Abfallentsorgungsleistungen im Kreis Pinneberg - Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils an der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH - GAB - Referenznummer der Bekanntmachung: ÖPP-GAB_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-pinneberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgungsleistungen im Kreis Pinneberg - Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils an der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH - GAB -
Der Kreis Pinneberg um die gleichnamige Stadt ist der flächenkleinste und zugleich bevölkerungsreichste Kreis des Landes Schleswig-Holstein und gehört zur Metropolregion Hamburg. Zur Sicherstellung der Abfallentsorgung im Kreis Pinneberg soll der Geschäftsanteil des privaten Gesellschafters (49%) der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH - GAB - ("GAB") neu vergeben und ein neuer Entsorgungsvertrag zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB über die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung geschlossen werden (sog. Drittbeauftragung).
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt daher, den 49%igen Gesellschaftsanteil an der GAB voraussichtlich zum 1. Januar 2024 an einen strategischen Partner im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für 20 Jahre (nebst fünfjähriger Verlängerungsoption) neu zu vergeben. Im Rahmen der Partnerschaft sind unterschiedliche Investitionen vorgesehen, unter anderem der Ersatz des bestehenden MHKW durch einen Neubau.
Mit der europaweiten Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils sollen
- die Abfallentsorgung und -verwertung im Kreis Pinneberg dauerhaft gesichert,
- die Interessen der Bevölkerung gewahrt und
- die Rechtskonformität von Verfahren und Verträgen gewährleistet werden.
Daneben geht es dem Kreis Pinneberg um
- eine langfristige strategische Partnerschaft im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft mit einem privaten Partner, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern,
- die Wahrung der Existenz der GAB,
- die Sicherung des Einflusses des Kreises auf die Entsorgungswirtschaft,
- die Sicherung der Arbeitsplätze der GAB,
- ein Höchstmaß an Entsorgungsökologie und Entsorgungssicherheit,
- die Sicherung von Investitionen, insbesondere Neubau eines Müllheizkraftwerkes (ein neues MHKW befindet sich bereits in der Planung und soll nach Beschlusslage des Kreises und der GAB in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit errichtet werden),
- die Verlängerung der Aufgabenübertragung gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. sowie
- Erlöserzielung.
Ein neuer Abfallentsorgungsvertrag (als Drittbeauftragung nach § 22 KrWG) zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB wird mit dem Abschluss dieses Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Mit diesem Abfallentsorgungsvertrag werden folgende Ziele verfolgt:
- die Schaffung langfristiger Entsorgungssicherheit im Kreis Pinneberg und im Unterelbraum (Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg),
- die verlässliche Stabilisierung der Entsorgungsgebühren im Kreis Pinneberg,
- die Ausweitung der bisherigen Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft und Erschließung neuer Geschäftsfelder,
- die Entwicklung zusätzlicher, kundenfreundlicher Strukturen für Industrie und Gewerbebetriebe,
- die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch flexibles Reagieren auf sich ändernden Märkten,
- die Stärkung der Gesellschaft durch Ausbau ihrer Marktposition,
- die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze und
- die langfristige Sicherung aller Arbeitsplätze am Abfallwirtschaftsstandort Tornesch-Ahrenlohe und weiterer Standorte.
Der Abfallentsorgungsvertrag umfasst neben Leistungen der Abfalllogistik im gesamten Kreisgebiet auch Leistungen der Abfallentsorgung.
Der GAB werden insbesondere die folgenden Aufgaben übertragen:
- Behandlung der Restabfälle einschließlich der Behältergestellung,
- Verwertung der getrennt erfassten organischen Abfälle einschließlich der Behältergestellung,
- Einsammlung und Transport der in der Gemeinde Helgoland anfallenden Abfälle,
- Einsammlung und Transport von Restabfall,
- Einsammlung und Transport von Bioabfall,
- Einsammlung, Transport und Entsorgung des Sperrmülls incl. der Organisation des Abrufsystems,
- Einsammlung, Transport und Verwertung des E-Schrotts incl. der Organisation des Abrufsystems,
- Einsammlung, Transport und Verwertung des Altpapiers sowie die notwendige Depotcontainergestellung (mit Ausnahme der DSD-Anteile), einschließlich der Behältergestellung,
- Erfassung, Zwischenlagerung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushalten,
- Vorhalten und Betrieb von Recyclinghöfen an derzeit zwei (Tornesch und Quickborn), zukünftig drei Standorten (der Standort Wedel befindet sich im Aufbau),
- thermische Verwertung und Versorgung mit Fernwärme sowie Stromproduktion,
- weitere Leistungen (z.B. Abfallberatung, Umweltbildung und Mitwirkung bei der Gebühren- und Entgeltkalkulation).
Im Wesentlichen fallen folgende Abfallarten zur Sammlung und Verwertung im Bereich der GAB an: Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Papier.
Weitere Einzelheiten enthält der Teaser des Informationsmemorandums (Unternehmensprofil), das bereits mit den Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb gegen Rücksendung der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgegeben wird. Dieser Teaser dient allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen des Teasers im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. Die Regelungen zum Verfahren und einen ersten Zeitplan enthält der Verfahrensbrief 1, der mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung (notarielle Beurkundung) in Kraft und wird zunächst für eine Laufzeit von zwanzig Jahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Diese Regelung gilt sowohl für das Gesellschafterverhältnis als auch für den zugrundeliegenden Entsorgungsvertrag zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (nur WL2 bis WL4) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (nur TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL2 und WL3: 100 Punkte,
- WL4: 200 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 600 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Ziff. III.1.2 und III.1.3 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind.
Die Nachweise WL1 und TL3 werden ebenso wie der gesamte Bereich PL nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL2/WL3, WL4, TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Teilnahmeanträge, die nicht eine Mindestpunktzahl von 50% der Gesamtpunkte erreichen (insgesamt 500 Punkte), werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
Teilnahmeanträge, die in den Einzelkriterien WL2 bis WL4, TL1 oder TL2 nicht jeweils eine Mindestpunktzahl von 20% der Gesamtpunkte (WL2 bis WL4: mind. 60 Punkte, TL1: mind. 20 Punkte, TL2: mind. 120 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
Der Kreis Pinneberg strebt an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Kreis Pinneberg vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
1. Der Minderheitsgesellschafter wird im Rahmen seiner Stellung in das Controlling und das Management von Dienstleistungen der GAB eingebunden werden. Der mit dieser Ausschreibung ermittelte künftige 49%ige Gesellschafter der GAB bzw. mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) sind mithin von der zukünftigen Teilnahme an Ausschreibungen der GAB im Bereich der Abfalllogistik bzw. Abfallverwertung ausgeschlossen.
2. Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Kreis Pinneberg unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden (sofern bereitgestellt). Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3):
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als sechs Monate).
PL4. Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mit einer handelsüblichen Deckungssumme oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Einzelheiten zur für den Vertrag erforderlichen Versicherung enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
PL5. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Kreis Pinneberg für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Aktuelle Auskunft einer oder mehrerer Geschäftsbank(en) des Bewerbers (die insgesamt mindestens ein Volumen von 50% der Darlehens- und Kontokorrentverbindlichkeiten des Bewerbers zum 31.12.2022 finanzieren) über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit (nicht älter als drei Monate). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein Konzernumsatz). Sofern der Bewerber über Beteiligungen an operativ tätigen Tochtergesellschaften verfügt, so sind auch deren externe Umsätze entsprechend der Beteiligungsquote (separat) anzugeben. Falls der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Eigenerklärung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer vergleichbar qualifizierten Person beizufügen, in welcher die Eigenangaben und deren korrekter Berechnung bestätigt werden.
WL3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsätze aus öffentlich übertragenen Aufgaben der Abfallsammlung und Verwertung, Umsätze aus der Sammlung und Sortierung von Leichtverpackungen, Glas und PPK für die Dualen Systeme, Umsätze der übrigen Abfallverwertung, Umsätze mit Logistikdienstleistungen, Energieerlöse) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein Konzernumsatz). Sofern der Bewerber über Beteiligungen an operativ tätigen Tochtergesellschaften verfügt, so sind auch deren externe Umsätze entsprechend der Beteiligungsquote (separat) anzugeben. Falls der Bewerber noch keine fünf Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Eigenerklärung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer vergleichbar qualifizierten Person beizufügen, in welcher die Eigenangaben und deren korrekter Berechnung bestätigt werden.
WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung [sofern vorhanden], vorrangig durch Vorlage der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Sicherstellung der Entsorgungssicherheit über die Vertragslaufzeit und der geplanten Investitionen (u.a. in den Neubau eines neuen Müllheizkraftwerks). Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behält sich der Kreis Pinneberg vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind.
Falls der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende Abschlüsse für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Kreis Pinneberg behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Kreis Pinneberg für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Kreis Pinneberg für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahre). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
TL2. Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) in den folgenden Bereichen:
1. Gesellschafter im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft im Bereich Abfallentsorgung, belegt anhand von Referenzen.
2. Erfahrungen im Bereich Abfalllogistik in Gestalt einer verantwortlichen Sammlung von andienungspflichtigem Siedlungsabfall, gesammelt für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) in einer Größenordnung von 50.000 Behältern (Restabfallbehälter, Bioabfallbehälter und/oder Papierbehälter), belegt anhand von Referenzen.
3. Erfahrungen im Bereich Abfallverwertung in Gestalt des verantwortlichen Betriebes einer Anlage zur energetischen Abfallverwertung, belegt anhand von Referenzen.
4. Erfahrungen im Betrieb einer Anlage zur Kompostierung von Bio-Abfällen sowie im Betrieb einer Vergärungsanlage, belegt anhand von Referenzen.
Die Referenzprojekte dürfen noch laufen und nicht vor mehr als drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5) abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Kreis Pinneberg behält sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
TL3. Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (mindestens für die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen) des Bewerbers bzw. von mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Zu TL2. Es ist mindestens eine Referenz für den Bereich Abfalllogistik (TL2 Ziff. 2) vorzulegen.
Zu TL2. Es ist mindestens eine Referenz für den Bereich Abfallverwertung (TL2 Ziff. 3) vorzulegen.
Zu TL3. Das gültige Zertifikat als Entsorgungsfachbetreib (mindestens für die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen) ist mindestens von einem Bewerber bzw. von mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblättern ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Kreis Pinneberg erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. Für die Teilnahme an der Angebotsphase ist eine Registrierung bei der Vergabeplattform unabdingbar.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 24.02.2023 an den Kreis Pinneberg über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Der Kreis Pinneberg behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Bitte beachten Sie zur Stellung von Bewerberfragen auch den Verfahrensbrief 1, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind über die Vergabeplattform zu übermitteln (vgl. Link in Ziff. I.3). Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später der Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass der Kreis Pinneberg keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Kreis Pinneberg kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Kreis Pinneberg behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu.
7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der KW 13/2023 die ersten Vergabeunterlagen mit einer Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zugesandt. Die Termine für die (ersten) Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Kreis Pinneberg seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Der Teaser zum Informationsmemorandum ("Unternehmensprofil" der GAB) wird nur an Interessenten/ Bewerber ausgegeben, die vorab über die Vergabeplattform die Vertraulichkeitsvereinbarung ausgefüllt/ unterzeichnet eingereicht haben. Der Versand des Teasers erfolgt dann separat als individuelle Nachricht über die Vergabeplattform binnen eines Werktags. Weitere Hinweise zur Vertraulichkeit enthält der Verfahrensbrief 1, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung auf dem mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt abgegeben. Diese Erklärung gilt auch für das Verhandlungsverfahren.
Der Kreis Pinneberg behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer - an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreis Pinneberg zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat. Eine Bewerbergemeinschaft muss im Rahmen der Angebotsphase (bei entsprechender Auswahl gemäß Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung) eine Gesellschafterstruktur schaffen, die gewährleistet, dass lediglich eine Gesellschaft im Fall des Zuschlags den Minderheitsgeschäftsanteil erwirbt (Projektgesellschaft). Weitere Einzelheiten hierzu - ebenso wie zur Bildung von Projektgesellschaften - enthält der Verfahrensbrief 1.
11. Der Kreis Pinneberg behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten enthält der Verfahrensbrief 1.
12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
13. Zu Ziff. IV.1.4: Der Kreis Pinneberg wird sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl des Kreis Pinneberg - zurückgestellt oder scheiden aus. Der Kreis Pinneberg behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 2 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
14. Weitergehende Verfahrensregelungen sind dem Verfahrensbrief 1 zu entnehmen, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR8YP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.