Lieferung und Montage PV-Anlage Skandinavienkai Fährhalle Referenznummer der Bekanntmachung: R 5153/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage PV-Anlage Skandinavienkai Fährhalle
Stadtwerke Lübeck GmbH (SWL) sucht einen qualifizierten Dienstleister für die Errichtung von PV-Anlage auf Dachflächen im Hafengelände des Skandinavienkai, Lübeck-Travemünde.
Der Leistungsumfang umfasst schlüsselfertige Ausführungsplanung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Zertifizierung einer rund 700 kWp großen Photovoltaik-Aufdachanlage "PV Skandinavienkai Fährhalle".
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In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich um den Teilnahmewettbewerb. Die ausführlichen technischen Unterlagen werden erst in der zweiten Phase der Ausschreibung (Angebotsphase) den vorqualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt.
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Ausführungsplanung und die schlüsselfertige Errichtung (d.h. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf dem Dach der Fährhalle.
Die installierte elektrische Leistung ist mit 700 kWp angenommen. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst insbesondere auch:
- Photovoltaik-Module, zugelassene Befestigungssysteme an das vorhandene Kalzip-Dach, Wechselrichter, Kabel, Kommunikationstechnik, Not-Aus System mit Feuerwehrschalter, etc.,
- soweit erforderlich die Gestellung temporärer Absperrungen, Gerüste, Netze, Anschlagsysteme und Schutzmatten
- den Anschluss an die Niederspannungsschaltanlage der bauseits gestellten Übergabe-/Trafostation, inklusive des Einführens der Kabel in den Sekundärbereich.
Anlagendokumentation, die Anlagenzertifizierung (Nachweis WR-Einheitenzertifikat und Anlagenzertifikat) und die Vorbereitung zur Meldung der PV-Anlage an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Es sind zwei Inbetriebnahmen vorgesehen: EEG-Inbetriebnahme zur Sicherung der Einspeisevergütung (nach Montage der kompletten Anlage DC-seitig bis inklusive Wechselrichter) und die endgültige Inbetriebnahme der Anlage nach Netzanschluss.
Die Planung, Lieferung und Montage der PVA unterliegt in allen Teilen dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung letztgültigen Normen und Verordnungen zur Errichtung von Photovoltaik auf Dachanlagen und zum Anschluss und Betrieb an das Mittelspannungsnetz, insbesondere:
- DIN EN 62446-1 (VDE 012-23)
- DIN 1055
- DGUV-Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3
- VDE 0100-520: 2003-2006
- VDE-AR-N 4110
- Technische Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers
- VDE 0105-100
- VDE 0100-712
- VDE 0185-305-3 Beiblatt 5
- VDE 0276-620
- VDE 0276-603
- VDE 0276-1000
Die Belange des Blitz- und Überspannungsschutzes sind angemessen zu berücksichtigen. Auf die einschlägigen Normen, u.a. VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 wird verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III.1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3. genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (14) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat. Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19, 21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange
besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
9. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
10. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter.
11. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
12. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 (vergleichbar in Art, Umfang und Branche der Leistung mit Schwerpunkt Lieferung und Aufbau/Installation von PV-Anlagen)
13. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
14. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
gem. Verdingungsunterlagen
gem. Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt Nr. R 5153/22
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY65C0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.