Multifunktionale, barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Lübeck im Stadtteil Kücknitz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionale, barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Lübeck im Stadtteil Kücknitz
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Leistungen der Planung und Vergabe an einem innerörtlichen Erschließungsstraßenring im Stadtteil Alt-Kücknitz zwischen Lübeck und Travemünde gelegen. Die zu planende Straßenumgestaltung soll nach den neuen Anforderungen mit klimarelevanten Standards erfolgen und die Belange von Verkehrsteilnehmenden der aktiven Mobilität / des Umweltverbundes im Einklang mit Anpassungen am motorisierten Individualverkehr stärken. Vorgesehen und notwendig ist ein Planungsprozess geprägt vom Nachhaltigkeitsgedanken unter Beteiligung der Anwohnenden. Vergeben werden die Leistungen von Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 1 bis 7 sowie optional 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt im Quartierszentrum von Alt-Kücknitz den innerörtlichen autogerechten und erneuerungsbedürftigen Straßenring von 2,4 km Länge mit insgesamt 15 Straßeneinmündungen (davon ein Knoten signalisiert) aus den Entstehungsjahren von 1950 derart umzugestalten, dass die Straßen einladend auf zu Fuß gehende und Rad fahrende Menschen wirken. Eine überbreite Fahrbahn von bis zu 10,0m Breite bietet dem ruhenden Verkehr viel Raum und Bequemlichkeit. Die unebenen Asphaltbänder der Fahrbahnen und des am Innenrand durchgängig verlaufenden, ca. 2,5m bis 3,0m breiten, äußerst schadhaften Zweirichtungsradwegs sowie schmale begleitende Gehwege mit Betonplattenbelag und unsichere Überquerungsstellen prägen das Ortsbild.
Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen im Quartier zukünftige Überflutungsschäden minimiert und die Lebensqualität in Alt-Kücknitz verbessert werden. Dies soll am Ost- und Westpreußenring vor allem durch die Entlastung der Mischwasserkanalisation mittels Entsiegelung, örtliche Versickerung und Rückhaltung erreicht werden. In einem bereits durchgeführten, ausgewerteten ersten Beteiligungsprozess wünschten sich die Kücknitzer Bürger einerseits lebendigere, von Lärm und Abgasen entlastete Gemeindestraßen, eine Neugestaltung mit barrierefrei umgebauten Überquerungen und Bushaltestellen sowie sichere und attraktive Fuß- und Radwege; andererseits wurde deutlich, dass auf das Parkangebot nicht verzichtet werden darf.
Neue Ideen für einen lebenswerten und sicher gestalteten Straßenraum sind also gefragt.
Zu Beginn der unmittelbar nach Beauftragung folgenden Arbeitsphase soll zunächst eine realistische Terminplanung mit Vorgängen und Meilensteinen erstellt werden.
Bestandteil der Vorplanung und Entwurfsplanung ist das Erarbeiten von Vorschlägen und Varianten zur neuen Querschnittsgestaltung in Straßenabschnitten und an den Knoten incl. der Formulierung von Bilanz / Bewertung des bestehenden und geplanten ruhenden Verkehrs sowie der Radverkehrsführungen. Dabei sind die vorliegenden Ergebnisse der verkehrsrechtlichen Bewertung, der systematischen Evaluation des ruhenden Verkehrs, der Verkehrserhebung an allen Knoten, unter Berücksichtigung des Kabel- und Leitungsbestandes abzuwägen und zu berücksichtigen. Weiterhin sind vier Bushaltepunkte (jeweils beidseitige Haltestellen) mit Überquerungsmöglichkeiten in die Planung einzubeziehen. Für zwei größere Knotenpunktumgestaltungen sind zunächst Planskizzen vorzulegen und abzustimmen, bevor der Entwurf fortgeschrieben wird.
Vor Abschluss der Vorplanung wird eine 2. Bürgerbeteiligung durchgeführt, in der alle Aspekte der Variantenuntersuchung debattiert und bewertet werden. Im Ergebnis von Vorplanung bzw. Entwurfsplanung sollen die Unterlagen zur Anmeldung bzw. zum Antrag für infrastrukturelle Förderungen (Rad- und Fußverkehr, Straße, ÖPNV) termingerecht erarbeitet werden.
Ein möglicher Verkehrsversuch am Ostpreußenring zur testweise und temporären Erprobung der Radführung im Mischverkehr soll planerisch (nicht organisatorisch) unterstützt werden.
Die städtebauliche Idee von Umsteigemöglichkeiten am Bahnhaltepunkt Kücknitz soll als besondere Leistung konzeptionell planerisch und nach Kriterien bewertend unterstützt werden. Dazu sind Planskizzen / Varianten einer Bushaltestelle in Fahrtrichtung Travemünde entsprechend einer bestehenden und alternativen Anbindung an die Travemünder Landstraße anzufertigen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen (Objektplanung von Verkehrsanlagen) der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9. Es sollen zunächst die LP 1 bis 7 beauftragt und bearbeitet werden. Die LP 8, 9, Örtliche Bauüberwachung werden optional vergeben, aber in die Bewertung mit einbezogen.
Die Verlängerung betrifft die Leistungsphasen 8 und 9 sowie die Örtliche Bauüberwachung in Abhängigkeit vom Baufortschritt.
1. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb gemäß Anlagen 01 und 01 a sowie Anlagen 07 und 16.
Gibt es wegen Punktgleichheit (nach 7.1 Mindestanforderungen Eignungskriterien erfüllt und nach 7.2 bewertet) mehr als fünf Bewerber, wird die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend erhöht (kein Losverfahren gemäß § 75 Abs. (6) VgV).
Den Unterlagen beiliegende ‚Bewerbungsbogen Teilnahmewettbewerb‘ Anlage 07 dient dem Bewerber als auch dem AG der primären Überprüfung und Dokumentation des fristgerechten Eingangs und der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Dieser ‚Bewerbungsbogen Teilnahmewettbewerb‘ Anlage 01 b ist zusammen mit dem beiliegenden ‚Hinweisbogen Präsentationsbewertung in Verhandlung ‘ Anlage 16 zu unterschreiben und – mit den Unterschriften bestätigt – mit dem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) Anlage 06 abzugeben sowie der Bewerbung vorzuheften. Unterschriften und das Vorheften sind Mindestkriterien; das Fehlen von einem führt zum Ausschluss. Der Hinweisbogen dient in der Verhandlung der Ermittlung des geeignetsten Bewerbers, zeigt die Zuschlagskriterien mit den Wertungsgewichten sowie die einzelnen Wertungszahlen für die qualitativen Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix in der Verhandlung).
In den Anlagen 01 und 01 a sind unter Punkt 7. Maßgebende Mindeststandards, Eignungskriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge aufgeführt. Die Bewertung der aufgeführten Anforderungen erfolgt anhand einer den Unterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix "Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen", sofern nicht Ausschlusskriterien unter III und gemäß Umgang mit Anlagen 07 und 16 vorliegen. Die vorgegebenen Mindeststandards müssen erfüllt werden, d.h. 0-Punkte bei einem Kriterium führen zum Ausschluss. Die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Angebot aufgefordert. Gibt es wegen Punktgleichheit (nach 7.1 Mindestanforderungen Eignungskriterien erfüllt und nach 7.2 bewertet) mehr als 5 Bewerber, wird die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend erhöht (kein Losverfahren gemäß § 75 Abs. (6) VgV).
Folgende maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen werden in den Teilnahmeanträgen (Interessensbestätigung) mit jeweils max. 3 Punkten bewertet:
- § 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung ist die Anzahl mit namentlicher Nennung für Fachkräfte/ Ingenieure Objektplanung Verkehrsanlage Straße wesentlich.
- § 46 (3) Nr. 1 VgV Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren - Eine tabellarisch gegliederte Referenzliste ist mit Referenzen der LP 1 bis 6 und 8 für folgende Maßnahmen zu erstellen:
a) für den Neu- oder Umbau einer innerörtlichen Straße mit einer Länge von mindestens 0,5 km;
b) Planung Umbau oder Kombination Umbau/Neubau von einfachen höhengleichen Knoten (signalisiert und nicht signalisiert) mit Radverkehrsanlage
c) barrierefreie Fußverkehrsanlagen (längs und quer)
d) Radverkehr innerorts Strecke sowie Radverkehrsnebenanlagen
e) barrierefreie Anlagen des ÖPNV
- § 46 (3) Nr. 6 VgV Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
a) Gesamtanzahl der Referenzen des Projektleiters der letzten 8 Jahre wie unter Punkt 7.1 (§ 46 (3) Nr.1 VgV) zu je a) bis e) beschrieben. Nur in Honorarzone III oder höher; Wichtung 10%, 1 Referenz je a) bis e) = 1 Punkt, 2 Referenzen je a) bis e) = 2 Punkte, ≥ 3 Referenzen je a) bis e) = 3 Punkte.
b) Gesamtanzahl Jahre Berufserfahrung des Projektleiters einschließlich mindestens 5 Jahren fachübergreifender Projektleitung: Wichtung 10%, 10 – 12 Jahre = 1 Punkt, 13 – 15 Jahre = 2 Punkte, > 15 Jahre = 3 Punkte.
c) Gesamtanzahl Jahre Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters: Wichtung 5%, 8 - 10 Jahre = 1 Punkt, 11 – 13 Jahre = 2 Punkte, > 13 Jahre = 3 Punkte.
d) Firmenzugehörigkeit Projektleiter: Wichtung 5%, < 2 Jahre = 1 Punkt, 2 – 6 Jahre = 2 Punkte, > 6 Jahre = 3 Punkte.
- § 46 (3) Nr. 3 VgV Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität: Die Anzahl der erfüllten Kriterien zu folgenden Anforderungen wird bewertet:
a) Das Unternehmen führte mindestens eine Maßnahme zur Qualitätssicherung ein und hält sich auch heute noch daran = 1 % Wichtung.
b) Das Unternehmen führte das Managementsystem ISO 9001:2015 ein. Das erste bzw. letzte Audit liegt dabei in den vergangenen drei Jahren = 1 % Wichtung.
c) Das Unternehmen lässt bei Abschluss von Entwurfsphasen obligatorisch ein Sicherheitsaudit durchführen = 1 % Wichtung.
d) Das Unternehmen arbeitet nach Leitsätzen zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz = 1 % Wichtung.
e) Es liegen mindestens zwei Zufriedenheitsbeurteilungen von Arbeitgebern zu abgeschlossenen Projekten vor = 1 % Wichtung
Die Leistungsphasen 8 und 9 sowie die Örtliche Bauüberwachung dienen der Preisabfrage und kommen nur bei Bedarf der Auftraggeberin zum Tragen.
Abschnitt III: rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung).
2. Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens (siehe Eigenerklärung Eignung).
3. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123/124 GWB (siehe Eigenerklärung Eignung).
Eigenerklärung gem. § 4 Abs.1 S.1 VGSH für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.04.2009 (BGBl. I S.799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindestentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen (siehe Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelt").
5. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textfrom abzugeben (siehe Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzureichen.
- Ingenieure oder beratende Ingenieure (§ 75 Abs. 2 VgV) und (soweit zulässig) Fachbauüberwacher. Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Ingenieurleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. und 2. Spiegelstrich) benennen
Zahlung des Vergabemindestlohnes von 9,99 € (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.