Vergabe von Planungsleistungen für die InfrastrukturmaßnahmeStadtlhafen Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: Stadthafen Haldensleben 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haldensleben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die InfrastrukturmaßnahmeStadtlhafen Haldensleben
Text wird eingefügt für den Stadthafen
Es können Angebote für für einzelne Lose oder mehrere abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichesten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.
Die Projektsteuerung übernimmt Aufgaben der Prüfung und der Beratung der Planung und kann somit nicht mit den weiteren Losen vergeben werden.
Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung von Ingenieurbauwerken Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 41 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 43 und Anlage 12 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Entwurfsvermessung für die gesamte Fläche
Untersuchung Spundwand/Dalben
Erstellung von Leitungsbestandsplänen
Vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
Optional: Erstellung von koordinierten Leitungsplänen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Optional: Prüfen von Nachträgen
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung von Ingenieurbauwerken bei Hafenprojekten - 26 Punkte
-§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung von Ingenieurbauwerken bei Hafenprojekten - 26 Punkte
-§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Fördermaßnahme:
Angabe einer Referenz von Planungsleistungen mit Fördermitteleinsatz- 24 Punkte
-§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung so-wie Angabe zu dessen Qualifikation - 30 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Füh-rungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist - 20 Punkte
Es wird darauf hingewiesen, dass Referenzen berücksichtigt werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht wurden. (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Tei-nahmeantrages)
Planung von Ingenieurbauwerken Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 41 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 43 und Anlage 12 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Entwurfsvermessung für die gesamte Fläche
Untersuchung Spundwand/Dalben
Erstellung von Leitungsbestandsplänen
Vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
Optional: Erstellung von koordinierten Leitungsplänen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Optional: Prüfen von Nachträgen
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Planung von Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff HOAI
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung von Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 45 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen von Nachträgen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung von Verkehrsanlagen bei Hafenrojekten - 26 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung von Verkehrsanlagen bei Hafenprojekten - 26 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Fördermaßnahme:
Angabe einer Referenz von Planungsleistungen mit Fördermitteleinsatz - 24 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Perso-nals für die Leistungserbringung so-wie Angabe zu dessen Qualifikation - 33 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittli-che jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist - 20 Punkte
Es wird darauf hingewiesen, dass Referenzen berücksichtigt werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht wurden. (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Tei-nahmeantrages)
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung von Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 45 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen von Nachträgen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Tragwerksplanung nach §§ 51 ff HOAI
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 4, optional Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI.
Besondere Leistungen:
Keine
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für Tragwerksplanung bei Hafenprojekten - 22 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für Tragwerksplanung bei Hafenprojekten - 22 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Fördermaßnahme:
Angabe einer Referenz von Planungsleistungen mit Fördermitteleinsatz - 22 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung so-wie Angabe zu dessen Qualifikation - 20 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittli-che jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Füh-rungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist - 20 Punkte
Es wird darauf hingewiesen, dass Referenzen berücksichtigt werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht wurden. (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Tei-nahmeantrages)
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 4, optional Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI.
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Planung von technischen Ausrüstungen AG 4 nach §§ 53 ff HOAI
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung der technischen Ausrüstung AG 4 - 25 Punkte
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung der technischen Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 54 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 55 und Anlage 15 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung der technischen Ausrüstung AG 4 - 25 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung der technischen Ausrüstung AG 4 - 25 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Fördermaßnahme:
Angabe einer Referenz von Pla-nungsleistungen mit Fördermitteleinsatz - 24 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Perso-nals für die Leistungserbringung so-wie Angabe zu dessen Qualifikation - 20 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittli-che jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Füh-rungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist 20 Punkte
Es wird darauf hingewiesen, dass Referenzen berücksichtigt werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht wurden. (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Tei-nahmeantrages)
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung der technischen Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 54 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 55 und Anlage 15 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Projektsteuerung nach AHO Schriftenreihe Heft 9 vom März 2020
Projektsteuerung Leistungsstufe 1 bis 2 optional Leistungsstufe 3 - 5 nach § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9 vom März 2020 für die Handlungsbereiche A-E.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsstufen gemäß § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9.
Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich und zum Abschluss jeder Planungsphase einen Statusbericht. Zu diesem Termin bzw. bei Rechnungslegung sind Sach- und Pla-nungsstände analog und digital zu liefern. Erkennbare Terminverzögerungen mit den daraus resultierenden Auswirkungen sind sofort mitzuteilen.
Besondere Leistungen:
Zusammenstellen der ZBau-Unterlage
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Projektsteuerung von Wasserbauprojekten - 26 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Projektsteuerung von Wasserbauprojekten - 26 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Fördermaßnahme:
Angabe einer Referenz von Projekt-steuerungsleistungen mit Fördermitteleinsatz - 26 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Perso-nals für die Leistungserbringung so-wie Angabe zu dessen Qualifikation - 20 Punkte
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittli-che jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist -20 Punkte
Es wird darauf hingewiesen, dass Referenzen berücksichtigt werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht wurden. (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Tei-nahmeantrages)
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Projektsteuerungsleistungen:
Projektsteuerung Leistungsstufe 1 bis 2 optional Leistungsstufe 3 - 5 nach § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9 vom März 2020 für die Handlungsbereiche A-E.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsstufen gemäß § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9.
Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich und zum Abschluss jeder Planungsphase einen Statusbericht. Zu diesem Termin bzw. bei Rechnungslegung sind Sach- und Pla-nungsstände analog und digital zu liefern. Erkennbare Terminverzögerungen mit den daraus resultierenden Auswirkungen sind sofort mitzuteilen.
Besondere Leistungen:
Zusammenstellen der ZBau-Unterlage
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag weden zunächst nur die Projektstufen1 bis 2 beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Projektstufen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers
Qualifikationsnachweis (Ingenieur für Wasserbau, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlagebe-rechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einrei-chung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Los 2
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers
Qualifikationsnachweis (Ingenieur für Verkehrsanlagen, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlage-berechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Los 3
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers
Qualifikationsnachweis (Standsicherheitsnachweis, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlagebe-rechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einrei-chung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Qualifikationsnachweis und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von
§ 65 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Erstellung des Standsicher-heitsnachweises besteht.
Los 4
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers
Qualifikationsnachweis (Ingenieur, etc.).
Los 5
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers
Qualifikationsnachweis als Ingenieur etc.
alle Lose
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestde-ckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schä-den, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Los 1
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 €
Los 2
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 60.000,00 €
Los 3
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000,00 €
Los 4
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 50.000,00 €
Los 5
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 60.000,00 €
Alle Lose:
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.
Los 1
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 120.000,00 €
Los 2
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 60.000,00 €
Los 3
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000,00 €
Los 4
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 50.000,00 €
Los 5
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 60.000,00 €
Alle Lose
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
- Erklärung zu den Russlandsanktionen
- Erklärungen nach TVerG LSA
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger
Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist
die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den
Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments
und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems
entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt
sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen
Finanzierungshilfen ergeben.
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst, abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postwegeingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind Öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung
vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.