Pförtner- und Sicherheitsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pförtner- und Sicherheitsdienstleistungen
- Empfangs- und Pförtnerdienstleistung für das Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel.
- Wachschutz für die gesamte Liegenschaft des MSJFSIG: Dienststellen MSJFSIG, Abteilung V 7des MEKUN, Abteilungen 4 und 5 des MJG, Dezernate 2, 3 und 4 des SHIBB.
Die Pförtnerdienstleistungen inkl. Empfang im Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel sollen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 05:30 Uhr bis 21:30 Uhr durchgehend mit einer Person besetzt werden. Bei Sonderveranstaltungen kann eine Arbeitszeit über 21:30 Uhr hinaus vereinbart werden.
Der Wachschutz soll täglich von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr durch zwei Sicherheitskräfte erfolgen.
Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
Das Empfangs- und Pförtnerpersonal hat wesentliche, für die Organisation und Sicherheit sowie für den Dienstbetrieb der Liegenschaft erforderliche Funktionen zu erfüllen.
Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
- Einlasskontrolle und Beratung von Besuchenden (Gebäude und Parkplatz)
- Telefonische Anmeldung von Besuchenden bei den Beschäftigten des Hauses
- Wegbeschreibung zu Büros und Besprechungsräumen für Externe
- Regelmäßige Aktualisierung der Sitzungsraumanzeige
- Entgegennahme und Kontrolle von Teilnehmerlisten für Besprechungen und Veranstaltungen
- Verweisung von Handwerkerinnen und Handwerkern an die Hausmeister / Hausarbeiter der GMSH
- Schlüssel- und Schließkartenverwaltung und Ausgabe nach näherer Weisung und Kontrolle der Vollzähligkeit (E-Ladesäule, Dienstfahrzeuge, Parkpoller, Schlüssel für Externe, Zutritt des Reinigungs- und Kantinenpersonals, Ausgabe Zutrittskarten Sitzungsteilnehmende)
- Kontrollgänge und Schließdienste im Gebäude und im Objektgelände
- Führen von Wach- und Kontrollbüchern
- Entgegennahme eingehender Lieferungen (wenn die Schriftgutstelle nicht besetzt ist)
- Ausgabe von Busfahrkarten für dienstliche Zwecke
- Ausgabe Moderationskoffer für Sitzungsräume o.ä.
- Pflege der Sitzungsräume und Kontrolle sowie ggfs. Ergänzung der vorhandenen Ausstattung,
- ggf. einfache Schreibarbeiten zur Unterstützung des Sitzungsdienstes (z.B. Namensschilder nach Vorlage fertigen)
- Mitarbeit beim Broschürenversand,
- Ggfs. weitere Unterstützungsleistungen in Form von einfachen Verwaltungsaufgaben (z.B. Einsortieren von Ergänzungslieferungen)
- Entgegennahme von Fundsachen
- Ausgabe der Dienstfahrräder und des Zubehörs, Aufladen von E-Bike-Akkus
- Entgegennahme und Weiterleitung von Schadens- und Störungsmeldungen an den Inneren Dienst
- Alarmierungsmaßnahmen bei Feuer, Einbruch, Diebstahl, technischen Störungen, Bombendrohungen, verdächtigen Postsendungen, überbrachten oder hinterlegten Sprengstoffvorrichtungen, Gefahrenstoffen oder sonstigen besonderen Vorkommnissen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO)).
3. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft im BDSW, BVMS oder eines gleichwertigen Berufsverbands der Sicherheitswirtschaft.
4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV).
6. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Empfangs- und Sicherheitsdienst) Angabe des Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
7. Benennung eines Objektbetreuers mit Angabe der Qualifikation.
8. Bieter müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
9. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. Februar 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: Florian:[gelöscht]) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
10. Angebotsschreiben
11. Preisblatt
12. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten).
13. Konzept zur Sicherstellung von qualifizierten Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]