichtet und langfristig verpachtet. Das dafür vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum des Gewerbeparks Westküste und ist von diesem zu erwerben. Die funktionalen Anforderungen der EARH ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Das für den ENTREE100 Businesspark vorgesehene Grundstück liegt zwischen der Kreisstadt Heide und Hemmingstedt im Gewerbepark Westküste. Infrastrukturell gut angebunden, liegt die zur Verfügung stehende Fläche an der Verbindungsstraße der Ortschaften (B5).
Aktuell ist das Grundstück nicht bebaut und wird teilweise als Weidefläche genutzt.
Topographisch ist das Grundstück durch eine Senke in der Grundstücksmitte geprägt. Diese topographische Situation wird durch die gebaute Umgebung, explizit die Autobahnbrücke, verstärkt. Freiräumliche Qualitäten sind auf dem Grundstück durch einen Baumbestand an der nördlichen Grundstücksgrenze gegeben.
Die EARH beabsichtig das gesamte Gelände für einen Zeitraum von 15 Jahren zu Pachten. Nach Ablauf des 13. Jahres werden die Parteien in Verhandlung treten über die Fortführung des Pachtverhältnis, Erwerb des Objektes oder Beendigung des Pachtvertrags.
Anzubieten ist unter anderem ein fester Pachtpreis über diesen Zeitraum unter verschiedenen Fördervoraussetzungen. Die EARH hat die Zusage der Landesregierung entsprechende Unterstützung zu erhalten. Diese Fördermittel soll der zukünftige Auftragnehmer beantragen.
Es wird ein Grundstückskaufvertrag zu den Konditionen des Gewerbepark Westküste geschlossen. Der Kaufpreis beträgt pro Quadratmeter 25,56 €. Der Verkauf erfolgt im Wesentlichen in dem Zustand wie der Kaufgegenstand steht und liegt.
Zusätzlich kann auch der Gebäudebetrieb (Wartung, Instandhaltung des Gebäudes und Außenbereichspflege inkl. Winterdienst) für einen langfristigen Zeitraum angeboten werden.
siehe Ziffer: II.2.11 Angaben zu Optionen.
Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die EARH beabsichtigt das gesamte Gelände für einen Zeitraum von 15 Jahren zu Pachten. Nach Ablauf des 13. Jahres werden die Parteien in Verhandlung treten.
Dort wird über die Fortführung des Pachtverhältnis, den Erwerb des Objektes oder die Beendigung des Pachtvertrags entschieden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre (2019 - 2021).
3. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen , durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Projektvolumen, Bruttogeschossfläche, Inhaltliche Nutzung) Referenzleistungen, unter Angabe des Projektvolumens, der Ausführungszeit von Unterschrift bis Erstbezug, derzeitige Nutzungsintensität (sofern bekannt) sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten fünf Jahre (2018 - 2022).
4. Etablierung des Unternehmens (maximal 5 DIN-A4 Seiten):
Um einen vollumfänglichen Überblick über das Dienstleistungsunternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können. Daher soll transparent offengelegt werden:
- Beschreibung der geplanten Zusammenarbeit mit dem Kunden inkl. der technischen Ausrüstung
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung und fristgerechten Leistungserbringung
- Umfang der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
- Art und Inhalt der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
- Bezug (Relevanz) der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 16. Januar 2023 an die GMSH, z.H. Herr Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die max. drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 27. Februar 2023 an die GMSH, z.H. Herr Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
7. Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen.
Gemäß §6 Abs. 1 WRegG ist der Auftraggeber ab einem Auftragswert 30.000€ netto vor Erteilung des Zuschlags ab dem 01.06.2022 zu einer Abfrage beim Wettbewerbsregister verpflichtet. Der Auszug aus dem Wettbewerbsregister wird vor der Zuschlagserteilung von der GMSH eingeholt.
8. Darstellung der Herangehensweise des Unternehmens zur Realisierung des Bauvorhabens (maximal 10 DIN-A4 Seiten):
- Gliederung der Arbeitspakete
- Roadmap bis Fertigstellung des 1. Bauabschnittes
- Welche Leistungen werden über eigene Ressourcen abgedeckt und für welche werden externe Partner herangezogen (und welche Partner).
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Die Präsentationen werden voraussichtlich in der 10.-11. Kalenderwoche 2023 in Heide oder digital stattfinden.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]