Pförtner- und Sicherheitsdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pförtner- und Sicherheitsdienstleistungen
- Empfangs- und Pförtnerdienstleistung für das Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel.
- Wachschutz für die gesamte Liegenschaft des MSJFSIG: Dienststellen MSJFSIG, Abteilung V 7des MEKUN, Abteilungen 4 und 5 des MJG, Dezernate 2, 3 und 4 des SHIBB.
Die Pförtnerdienstleistungen inkl. Empfang im Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel sollen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 05:30 Uhr bis 21:30 Uhr durchgehend mit einer Person besetzt werden. Bei Sonderveranstaltungen kann eine Arbeitszeit über 21:30 Uhr hinaus vereinbart werden.
Der Wachschutz soll täglich von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr durch zwei Sicherheitskräfte erfolgen.
Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
Das Empfangs- und Pförtnerpersonal hat wesentliche, für die Organisation und Sicherheit sowie für den Dienstbetrieb der Liegenschaft erforderliche Funktionen zu erfüllen.
Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
- Einlasskontrolle und Beratung von Besuchenden (Gebäude und Parkplatz)
- Telefonische Anmeldung von Besuchenden bei den Beschäftigten des Hauses
- Wegbeschreibung zu Büros und Besprechungsräumen für Externe
- Regelmäßige Aktualisierung der Sitzungsraumanzeige
- Entgegennahme und Kontrolle von Teilnehmerlisten für Besprechungen und Veranstaltungen
- Verweisung von Handwerkerinnen und Handwerkern an die Hausmeister / Hausarbeiter der GMSH
- Schlüssel- und Schließkartenverwaltung und Ausgabe nach näherer Weisung und Kontrolle der Vollzähligkeit (E-Ladesäule, Dienstfahrzeuge, Parkpoller, Schlüssel für Externe, Zutritt des Reinigungs- und Kantinenpersonals, Ausgabe Zutrittskarten Sitzungsteilnehmende)
- Kontrollgänge und Schließdienste im Gebäude und im Objektgelände
- Führen von Wach- und Kontrollbüchern
- Entgegennahme eingehender Lieferungen (wenn die Schriftgutstelle nicht besetzt ist)
- Ausgabe von Busfahrkarten für dienstliche Zwecke
- Ausgabe Moderationskoffer für Sitzungsräume o.ä.
- Pflege der Sitzungsräume und Kontrolle sowie ggfs. Ergänzung der vorhandenen Ausstattung,
- ggf. einfache Schreibarbeiten zur Unterstützung des Sitzungsdienstes (z.B. Namensschilder nach Vorlage fertigen)
- Mitarbeit beim Broschürenversand,
- Ggfs. weitere Unterstützungsleistungen in Form von einfachen Verwaltungsaufgaben (z.B. Einsortieren von Ergänzungslieferungen)
- Entgegennahme von Fundsachen
- Ausgabe der Dienstfahrräder und des Zubehörs, Aufladen von E-Bike-Akkus
- Entgegennahme und Weiterleitung von Schadens- und Störungsmeldungen an den Inneren Dienst
- Alarmierungsmaßnahmen bei Feuer, Einbruch, Diebstahl, technischen Störungen, Bombendrohungen, verdächtigen Postsendungen, überbrachten oder hinterlegten Sprengstoffvorrichtungen, Gefahrenstoffen oder sonstigen besonderen Vorkommnissen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pförtner- und Sicherheitsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Postdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]