12-KSP-22-059; GST Ersatzneubau der Grundschule Thesdorf, Netzwerkkomponenten BA1 und BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-059
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-059; GST Ersatzneubau der Grundschule Thesdorf, Netzwerkkomponenten BA1 und BA2
Lieferung, Verlegung und Einbau von elektrischen-, kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Neubau für Bauabschnitte 1 und 2.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Neubau der Grundschule Thesdorf ist im Bau. Das Gebäude ist nicht unterkellert.Die Errichtung erfolgte in zwei Bauabschnitten (Bauteile 1+2). Zunächst wurde der 3-geschossige Baukörper mit den Klassenräumen und „Marktplätzen“ sowie der Verbindungsbau errichtet. Der 2. Bauabschnitt mit Baubeginn 1. Quartal 2023 wird ein 2-geschoßiges Gebäude. In denen befinden sich Aula, Computer-Unterrichtsraum, Musik- und Medienraum, Schülerbücherei und eine Küche. Die Angabe der Ausführungszeit bezieht sich auf Bauabschnitt 1 und 2. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem FB 214 Besondere Vertragsbedingungen. Bauwerk:• Abmessung: Länge ca. 60,000 m; Breite ca. 44,000 m; Höhe ca. 8,600 - 12,800 m• Bruttorauminhalt: ca. 19.200,000 m³• Anzahl der Etagen: 2- bis 3-geschossig• Tragkonstruktion (Wände/Decken): massiv (Mauerwerk / Stahlbeton)• PR-Konstruktion im Eingangsbereich• Begrüntes Flachdach Die Leistungen umfassen:Einbau von elektrischen-, kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen u.a. • Telekommunikationsanlagen• Datenübertragungsnetze, Etagenverteilernetze• flächendeckendes WLAN im Gebäude• Wartung für 4 Jahre ist als Bedarfsposion geplant. Der Wartungsvertrag wird nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Bitte beachten:Als Planungsgrundlage wurde verbindlich die vorgegebene „Leitlinie zur standardisierten Ausstattung des digitalen Netzwerkes der Stadt Pinneberg“ angewendet. Demnach gilt für aktive Komponenten, produktscharfe Ausschreibung mit der Begründung: Die Stadt Pinneberg verwendet standardmäßig Geräte des Herstellers "Extreme Networks.“ Deshalb würde kein anderes Fabrikat („oder gleichwertig“) bei der technisch notwendigen Fabrikatsvorgabe funktionieren. Es handelt sich um die Erweiterung des bestehenden Datennetzes der Stadt Pinneberg. Damit ist das in den Positionen im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat zwingend, damit die Anlage funktioniert. Auftraggeber ist die Stadt Pinneberg, der Kommunale Servicebetrieb KSP. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt [Nr. 213]) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.