Lieferung und Instandhaltung von elektrischen Triebzügen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Instandhaltung von elektrischen Triebzügen
Gegenstand ist die Herstellung und Lieferung von 40 vierteiligen elektrischen Triebzügen für den Schienenpersonennahverkehr sowie deren langfristige Instandhaltung über 30 Jahre (Vergabe SH-MSW I). Die Triebzüge sollen vorwiegend in Schleswig-Holstein und Hamburg eingesetzt werden.
- Gegenstand der Vergabe ist die Herstellung und Lieferung von elektrischen Triebzügen für den Schienenpersonennahverkehr sowie deren langfristige Instandhaltung über 30 Jahre (Vergabe SH-MSW I).
- Gefordert werden elektrisch angetriebene vierteilige, stufenlos von 760mm Bahnsteigen erreichbare und durchgängig begehbare Triebzüge. Teile der Triebzüge müssen doppelstöckig sein.
- Nach dem derzeitigen Zeitplan ist eine Auslieferung der Triebzüge ab Oktober 2026 vorgesehen.
- Die Instandhaltung der Triebzüge soll ab deren Lieferung bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2057 erfolgen.
- Der Hersteller ist dazu verpflichtet, über die gesamte Vertragslaufzeit dauerhaft vertragsgemäß einsatzfähige und betriebsbereite Triebzüge zur Verfügung zu stellen.
- Der Hersteller wird Halter der Triebzüge und muss die ECM-Funktionen I-III im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/798 ausüben.
Nähere Informationen sind im Dokument Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung zu finden: https://www.entera1.de/177_pia/php/download_pdf/download_documents.php?file=Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung_V1.pdf
1. Zubestellung von bis zu 55 weiteren Triebzügen und deren Instandhaltung
2. Ausrüstung und Zulassung der Triebzüge für den Einsatz in Dänemark
3. Verschiedene Optionen zur Bestuhlung und Gestaltung der Fahrgastinnenräume
Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen zu finden: https://www.entera1.de/177_pia/
Mit den im Abschnitt II.2.5) benannten Beschaffungsunterlagen sind die Anlage AB3_Preisblatt sowie das Kapitel 2.2.7 des Dokuments Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung gemeint, die über die im Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform abrufbar sind.
Die Laufzeit im Abschnitt II.2.7) bezieht sich auf die Dauer der Instandhaltungsleistung ab Lieferung des ersten Triebzuges im Oktober 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat seine Befähigung zur Berufsausübung nachzuweisen. Der Bewerber muss hierfür einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Alternativ kann eine Kopie des „Chronologischen Abdrucks“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung vorgelegt werden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Der Bewerber hat hierzu den Vordruck_2_Berufs-_und_Handelsregister auszufüllen und die vorstehend genannten Nachweise entsprechend seiner Auswahl und den Vorgaben im Vordruck_2 als Anhänge beizufügen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nachfolgend: wirt. u. finanz. Leistungsf.) ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirt. u. finanz. Leistungsf. auf diejenige eines oder mehrerer Dritten, so hat er den oder die Dritten mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Hierzu hat er Vordruck_5 zu verwenden. Beruft er sich hinsichtlich der wirt. u. finanz. Leistungsf. auf mehrere Dritte, hat er den Vordruck_5 mehrfach zu verwenden.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirt. u. finanz. Leistungsf. auf diejenige eines oder mehrerer Dritten, hat er für jeden Dritten, auf den er sich beruft, eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten verfügen kann. Zudem muss der Dritte gegenüber dem Auftraggeber mit der Verpflichtungserklärung eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Bewerber für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe unwiderruflich eingehen. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst/widerrufen werden. Hierzu hat der Bewerber den Vordruck_3a vom Dritten unterschrieben vorzulegen. Zudem hat er für jeden Dritten, auf den er sich beruft, die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Hierfür hat er den Vordruck_1 vom Dritten ausgefüllt vorzulegen.
Des Weiteren hat er für jeden Dritten, auf den er sich beruft, die wirt. u. finanz. Leistungsf. des Dritten durch eine vom Dritten ausgefüllte Erklärung nach Vordruck_3 zu belegen. Alternativ zu den Vordrucken 1 und 3 kann der Bewerber die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Dritten sowie die wirt. u. finanz. Leistungsf. des Dritten vorläufig durch eine vom Dritten ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV nachweisen.
Der Bewerber hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
A) Einen Jahresumsatz im Mittel der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Sofern der Bewerber noch keine drei Geschäftsjahre abgeschlossenen hat, ist der vorgenannte Jahresumsatz im Mittel der vorhandenen letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers nachzuweisen.
B) Ein positives Eigenkapital zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahrs des Bewerbers zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven, in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Fortsetzung unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" (Grund: Anzahl der max. Zeichen in diesem Abschnitt nicht ausreichend).
Der Bewerber hat zum Beleg, dass er die aufgestellten Anforderungen erfüllt, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1) Eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für die letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3) ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. lit. B) der obigen Anforderungen geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);
4) ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber neben den oben im Grundfall unter den Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen (soweit danach erforderlich) und anstelle der oben im Grundfall in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
b) Eigenkapital zu Buchwerten;
c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber neben den oben im Grundfall unter den Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der im Grundfall unter der in Ziffer 2 genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
a) den Jahresabschluss (entsprechend unter Ziffer 2 im Grundfall) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
b) eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse, die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
c) eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle vorgenannten Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Hierzu muss er insbesondere über Erfahrungen
1) mit der erfolgreichen Erstzulassung von Elektro-Triebzügen mit doppelstöckigen Bereichen im Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/797 sowie
2) in der Instandhaltung von angetriebenen Eisenbahnfahrzeugen auf den ECM-Funktionsebenen I - III im Sinne von Artikel 14 Abs. 3 lit. a) bis c) der Richtlinie (EU) 2016/798
verfügen.
Der Auftraggeber wird in den Verträgen vorgeben, dass die Zulassung der Triebzüge und die ECM-Funktionen I - III vom Auftragnehmer selbst ausgeführt werden müssen. Daher muss der Bewerber die Erfahrungen im Zusammenhang mit diesen Leistungen selbst nachweisen und kann die Nachweise nicht mittels Eignungsleihe erbringen.
Der Bewerber hat zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise vorzulegen:
1) Mindestens eine Referenz, in deren Rahmen der Bewerber eine Genehmigung des erstmaligen Inverkehrbringens gemäß Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2016/797 für einen Elektro-Triebzug mit doppelstöckigen Bereichen oder eine Fahrzeugtypgenehmigung gemäß Artikel 24 der Richtlinie (EU) 2016/797 für einen Elektro-Triebzug mit doppelstöckigen Bereichen erlangt hat. Die Referenz soll eine Genehmigung aufweisen, die nicht länger als drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erteilt wurde. Der Auftraggeber wird auch Referenzen berücksichtigen, die eine Genehmigung aufweisen, die nicht länger als sechs Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erteilt wurde.
2) Mindestens eine Referenz, in deren Rahmen der Bewerber die Instandhaltung von angetriebenen Eisenbahnfahrzeugen auf den ECM-Funktionsebenen I - III im Sinne von Artikel 14 Abs. 3 lit. a) bis c) der Richtlinie (EU) 2016/798 durchgeführt hat. Der Nachweis soll sich auf eine Referenz der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist beziehen. Der Auftraggeber wird auch Nachweise über eine Referenz berücksichtigen, die sich auf die letzten sechs Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist beziehen.
Zum Nachweis der Referenzen ist die Eigenerklärung gemäß Vordruck_4_Techn._u._berufl._Leistungsfähigkeit zum Teilnahmeantrag zu verwenden.
Die Bieter haben sich bei Angebotsabgabe für den Fall des Zuschlags zu verpflichten, für die Ausführung des Auftrags die schleswig-holsteinischen Bestimmungen über die Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
Alternativ zu den geforderten Nachweisen in den Abschnitten III.1.1) – III.1.3) kann der Bewerber seine Eignung vorläufig über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV nachweisen. Näheres ergibt sich aus Kapitel 2.2.3 des Dokuments Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung auf der Vergabeplattform.
Die Vergabeunterlagen sind vom Bewerber genau durchzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich eine Rückfrage an die Vergabestelle zu stellen.
Rückfragen administrativer oder inhaltlicher Art sind ausschließlich über die Nutzung des in Abschnitt I.3) genannten Vergabeportals zu stellen. Fragen, die nicht über das Portal gestellt werden, werden nicht beantwortet. Ausgenommen sind Rückfragen aufgrund von Problemen beim Zugriff auf das Portal. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sollen vor dem 12.04.2022 eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Beantwortung sichergestellt werden kann. Rückfragen, die bis zum 19.04.2022 eingereicht werden, werden beantwortet, wenn sie der Aufklärung offensichtlicher Unklarheiten dienen, oder wenn sie einen aktuellen Anlass haben (z. B. aus der Beantwortung vorhergehender Rückfragen).
Die Vergabestelle wird, soweit in den Fragen und Antworten wichtige Aufklärungen über die Anforderungen an die Teilnahme gegeben werden, grundsätzlich allen Bewerbern alle Rückfragen in anonymisierter Form und die Antworten der Vergabestelle im Vergabeportal zur Verfügung stellen und ggf. die Vergabeunterlagen ergänzen oder ändern. Die Bewerber werden deshalb gebeten, ihre Fragen so zu formulieren, dass der Geheimnisschutz sichergestellt ist. Sollte dies nicht möglich sein, ist auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit gesondert hinzuweisen. Es wird darum gebeten, eventuelle Fragen oder Probleme unverzüglich in der genannten Form mitzuteilen.
Für den Teilnahmeantrag sind das Dokument Vordruck_Teilnahmeantrag und die darin benannten und vom Bewerber ausgewählten weiteren Vordrucke 1 bis 8 zu verwenden. Der Vordruck für den Teilnahmeantrag und die als Anhänge hierzu zu verwendenden Vordrucke 1 bis 8 sind im unter Abschnitt I.3) genannten Internetportal abrufbar.
Der Teilnahmeantrag, inkl. Erklärungen und Nachweise sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind in elektronischer Form über das unter Abschnitt I.3) genannte Internetportal im Bereich „Teilnahmeantrag“ einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen dazu berechtigt ist, Unterlagen oder Nachweise nachzufordern.
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat den Verstoß gegen Frist- oder Formvorgaben nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt durch die Vergabestelle unverzüglich nach Ende der Teilnahmefrist. Bewerber sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Vergabestelle prüft, ob die ein- bzw. aufgrund einer Aufforderung der Vergabestelle nachgereichten Unterlagen im Einklang mit den geforderten Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung bzw. den Kapiteln 2.2.2 - 2.2.5 der Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung stehen und die zwingend geforderten Erklärungen nach diesen Bewerbungsbedingungen enthalten.
Die Bewerber werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge darüber informiert, ob sie zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Einzelheiten zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sind dem Dok. Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung zu entnehmen: https://www.entera1.de/177_pia/php/download_pdf/download_documents.php?file=Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung_V1.pdf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html