Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Briefsendungen von teilnehmenden sächsischen Justizbehörden Referenznummer der Bekanntmachung: E 1420-VI/3-5/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Briefsendungen von teilnehmenden sächsischen Justizbehörden
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Die Postdienstleistung umfasst den Abhol-Service des gesamten Postausgangs (darin enthalten Briefe bis 20g, von 21g-50g, von 51g-500g, von 501g-1.000 g und Sondergrößen bis 1.000g, sowie Einschreiben Übergabe, Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein), sowie den Bring-Service sämtlicher an die jeweiligen Justizbehörden adressierten Postsendungen, einschließlich der Leerung von Postfächern der betreffenden Justizbehörden, sowie Abholung der Fundbriefe bei der Deutschen Post für die jeweiligen Justizbehörden.
Der Abhol-Service beinhaltet die Abholung bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorgabe des Auftraggebers, bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters) die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands, die Frankierung und Beförderung von Auslandspost zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post, Abholung der freigemachten Gefangenenpost bei den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Dienststellenleiter können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren.
Nachunternehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO.
Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Alle Briefsendungen innerhalb Deutschlands müssen spätestens am dritten Werktag nach dem Tag der Abholung beim Empfänger abgeliefert werden. Die Zustellung hat auch am Samstag zu erfolgen.
Bedingung: gültige Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
B1 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Dresden
Allgemeine Beschreibung: siehe II.1.4
Los B1: Briefsendungen Landgerichtsbezirk Dresden (Oberlandesgericht Dresden, Landesjustizkasse Chemnitz-Abholstandort Landesrechenzentrum Dresden, Landgericht Dresden mit der Außenstelle des Sozialen Dienstes, Amtsgericht Dresden mit Außenstelle, Amtsgericht Dippoldiswalde, Amtsgericht Meißen mit Außenstelle, Amtsgericht Pirna, Amtsgericht Riesa, Verwaltungsgericht Dresden, Arbeitsgericht Dresden, Sozialgericht Dresden mit Außenstelle, Generalstaatsanwaltschaft nebst Abholstandort Landesrechenzentrum Dresden, Staatsanwaltschaft Dresden mit den Zweigstellen in Meißen und Pirna, Justizvollzugsanstalt Dresden, Justizvollzugsanstalt Zeithain)
Sendungsmenge insgesamt im Los 1: 1.986.142 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 1.648.048 Stück
Briefe von 22g bis 50g 161.407 Stück
Briefe von 51g b bis 500g 151.306 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 13.730 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen 140 Stück
Übergabe Einschreiben 6.885 Stück
Einwurfeinschreiben 394 Stück
Einschreiben Eigenhändig 12 Stück
Einschreiben Rückschein 4.220 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
B2 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Leipzig
Allgemeine Beschreibung: siehe II.1.4
Los B2 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Leipzig (Landgericht Leipzig mit Verfassungsgerichtshof, mit Außenstelle des Sozialen Diensts der Justiz beim Landgericht Leipzig, Amtsgericht Leipzig mit Außenstelle, Sächsisches Finanzgericht, Amtsgericht Eilenburg, Amtsgericht Grimma mit Außenstelle, Amtsgericht Torgau mit Zweigstelle Oschatz, Verwaltungsgericht Leipzig, Arbeitsgericht Leipzig, Sozialgericht Leipzig, Staatsanwaltschaft Leipzig mit den Zweigstellen in Grimma und Torgau, Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus, Justizvollzugsanstalt Torgau, Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen)
Sendungsmenge insgesamt im Los 2: 890.554 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 530.695 Stück
Briefe von 21g bis 50g 180.713 Stück
Briefe von 51g bis 500g 140.490 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 7.724 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 0 Stück
Übergabe Einschreiben 17.800 Stück
Einwurfeinschreiben 32 Stück
Einschreiben Eigenhändig 9 Stück
Einschreiben Rückschein 13.091 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
B3 Breifsendungen Landgerichtsbezirk Zwickau
Allgemeine Beschreibung: siehe II.1.4
Los B3 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Zwickau (Landgericht Zwickau mit Außenstelle des Sozialen Diensts der Justiz beim Landgericht Zwickau, Amtsgericht Zwickau mit Außenstellen, Amtsgericht Auerbach, Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Plauen, Staatsanwaltschaft Zwickau mit Zweigstelle Plauen, Arbeitsgericht Zwickau, Justizvollzugsanstalt Zwickau)
Sendungsmenge insgesamt im Los 3: 394.505 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 236.956 Stück
Briefe von 21g bis 50g 90.966 Stück
Briefe von 51g bis 500g 57.618 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 3.212 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 1.012 Stück
Übergabe Einschreiben 2.488 Stück
Einwurfeinschreiben 297 Stück
Einschreiben Eigenhändig 8 Stück
Einschreiben Rückschein 1.948 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
B4 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Chemnitz
Allgemeine Beschreibung: siehe II.1.4
Los B4 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Chemnitz (Landgericht Chemnitz mit Außenstelle des Sozialen Diensts der Justiz beim Landgericht Chemnitz, Landesjustizkasse Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, Amtsgericht Aue-Bad Schlema mit Zweigstelle Stollberg, Amtsgericht Döbeln mit Zweigstelle Hainichen, Amtsgericht Freiberg mit Außenstelle, Amtsgericht Marienberg, Sächsisches Landesarbeitsgericht, Arbeitsgericht Chemnitz, Verwaltungsgericht Chemnitz, Sächsisches Landessozialgericht, Sozialgericht Chemnitz, Staatsanwaltschaft Chemnitz, Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Justizvollzugsanstalt Waldheim, Ausbildungszentrum Bobritzsch)
Sendungsmenge insgesamt im Los 4: 881.255 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 606.075 Stück
Briefe von 21g bis 50g 152.895 Stück
Briefe von 51g bis 500g 112.275 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 7.145 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 28 Stück
Übergabe Einschreiben 180 Stück
Einwurfeinschreiben 608 Stück
Einschreiben Eigenhändig 219 Stück
Einschreiben Rückschein 1.830 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
B5 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Görlitz
Allgemeine Beschreibung: siehe II.1.4
Los B5 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Görlitz (Landgericht Görlitz mit Außenkammer Bautzen und dem Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Görlitz sowie mit der Außenstelle Bautzen, Amtsgericht Görlitz, Amtsgericht Bautzen, Amtsgericht Hoyerswerda, Amtsgericht Kamenz, Amtsgericht Weißwasser mit Außenstelle, Amtsgericht Zittau mit Zweigstelle Löbau, Arbeitsgericht Bautzen, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Justizvollzugsanstalt Bautzen, Justizvollzugsanstalt Görlitz)
Sendungsmenge insgesamt im Los 5: 362.156 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 216.821Stück
Briefe von 21g bis 50g 68.902 Stück
Briefe von 51g bis 500g 68.816 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 4.005 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 371 Stück
Übergabe Einschreiben 320 Stück
Einwurfeinschreiben 507 Stück
Einschreiben Eigenhändig 0 Stück
Einschreiben Rückschein 2.414 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben die Anlage 3 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Rechtsform
• Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail)
• Angaben zu Unterauftragnehmern
• Besitz einer entsprechenden Lizenz der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen für die im Vertragsentwurf und den Preisblättern genannten Postsendungen (Kopie der Lizenz ist dem Angebot beizufügen, siehe Anlage 3 - Bieterangaben). Bei jeglicher Veränderung oder Widerruf der Lizenz verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
• Erklärung, dass kein Lizenzentzugsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 9 Unterauftragnehmer ist entsprechend auszufüllen und dem Angebot beizufügen, es sei denn die Anzahl der Unterauftragnehmer ist größer 50, dann ist die Anlage vom bezuschlagten Bieter zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vor Beginn der Auftragsausführung vorzulegen (vgl. § 36 Abs. 3 VgV). Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Hier hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Bietererklärung (Anlage 2), dass:
• über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist
• sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
• die Ausschlusstatbestände gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen
• keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
• der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
• der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
• einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
• dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
• für den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen
• dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Vergaben zur Folge haben kann
Bieterangaben (Anlage 3)
• Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 € für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 € für Vermögensschäden: Die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 € und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 € nicht unterschreiten. Der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen.
• Bei welchem Versicherungsunternehmen ist die Versicherung abgeschlossen, bzw. wird für den Fall des Zuschlages abgeschlossen? Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Unterauftragnehmer (Anlage 9)
• Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern- für die Abhol- und Bring-Service
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern, ist folgendes zu beachten: Sofern eine überschaubare Zahl (bis ca. 50) von Unterauftragnehmern eingeschaltet werden soll, geben Sie mit Ihrem Angebot in der beizufügenden Anlage Verzeichnis der Unterauftragnehmer an, welche Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer im Rahmen der angebotenen Leistung beauftragt werden. Diese Anlage muss den Namen, Anschrift, gesetzliche Vertreter, Ansprechpartner mit Kommunikationsdaten, Beschreibung der beauftragten Leistungen, Abhol- und Zustellungsregionen, Lizenz (nur bei Briefsendungen), Handelsregister und die Anzahl der Mitarbeiter aller Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer enthalten.
Bei einer höheren Anzahl (mehr als 50) von Unterauftragnehmern kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorerst abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Eine Liste derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Behörden beauftragt werden, sowie für die Zustellungen beim Empfänger ist vom bezuschlagten Bieter zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vor der Auftragsausführung vorzulegen (vgl. § 36 Abs. 3 VgV).
Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Hier hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Die Angaben/Erklärungen sind in der Anlage 2 - Bietererklärung-, in der Anlage 3 - Bieterangaben sowie in der Anlage 9 - Verzeichnis der Unterauftragnehmer zu vermerken. Sie sind dem Angebot beizufügen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Bietererklärung (Anlage 3)
• Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
• Besitz einer entsprechenden Lizenz der Bundesnetzagentur zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen für die im Vertragsentwurf und den Preisblättern genannten Postsendungen, dazu ist die Kopie der Lizenz einzureichen (Anlage 3 Bieterangaben)
• Beschreibung des Betriebsablaufes und - organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen)
• Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter, Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?)
• Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen.
• Angaben zum Reklamationsmanagement
• Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung (Anlage 5)
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Alle hier genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 4)
• Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen.
• Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024) eingehalten werden (§ 11 des Vertragsentwurfes). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 4 anzugebe
gültige Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363