Finanzierung, Kauf, Vorhaltung und Vermietung von Schienenfahrzeugen im Netz Mitte/Süd-West des Landes Schleswig-Holstein (Vergabe SH-MSW II)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Finanzierung, Kauf, Vorhaltung und Vermietung von Schienenfahrzeugen im Netz Mitte/Süd-West des Landes Schleswig-Holstein (Vergabe SH-MSW II)
Gegenstand der Vergabe ist die Finanzierung, der Kauf, die Vorhaltung sowie die Vermietung von neuen, elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen für die Netze Mitte und Süd-West durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird Eigentümer der Triebzüge und vermietet diese an die noch vom Auftraggeber auszuwählenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), welche in einem gesonderten Vergabeverfahren mit der Erbringung der Betriebsleistung beauftragt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Das Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die NAH.SH GmbH, schreibt derzeit die Lieferung und 30-jährige Instandhaltung von elektrisch angetriebenen Triebzügen für den Schienenpersonennahverkehr aus („Vergabe SH-MSW I“, 2022/S 057-148781, berichtigt durch Bekanntmachung 2022/S 066-174411). Die Triebzüge sollen vorwiegend in Schleswig-Holstein und Hamburg eingesetzt werden. Die vertragliche Abnahme ist sukzessive innerhalb des Jahres 2027 vorgesehen, die Betriebsaufnahmen sind für Dezember 2027 geplant. Gegenstand dieser Vergabe ist die Finanzierung, der Kauf, die Vorhaltung sowie die Vermietung der oben angegebenen Triebzüge durch einen privaten Fahrzeugvorhalter. Der Fahrzeugvorhalter erwirbt die Triebzüge vom Hersteller und übernimmt im Anschluss deren Vorhaltung und Vermietung an die vom Land ausgewählten EVU. Der Fahrzeugvorhalter soll Eigentümer der Triebzüge werden. Halter, ECM und Instandhalter wird der Hersteller der Triebzüge. Optional können vom Fahrzeugvorhalter technische Leistungen zur Baubegleitung, Durchführung der technischen Abnahme sowie der Instandhaltungsbegleitung der Fahrzeuge angeboten werden. Der gesamte Triebzugbedarf einschließlich Reserve beläuft sich in der Basislieferung des Herstellers auf 40 Triebzüge zzgl. weiterer Kapazitäten für mögliche Angebotsausweitungen und Nachfragesteigerungen. Da die „Vergabe SH-MSW I“ als Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, ist die genaue Konfiguration der Triebzüge derzeit noch offen. Gefordert werden elektrisch angetriebene, vierteilige, stufenlos von 760 mm Bahnsteigen erreichbare und durchgängig begehbare Triebzüge. Teile der Triebzüge müssen doppelstöckig sein. Zur Sicherung der Finanzierung ist das Land Schleswig-Holstein bereit, für die Bauzeit der Triebzüge und für die Laufzeit der Fahrzeugeinsatzes den Finanzierern des Fahrzeugvorhalters eine haushaltsgesetzlich gedeckte Kapitaldienstgarantie anzubieten.
siehe II.2.11)
1) Operatives Leistungspaket als optional durch den Bewerber anzubietende Leistung zur Begleitung der Bauphase, Abnahmefahrten, Baumusterprüfungen sowie Instandhaltungsbegleitung.
2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungszeitraum optional um bis zu zwei Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer Dritter, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieser Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine jeweils Verpflichtungserklärung der Dritten gemäß Formblatt F4a beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.01.2023 datieren.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Alternative:
Soweit für die o. g. Geschäftsjahre des Bewerbers keine Jahresabschlüsse erstellt wurden oder ein Bewerber die Jahresabschlüsse ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber neben den genannten Unterlagen und anstelle der im Grundfall genannten Unterlagen eine Einnahmen-Überschussrechnung für die o. g. Geschäftsjahre mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
- sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
- Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderung zu erfüllen:
Einen Gesamtumsatz bzw. Finanzerträge des Unternehmens (einschließlich derer von konsolidierten Gesellschaften) – bzw. bei reinen Objektgesellschaften zur Fahrzeugvorhaltung, die der zugehörigen Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens – von mindestens 20 Mio. Euro im Durchschnitt der jeweiligen Werte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der Finanzierung und Vorhaltung von Schienenfahrzeugen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten oder mehrerer Dritter, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses oder dieser Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Angaben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine oder jeweils eine Verpflichtungserklärung des oder der Dritten (Formblatt F5a) beizufügen.
Aus der jeweiligen Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten geht hervor, dass der Bewerber tatsächlich über die Mittel des jeweiligen Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem jeweiligen Dritten nicht einseitig widerrufen werden können.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung der o.g. Leistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
(1) Angaben über mindestens drei eigene Aufträge zu abgeschlossenen Finanzierungen für Schienenfahrzeuge in den Jahren 2020 bis 2022 innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder Großbritanniens. Nicht als abgeschlossen gelten Finanzierungen, die unter Gremien- oder Dokumentationsvorbehalt stehen. Die Aufträge müssen in Summe ein Finanzierungsvolumen von mehr als 200 Mio. Euro und jeweils ein Finanzierungsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro aufweisen.
Hierbei ist für jede Referenz anzugeben:
- Anzahl, Hersteller, Baureihe/Modell und Einsatzgebiet der Schienenfahrzeuge,
- Finanzierungsvolumen,
- Leistungszeitraum und
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten.
Falls der Bewerber beabsichtigt, im Verfahren auch ein Angebot auf Übernahme des optionalen operativen Leistungspaketes abzugeben, sind weitere Nachweise erforderlich. Angebote für das optionale Leistungspaket werden nur von Bewerbern berücksichtigt, die die folgenden Nachweise zusätzlich vorgelegt haben:
(2) Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt im Bereich Schienenfahrzeuge mit einem Finanzierungsvolumen von mindestens 20 Mio. Euro. Das Referenzprojekt muss die Begleitung (incl. Bauüberwachung u. technische Abnahmen) der Herstellung und Zulassung von Fahrzeugen (Zulassung in den Jahren 2020 bis 2022) zum Gegenstand haben.
Hierbei sind für jede Referenz folgenden Angaben zu machen:
- Finanzierungsvolumen (Anschaffungswert bzw. Herstellungskosten);
- Hersteller, Baureihe/Modell und Einsatzgebiet der Schienenfahrzeuge;
- Leistungszeitraum (Zeitraum für die Beschaffung der Fahrzeuge bis zur Auslieferung oder Zeitraum für den Herstellungs- und Zulassungsprozess bis zur Zulassung);
- Kurzbeschreibung zu Inhalt und Umfang der eigenen Leistungen sowie
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten (für den Fall der Beschaffung von Neufahrzeugen: Hersteller; für den Fall der Zulassung und Herstellung von Fahrzeugen: Auftraggeber).
(3) Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt aus den Jahren 2020 bis 2022 zur langfristigen Projektbegleitung (bspw. Instandhaltungscontrolling) im Bereich Schienenfahrzeuge mit einem Finanzierungsvolumen von mindestens 20 Mio. Euro.
Hierbei sind für jede Referenz folgende Angaben zu machen:
- Finanzierungsvolumen,
- Anzahl, Hersteller, Baureihe/Modell und Einsatzgebiet der Schienenfahrzeuge,
- Leistungszeitraum;
- Kurzbeschreibung zu Inhalt und Umfang der eigenen Leistungen sowie
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten.
Der Auftraggeber wird für die Nachweise gemäß Ziffer (1), (2) und (3) auch Referenzen über Aufträge ab dem Jahr 2013 berücksichtigen.
Die Anzahl der Referenzen unter (1), (2) und (3) ist durch den Bewerber auf jeweils maximal zehn Angaben zu begrenzen.
Jeder Bewerber hat eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal gemäß I.3).
2. Teilnahmeanträge sind unter Verwendung eines im Rahmen der Vergabeunterlagen bereitgestellten Anschreibens zu erstellen und über das Internet-Portal einzureichen.
3. In Ergänzung zu den in Abschnitt III) aufgeführten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Zudem ist eine Eigenerklärung über Bezüge zu Russland gemäß Art. 5k der VO (EU) 2022/576 abzugeben. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber bzw. das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Dritte ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4. Bei der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist handelt es sich um die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge. Das Ende der Frist für die Abgabe der Angebote wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern gesondert mitgeteilt.
5. Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen die Bewerber auch ihren mit der Erstellung und Vorbereitung des Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie im Falle der Auftragserteilung mit der Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen müssen. Die hier genannten Erklärungen sind unter Verwendung von Formblättern abzugeben, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html