Refresh von Niederflur-Reisezugwagen (Typ „Married Pair“) im Netz West des Landes Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Refresh von Niederflur-Reisezugwagen (Typ „Married Pair“) im Netz West des Landes Schleswig-Holstein
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von sog. Refresh-Maßnahmen an 90 Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“ im Zeitraum 2022 bis 2026.
Die Umbaumaßnahmen betreffen insgesamt 90 einstöckige Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“, welche aus 16 Steuerwagen, 45 Mittelversorgungswagen, 14 Ergänzungsmittelwagen sowie 15 Anschlusswagen bestehen. Diese bilden insgesamt 15 Zuggarnituren. Die Reisezugwagen befinden sich im Eigentum der Paribus-DIF-Netz-West-Waggon GmbH & Co. KG. Neben dem Werterhalt der Reisezugwagen ist Ziel dieser Umbaumaßnahmen, die Reisezugwagen attraktiver für die Fahrgäste zu gestalten. Die geforderten Umbaumaßnahmen betreffen folgende Ausstattungsmerkmale, insbesondere:
• Ausstattung mit einem Ethernet Netzwerk,
• Erweiterung des Fahrgastinformationssystems,
• Einbau eines automatischen Fahrgastzählsystems,
• Fahrgast-WLAN und Mobiltelefonie,
• Energieoptimierung (Beleuchtung, Klimatisierung)
• Erneuerung der Außenfarbgebung,
• Erneuerung des Fußbodenbelages,
• Erneuerung der Sitzpolster,
• Neugestaltung der Rollstuhlplätze sowie
• Ausstattung mit Steckdosen im Fahrgastraum.
Weitere optionale Umbaumaßnahmen betreffen folgende Ausstattungsmerkmale:
• Einbau eines Reservierungssystems
• Einbau von Tischen in der 2. Klasse
• Einbau eines Wickeltisches
• Einbau von Systemen zur Reisendenlenkung sowie Videoüberwachung
• Erweitertes Kundenportal Hotspot
• Verminderung der Virenlast
• Ausrüstung mit einem Gleislagemesssystem
• Konferenzabteil im 1. Klasse-Bereich
• Ausstattung mit In-Train-Repeatern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie
bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der
Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Bewerber hat hierzu das Formblatt F3 zu verwenden auszufüllen und die vorstehend genannten Nachweise entsprechend seiner Auswahl beizufügen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag (TNA) nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt F4a wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die nachstehend aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den in den nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.04.2022 datieren.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bewerbers für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
2. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
3. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative:
Soweit für die o. g. Geschäftsjahre des Bewerbers keine Jahresabschlüsse erstellt wurden oder ein Bewerber die Jahresabschlüsse ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber neben den genannten Unterlagen und anstelle der oben in den Ziffern 1 bis 3 genannten Unterlagen eine Einnahmen-Überschussrechnung für die o. g. Geschäftsjahre mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
- sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
- Eigenkapital zu Buchwerten;
- Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. Einen Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven, in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurden.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung von Umbau/Modernisierungen von Reisezugwagen für den Personenverkehr in angemessener Qualität erforderlich sind.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise zu erbringen:
- Zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren von Aufträgen, welche die Modernisierung bzw. den Umbau von Schienenfahrzeugen zum Gegenstand hatten. In den Referenzen müssen mindestens jeweils einmal die folgenden Arbeiten durchgeführt worden sein:
o Neue Außenfarbgebung,
o Überarbeitung/Erneuerung/Erweiterung Inneneinrichtung
o Erweiterung/Erneuerung/Einbau Fahrgastinformationssystem
o Einbau Fahrgast-WLAN/In-Train-Repeatern/automatische Fahrgastzähleinrichtungen
o Optimierung Energieverbrauch
- Eigenerklärung, aus der ersichtlich wird, dass die erforderlichen Fertigungskapazitäten für die gleichzeitige Durchführung von Umbaumaßnahmen an bis zu 12 Reisezugwagen vorhanden sind.
- Vorlage eines Nachweises über eine Zertifizierung nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 für die Instandhaltungserbringung
- Vorlage eines Nachweises über die Zertifizierung nach ISO 9001
- Vorlage eines Nachweises über die Schweißzulassung gemäß EN 15085-2
- Vorlage eines Klebezertifikats nach DIN 6701-2
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Mittel des Dritten verfügen kann (Formblatt 5a). Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung der Umbaumaßnahmen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Jeder Bewerber hat eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns abzugeben. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt F7 zu verwenden, das unter der in Ziffer 1.3) genannten Internetadresse abrufbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben
1. Die ausführlichen Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal https://www.entera1.de/172_pia/
2. Teilnahmeanträge sind unter Verwendung eines im Rahmen der Vergabeunterlagen bereitgestellten Anschreibens (Vergabe_Refresh_RZW_Anschreiben zum Teilnahmeantrag) zu erstellen und über das Internet-Portal einzureichen.
3. In Ergänzung zu den in Abschnitt III) aufgeführten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber bzw. das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt 2 zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4. Bei der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist handelt es sich um die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge. Das Ende der Frist für die Abgabe der Angebote wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern gesondert mitgeteilt.
5. Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben (Formblatt F9), die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen die Bewerber auch ihren mit der Erstellung und Vorbereitung des Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie im Falle der Auftragserteilung mit der Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen müssen. Die hier genannten Erklärungen sind unter Verwendung von o. a. Formblättern abzugeben, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
6. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit gemäß Ziffer II.2.7 wurde auf Grundlage des erwarteten Zuschlagszeitpunkts festgelegt und kann daher noch von dem oben genannten Termin abweichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB
hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html