Lieferung und Montage PV-Anlage Skandinavienkai Fährhalle Referenznummer der Bekanntmachung: R 5153/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eugen Eckhardt
E-Mail:
Telefon: +49 451888-1425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage PV-Anlage Skandinavienkai Fährhalle
Stadtwerke Lübeck GmbH (SWL) sucht einen qualifizierten Dienstleister für die Errichtung von PV-Anlage auf Dachflächen im Hafengelände des Skandinavienkai, Lübeck-Travemünde.
Der Leistungsumfang umfasst schlüsselfertige Ausführungsplanung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Zertifizierung einer rund 700 kWp großen Photovoltaik-Aufdachanlage "PV Skandinavienkai Fährhalle".
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Ausführungsplanung und die schlüsselfertige Errichtung (d.h. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf dem Dach der Fährhalle.
Die installierte elektrische Leistung ist mit 700 kWp angenommen. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst insbesondere auch:
- Photovoltaik-Module, zugelassene Befestigungssysteme an das vorhandene Kalzip-Dach, Wechselrichter, Kabel, Kommunikationstechnik, Not-Aus System mit Feuerwehrschalter, etc.,
- soweit erforderlich die Gestellung temporärer Absperrungen, Gerüste, Netze, Anschlagsysteme und Schutzmatten
- den Anschluss an die Niederspannungsschaltanlage der bauseits gestellten Übergabe-/Trafostation, inklusive des Einführens der Kabel in den Sekundärbereich.
Anlagendokumentation, die Anlagenzertifizierung (Nachweis WR-Einheitenzertifikat und Anlagenzertifikat) und die Vorbereitung zur Meldung der PV-Anlage an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Es sind zwei Inbetriebnahmen vorgesehen: EEG-Inbetriebnahme zur Sicherung der Einspeisevergütung (nach Montage der kompletten Anlage DC-seitig bis inklusive Wechselrichter) und die endgültige Inbetriebnahme der Anlage nach Netzanschluss.
Die Planung, Lieferung und Montage der PVA unterliegt in allen Teilen dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung letztgültigen Normen und Verordnungen zur Errichtung von Photovoltaik auf Dachanlagen und zum Anschluss und Betrieb an das Mittelspannungsnetz, insbesondere:
- DIN EN 62446-1 (VDE 012-23)
- DIN 1055
- DGUV-Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3
- VDE 0100-520: 2003-2006
- VDE-AR-N 4110
- Technische Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers
- VDE 0105-100
- VDE 0100-712
- VDE 0185-305-3 Beiblatt 5
- VDE 0276-620
- VDE 0276-603
- VDE 0276-1000
Die Belange des Blitz- und Überspannungsschutzes sind angemessen zu berücksichtigen. Auf die einschlägigen Normen, u.a. VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage PVA Skandinavienkai Fährhallte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt Nr. R 5153/22
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6KV3
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884-640
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.