Refresh von Niederflur-Reisezugwagen (Typ „Married Pair“) im Netz West des Landes Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ulf Jahnke
E-Mail:
Telefon: +49 43166019-744
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Refresh von Niederflur-Reisezugwagen (Typ „Married Pair“) im Netz West des Landes Schleswig-Holstein
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von sog. Refresh-Maßnahmen an 90 Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“ im Zeitraum 2023 bis 2026.
Die Umbaumaßnahmen betreffen insgesamt 90 einstöckige Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“, welche aus 16 Steuerwagen, 45 Mittelversorgungswagen, 14 Ergänzungsmittelwagen sowie 15 Anschlusswagen bestehen. Diese bilden insgesamt 15 Zuggarnituren. Die Reisezugwagen befinden sich im Eigentum der Paribus-DIF-Netz-West-Waggon GmbH & Co. KG. Neben dem Werterhalt der Reisezugwagen ist Ziel dieser Umbaumaßnahmen, die Reisezugwagen attraktiver für die Fahrgäste zu gestalten. Die geforderten Umbaumaßnahmen betreffen folgende Ausstattungsmerkmale, insbesondere:
• Ausstattung mit einem Ethernet Netzwerk,
• Erweiterung des Fahrgastinformationssystems,
• Einbau eines automatischen Fahrgastzählsystems,
• Fahrgast-WLAN und Mobiltelefonie,
• Energieoptimierung (Beleuchtung, Klimatisierung)
• Erneuerung der Außenfarbgebung,
• Erneuerung des Fußbodenbelages,
• Erneuerung der Sitzpolster,
• Neugestaltung der Rollstuhlplätze sowie
• Ausstattung mit Steckdosen im Fahrgastraum.
Weitere optionale Umbaumaßnahmen betreffen folgende Ausstattungsmerkmale:
• Videoaufzeichnung
• Lasern der Seitenscheiben
• Mitteltische in der 2. Klasse
• Wickeltisch
• (Neu-)Folierung der Glastrennwand zur 1. Klasse
• Vorausrüstung mit einem Gleislagemesssystem
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Refresh von Niederflur-Reisezugwagen (Typ „Married Pair“) im Netz West des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Eichhornstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4) Der angegebene Wert stellt nicht den tatsächlichen Wert dar. Die Eintragung erfolgt, da diese im Formular obligatorisch ist. Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV nicht mitgeteilt, da dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen Ausschreibungen beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html