Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Alagengruppe 4 für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: Los 4 TGA AG 4 Stadthafen Haldensleben 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haldensleben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Alagengruppe 4 für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben
Die Hafenanlage des Stadthafens (Hafenbecken) in Haldensleben entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll saniert werden. Im Stadthafen Haldensleben ist der Ersatzneubau einer Kaianlage in Spundwandbauweise über eine Länge von 130 m vorgesehen. Die Kaianlage ist entsprechend dem Stand der Technik mit Pollern, Holm, Steigeleitern, Reibepfählen und Kaistromsteckdosen auszurüsten. Die angrenzenden Flächen einschl. Ver- und Entsorgungsleitungen und der Regenwasserableitung ist über eine Tiefe von im Mittel 21 m bis zum angrenzenden Umschlaggelände der UHH zu überplanen. Eine Erschließung über die öffentliche Verkehrsanlage „Hafenstraße“ ist vorzusehen.
Eine Terminalbeleuchtung einschl. der Anbindung der Mastleuchten, sowie die Versorgungsan-bindung der Umschlagsanlagen sind als technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 zu überplanen.Die Bauausführung hat zwingend unter eingeschränktem Hafenbetrieb zu erfolgen. Der Stadthafen ist über die Hafenstraße an das klassifizierte Straßennetz angeschlossen.
Die Verkehrsfläche der Hafenanlage ist im Bestand mit einer Asphaltdecke befestigt, die aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer einen erheblichen Verschleiß aufweist.
Der Anschluss an das öffentliche Straßennetz erfolgt über eine ca. 120 m lange Zufahrt, die mittels Eckausrundung an die Hafenstraße anbindet. Diese Zufahrt ist im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu ertüchtigen.
Planung der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 - 9 nach § 53 ff. HOAI
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet.
Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4
Stufe 2: Leistungsphase 5 - 9
Besondere Leistungen:
- Erstellung ZBau
- Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises
- Zuarbeit für Fördermittelanträge
- Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
Namentliche Nennung des vorgesehenen Projektleiters. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Satz 6 VgV des Büroinhabers/ der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Qualifikationsnachweis (Ingenieur, etc.).
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 45 Abs. 4 VgV
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 50.000,00 €
Die Erklärungen nach § 11 bis § 14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden vom Bestbieter in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens angefordert. Für die-se Vergabe gilt der vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA. Dieser beträgt zurzeit 13,48 €.
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 50.000,00 €
Die Erklärungen nach § 11 bis § 14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden vom Bestbieter in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens angefordert. Für die-se Vergabe gilt der vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA. Dieser beträgt zurzeit 13,48 €.
§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Erklärung zu den Russlandsanktionen
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger
Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist
die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den
Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments
und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems
entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt
sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen
Finanzierungshilfen ergeben.
Qualifikationsnachweis (Ingenieur, etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in abgefordert und sind zu erklären/abzugeben. Die Formblätter zur Einreichung des Angebotes stehen im PDF-Format zur Verfügung. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Das Angebot ist fristgerecht bei der unter digital über das Vergabeportal einzureichen. Angebote die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal in elektronischer Form an die Kontaktstelle über das Vergabeportal zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa%20/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft%20/vergabekammern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.