Rahmenvertrag über den Bezug von Elektroinstallationsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: MDR-Nr. 73-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über den Bezug von Elektroinstallationsmaterial
Rahmenvertrag über den Bezug von Elektroinstallationsmaterial beim MDR (MDR-Nr. 73-22). Der Geltungsbereich der
Rahmenverträge umfasst alle Standorte des MDR in Mitteldeutschland. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Komponenten gem. Anlagen 1 und 2 um den festgelegten Hausstandard im MDR.
Mitteldeutscher Rundfunk Kantstr. 71-73 04275 Leipzig alle MDR-Standorte in Mitteldeutschland
Rahmenvertrag über den Bezug von Elektroinstallationsmaterial beim MDR (MDR-Nr. 73-22).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe UNI ELEKTRO Fachgroßhandel GmbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FY1D8FTR3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Zuständig für Anträge auf Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ist:
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
04107 Leipzig
Ansprechpartnerin: Wiltrud Kadenbach
Referatsleiterin
Telefon: +49.(0)341.977-3800
Fax: +49.(0)341.977-1049
E-Mail: [gelöscht]
Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
- Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs-antrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben,
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.