Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Briefsendungen von teilnehmenden sächsischen Justizbehörden Referenznummer der Bekanntmachung: E 1420-VI/3-5/23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 080-243261)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Briefsendungen von teilnehmenden sächsischen Justizbehörden
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Die Postdienstleistung umfasst den Abhol-Service des gesamten Postausgangs (darin enthalten Briefe bis 20g, von 21g-50g, von 51g-500g, von 501g-1.000 g und Sondergrößen bis 1.000g, sowie Einschreiben Übergabe, Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein), sowie den Bring-Service sämtlicher an die jeweiligen Justizbehörden adressierten Postsendungen, einschließlich der Leerung von Postfächern der betreffenden Justizbehörden, sowie Abholung der Fundbriefe bei der Deutschen Post für die jeweiligen Justizbehörden.
Der Abhol-Service beinhaltet die Abholung bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorgabe des Auftraggebers, bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters) die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands, die Frankierung und Beförderung von Auslandspost zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post, Abholung der freigemachten Gefangenenpost bei den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Dienststellenleiter können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren.
Nachunternehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO.
Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Alle Briefsendungen innerhalb Deutschlands müssen spätestens am dritten Werktag nach dem Tag der Abholung beim Empfänger abgeliefert werden. Die Zustellung hat auch am Samstag zu erfolgen.
Bedingung: gültige Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
22/05/2023 Ortszeit: 23:59
24/05/2023 Ortszeit: 24:00
23/05/2023 Ortszeit 10:00
25/05/2023 Ortszeit: 10:00