Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Briefsendungen von teilnehmenden sächsischen Justizbehörden Referenznummer der Bekanntmachung: E 1420-VI/3-5/23

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 080-243261)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Briefsendungen von teilnehmenden sächsischen Justizbehörden

Referenznummer der Bekanntmachung: E 1420-VI/3-5/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60160000 Postbeförderung auf der Straße
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Die Postdienstleistung umfasst den Abhol-Service des gesamten Postausgangs (darin enthalten Briefe bis 20g, von 21g-50g, von 51g-500g, von 501g-1.000 g und Sondergrößen bis 1.000g, sowie Einschreiben Übergabe, Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein), sowie den Bring-Service sämtlicher an die jeweiligen Justizbehörden adressierten Postsendungen, einschließlich der Leerung von Postfächern der betreffenden Justizbehörden, sowie Abholung der Fundbriefe bei der Deutschen Post für die jeweiligen Justizbehörden.

Der Abhol-Service beinhaltet die Abholung bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorgabe des Auftraggebers, bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters) die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands, die Frankierung und Beförderung von Auslandspost zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post, Abholung der freigemachten Gefangenenpost bei den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Dienststellenleiter können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren.

Nachunternehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO.

Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Alle Briefsendungen innerhalb Deutschlands müssen spätestens am dritten Werktag nach dem Tag der Abholung beim Empfänger abgeliefert werden. Die Zustellung hat auch am Samstag zu erfolgen.

Bedingung: gültige Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG

Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 080-243261

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

22/05/2023 Ortszeit: 23:59

muss es heißen:

24/05/2023 Ortszeit: 24:00

Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

23/05/2023 Ortszeit 10:00

muss es heißen:

25/05/2023 Ortszeit: 10:00

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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