Lieferung und Montage PV-Anlage Skandinavienkai Fährhalle Referenznummer der Bekanntmachung: R 5153/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Lübeck Energie GmbH
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eugen Eckhardt
E-Mail:
Telefon: +49 451888-1425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Montage PV-Anlage Skandinavienkai Fährhalle

Referenznummer der Bekanntmachung: R 5153/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09332000 Sonnenenergieanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stadtwerke Lübeck GmbH (SWL) sucht einen qualifizierten Dienstleister für die Errichtung von PV-Anlage auf Dachflächen im Hafengelände des Skandinavienkai, Lübeck-Travemünde.

Der Leistungsumfang umfasst schlüsselfertige Ausführungsplanung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Zertifizierung einer rund 700 kWp großen Photovoltaik-Aufdachanlage "PV Skandinavienkai Fährhalle".

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09332000 Sonnenenergieanlage
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Ausführungsplanung und die schlüsselfertige Errichtung (d.h. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf dem Dach der Fährhalle.

Die installierte elektrische Leistung ist mit 700 kWp angenommen. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst insbesondere auch:

- Photovoltaik-Module, zugelassene Befestigungssysteme an das vorhandene Kalzip-Dach, Wechselrichter, Kabel, Kommunikationstechnik, Not-Aus System mit Feuerwehrschalter, etc.,

- soweit erforderlich die Gestellung temporärer Absperrungen, Gerüste, Netze, Anschlagsysteme und Schutzmatten

- den Anschluss an die Niederspannungsschaltanlage der bauseits gestellten Übergabe-/Trafostation, inklusive des Einführens der Kabel in den Sekundärbereich.

Anlagendokumentation, die Anlagenzertifizierung (Nachweis WR-Einheitenzertifikat und Anlagenzertifikat) und die Vorbereitung zur Meldung der PV-Anlage an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Es sind zwei Inbetriebnahmen vorgesehen: EEG-Inbetriebnahme zur Sicherung der Einspeisevergütung (nach Montage der kompletten Anlage DC-seitig bis inklusive Wechselrichter) und die endgültige Inbetriebnahme der Anlage nach Netzanschluss.

Die Planung, Lieferung und Montage der PVA unterliegt in allen Teilen dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung letztgültigen Normen und Verordnungen zur Errichtung von Photovoltaik auf Dachanlagen und zum Anschluss und Betrieb an das Mittelspannungsnetz, insbesondere:

- DIN EN 62446-1 (VDE 012-23)

- DIN 1055

- DGUV-Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3

- VDE 0100-520: 2003-2006

- VDE-AR-N 4110

- Technische Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers

- VDE 0105-100

- VDE 0100-712

- VDE 0185-305-3 Beiblatt 5

- VDE 0276-620

- VDE 0276-603

- VDE 0276-1000

Die Belange des Blitz- und Überspannungsschutzes sind angemessen zu berücksichtigen. Auf die einschlägigen Normen, u.a. VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 wird verwiesen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 207-592435
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4560027353
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Montage PVA Skandinavienkai Fährhallte

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/04/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Projekt Nr. R 5153/22

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6KV3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884-640
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2023

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein

Achterwehr
Ahrensbök
Ahrensburg
Altenholz
Alveslohe
Ammersbek
Ammersbek
Bad Bramstedt
Bad Malente-Gremsmühlen
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargfeld-Stegen
Bargteheide
Barmstedt
Barsbüttel
Berkenthin
Böklund
Boostedt
Bordesholm
Borgstedt
Borstel
Bredstedt
Brokstedt
Brunsbüttel
Büchen
Büdelsdorf
Burg (Dithmarschen)
Busdorf
Büsum
Dassendorf
Eckernförde
Eggebek
Elmenhorst
Elmenhorst (Lauenburg)
Elmshorn
Eutin
Fehmarn
Flensburg
Flintbek
Fockbek
Freienwill
Friedrichskoog
Garding
Geesthacht
Gettorf
Glinde
Glücksburg
Glückstadt
Grömitz
Groß Wittensee
Großenbrode
Großhansdorf
Grube
Hallig Langeneß
Halstenbek
Handewitt
Harrislee
Hartenholm
Hasloh
Heide
Heikendorf
Heiligenhafen
Heist
Helgoland
Hemmingstedt
Hennstedt (Dithmarschen)
Henstedt- Ulzburg
Hetlingen
Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
Hörnum
Horst
Hürup
Husum
Itzehoe
Jagel
Jevenstedt
Kaltenkirchen
Kampen
Kappeln
Kellenhusen
Kellinghusen
Kiel
Koldenbüttel
Krempe
Kronshagen
Kropp
Kummerfeld
Laboe
Langballig
Lauenburg
Leck
Lensahn
List auf Sylt
Lübeck
Lütjenburg
Marne
Meldorf
Mildstedt
Mittelangeln
Molfsee
Mölln
Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr