Rahmenvertrag Dienstradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Dienstradleasing
Rahmenvertrag Dienstradleasing für die Beschäftigten des Kreises Nordfriesland
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Nordfriesland beabsichtigt einen Rahmenvertrag über das Leasing (reines Finanzleasing) von verschiedenen Fahrrädern möglichst vieler Hersteller für die Beschäftigten des Kreises Nordfriesland abzuschließen.Da die öffentliche Hand beim Klimaschutz eine allgemeine Vorbildfunktion hat, soll durch den abzuschließenden Rahmenvertrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beigetragen werden. Der Kreis Nordfriesland möchte daher seinen über 900 Beschäftigten ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Radleasing anbieten, um ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung weiter auszubauen.Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Radleasings wurden für die Tarifbeschäftigten im Rahmen des Tarifabschlusses TVöD im Jahr 2020 mit den Regelungen zum Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) mit Wirkung zum 01.03.2021 geschaffen. Die Regelungen für ein Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Beschäftigte im Beamtenverhältnis wurden in den Bestimmungen des Landesbesoldungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein im Jahr 2020 geschaffen. Somit besteht für alle Kreisbeschäftigten eine rechtliche Grundlage zur Realisierung des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.