IV/W03 – ENB Stützwand Riedelstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive Umweltbaubegleitung und SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P218
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 067-200113)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
IV/W03 – ENB Stützwand Riedelstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive Umweltbaubegleitung und SiGeKo
Geplant ist, die Stützwand Riedelstraße im Stadtteil Reudnitz-Thonberg in Leipzig von 10/2025-03/2027 durch einen Ersatzneubau mit anteiliger Instandsetzung zu erneuern.
Entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung ist vorgesehen, die Stützwand von Station 0+000 bis 0+047 km im Grunde zu erhalten, lediglich den Wandkopf abzutragen und diesen zu erneuern sowie die Stützwand rückwärtig zu verstärken. Ab Station 0+047 bis 0+129 km soll die Wand durch eine flachgegründete Winkelstützkonstruktion aus Stahlbeton ersetzt werden. Zur Nachempfindung der bisherigen Struktur der Ansichtsfläche der Wand soll dem Denkmalschutz durch Verwendung entsprechender Matrizen Nachbildung der vorhandenen Bogensegmente, Pfeilerstrukturen und Kragsteine Rechnung getragen werden. Die Absturzsicherung soll durch Betonbrüstungselemente entsprechend der ehemaligen Bestandssituation nachempfunden werden.
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Stützwand wird die sich anschließende Verkehrsanlage Riedelstraße auf 176 m grundhaft ausgebaut. Der vorhandene Leitungsbestand wird teilweise neu eingeordnet bzw. teilweise saniert. Die Verkehrsanlage soll im ausgebauten Zustand einen Fahrbahnbreite von 5,50 m, einen einseitigen Parkstreifen für Längsparker sowie beidseitige Gehwege mit einer Breite von i. d. R. 2,50 m aufweisen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen