Multifunktionale, barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Lübeck im Stadtteil Kücknitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionale, barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Lübeck im Stadtteil Kücknitz
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Leistungen der Planung und Vergabe an einem innerörtlichen Erschließungsstraßenring im Stadtteil Alt-Kücknitz zwischen Lübeck und Travemünde gelegen. Die zu planende Straßenumgestaltung soll nach den neuen Anforderungen mit klimarelevanten Standards erfolgen und die Belange von Verkehrsteilnehmenden der aktiven Mobilität / des Umweltverbundes im Einklang mit Anpassungen am motorisierten Individualverkehr stärken. Vorgesehen und notwendig ist ein Planungsprozess geprägt vom Nachhaltigkeitsgedanken unter Beteiligung der Anwohnenden. Vergeben werden die Leistungen von Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 1 bis 7 sowie optional 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt im Quartierszentrum von Alt-Kücknitz den innerörtlichen autogerechten und erneuerungsbedürftigen Straßenring von 2,4 km Länge mit insgesamt 15 Straßeneinmündungen (davon ein Knoten signalisiert) aus den Entstehungsjahren von 1950 derart umzugestalten, dass die Straßen einladend auf zu Fuß gehende und Rad fahrende Menschen wirken. Eine überbreite Fahrbahn von bis zu 10,0m Breite bietet dem ruhenden Verkehr viel Raum und Bequemlichkeit. Die unebenen Asphaltbänder der Fahrbahnen und des am Innenrand durchgängig verlaufenden, ca. 2,5m bis 3,0m breiten, äußerst schadhaften Zweirichtungsradwegs sowie schmale begleitende Gehwege mit Betonplattenbelag und unsichere Überquerungsstellen prägen das Ortsbild.
Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen im Quartier zukünftige Überflutungsschäden minimiert und die Lebensqualität in Alt-Kücknitz verbessert werden. Dies soll am Ost- und Westpreußenring vor allem durch die Entlastung der Mischwasserkanalisation mittels Entsiegelung, örtliche Versickerung und Rückhaltung erreicht werden. In einem bereits durchgeführten, ausgewerteten ersten Beteiligungsprozess wünschten sich die Kücknitzer Bürger einerseits lebendigere, von Lärm und Abgasen entlastete Gemeindestraßen, eine Neugestaltung mit barrierefrei umgebauten Überquerungen und Bushaltestellen sowie sichere und attraktive Fuß- und Radwege; andererseits wurde deutlich, dass auf das Parkangebot nicht verzichtet werden darf.
Neue Ideen für einen lebenswerten und sicher gestalteten Straßenraum sind also gefragt.
Zu Beginn der unmittelbar nach Beauftragung folgenden Arbeitsphase soll zunächst eine realistische Terminplanung mit Vorgängen und Meilensteinen erstellt werden.
Bestandteil der Vorplanung und Entwurfsplanung ist das Erarbeiten von Vorschlägen und Varianten zur neuen Querschnittsgestaltung in Straßenabschnitten und an den Knoten incl. der Formulierung von Bilanz / Bewertung des bestehenden und geplanten ruhenden Verkehrs sowie der Radverkehrsführungen. Dabei sind die vorliegenden Ergebnisse der verkehrsrechtlichen Bewertung, der systematischen Evaluation des ruhenden Verkehrs, der Verkehrserhebung an allen Knoten, unter Berücksichtigung des Kabel- und Leitungsbestandes abzuwägen und zu berücksichtigen. Weiterhin sind vier Bushaltepunkte (jeweils beidseitige Haltestellen) mit Überquerungsmöglichkeiten in die Planung einzubeziehen. Für zwei größere Knotenpunktumgestaltungen sind zunächst Planskizzen vorzulegen und abzustimmen, bevor der Entwurf fortgeschrieben wird.
Vor Abschluss der Vorplanung wird eine 2. Bürgerbeteiligung durchgeführt, in der alle Aspekte der Variantenuntersuchung debattiert und bewertet werden. Im Ergebnis von Vorplanung bzw. Entwurfsplanung sollen die Unterlagen zur Anmeldung bzw. zum Antrag für infrastrukturelle Förderungen (Rad- und Fußverkehr, Straße, ÖPNV) termingerecht erarbeitet werden.
Ein möglicher Verkehrsversuch am Ostpreußenring zur testweise und temporären Erprobung der Radführung im Mischverkehr soll planerisch (nicht organisatorisch) unterstützt werden.
Die städtebauliche Idee von Umsteigemöglichkeiten am Bahnhaltepunkt Kücknitz soll als besondere Leistung konzeptionell planerisch und nach Kriterien bewertend unterstützt werden. Dazu sind Planskizzen / Varianten einer Bushaltestelle in Fahrtrichtung Travemünde entsprechend einer bestehenden und alternativen Anbindung an die Travemünder Landstraße anzufertigen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen (Objektplanung von Verkehrsanlagen) der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9. Es sollen zunächst die LP 1 bis 7 beauftragt und bearbeitet werden. Die LP 8, 9, Örtliche Bauüberwachung werden optional vergeben, aber in die Bewertung mit einbezogen.
Die Leistungsphasen 8 und 9 sowie die Örtliche Bauüberwachung dienen der Preisabfrage und kommen nur bei Bedarf der Auftraggeberin zum Tragen.
Abschnitt III: rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Multifunktionale, barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Lübeck im Stadtteil Kücknitz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.