A 14, VKE 1.4, Markierung und Beschilderung Referenznummer der Bekanntmachung: A1464600613
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 14, VKE 1.4, Markierung und Beschilderung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung der Markierung und Beschilderung (ohne Beschilderung an Kragarmen) im Zuge des Neubaus der A 14 in der Verkehrseinheit (VKE) 1.4 von der AS Tangerhütte bis zur AS Lüderitz.
39517 Tangerhütte
Herstellung der Markierung und Beschilderung (ohne Beschilderung an Kragarmen) im Abschnitt der VKE 1.4 im Bereich der bereits hergestellten Anschlussstelle (AS)
Tangerhütte bis zur neu zu erstellenden AS Lüderitz. Hier sind die Markierungen bis in die nicht unter Verkehr befindlichen Rampen zu führen. Darüber hinaus sind Verkehrsfreigabemarkierungen in den Bereichen der B187, der K1187 sowie der L 30 vorbereitend zur Herstellung der Endmarkierung zu entfernen.
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Der Leistungsanteil für die Herstellung der Markierung und Beschilderung ist im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme auszuführen und umfasst nachfolgend aufgeführte Leistungen:
- Demarkierung vorhandener Verkehrsfreigabemarkierungen
- Ausführung aller im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der wegweisenden und verkehrsrechtlichen Beschilderung erforderlichen Leistungen für die Verkehrsfreigabe der A14 VKE 1.4 bis zur Anschlussstelle Lüderitz inklusive statische Nachweisführung und Dimensionierung für Aufstellkonstruktionen und Fundamente
- Ausführung aller im Zusammenhang mit dem Aufbringen der Markierung erforderlichen Leistungen für die Verkehrsfreigabe
- Anbringen berührungsloser Abdecker und Auskreuzungen
- Herstellen von Aufklebern zum Überkleben (z.B. von Zielangaben)
- Rückbau der Verkehrsführung am Ende der Baustrecke der VKE 1.3
- Erstellung von Bestandsunterlagen für die Markierung und Beschilderung sowie
- Koordinierungs- und Abstimmungsleistungen mit allen fachlich Beteiligten für den speziellen Leistungsanteil
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Nicht Leistungsbestandteil ist die Herstellung der Beschilderung an Kragarmen.
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Grobmengen:
- ca. 1.200 m² Demarkierung
- ca. 79.000 m Strichmarkierung
- 45 St. Pfeilmarkierung
- 98 St. Verkehrszeichen liefern und aufbauen
- 21 St. Wegweiser liefern und aufbauen
- 4 St. Wechselverkehrszeichen (LED)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
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In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Erklärungen und Nachweise (insbesondere vergleichbare Referenzen), die in der PQ enthalten sind, aber nicht den unter III. 1.3. genannten Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können und daher zusätzlich zum PQ-Zertifikat mit dem Angebot einzureichen sind. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
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Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
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Mit dem Angebot:
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- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. )
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister
- Angaben über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (vgl. § 6f EU VOB/A)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
Mit dem Angebot:
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Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A).
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Mit dem Angebot:
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- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS 99)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M )". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Benennung der Unterauftragnehmer.
Referenzen:
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Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (ab 2018), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen erachtet, die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten an Bundesfernstraßen betreffen.
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme;
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL OstMagdeburger Straße 5106112 Halle (Saale)Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de