12-KSP-22-059; GST Ersatzneubau der Grundschule Thesdorf, Netzwerkkomponenten BA1 und BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-059
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-059; GST Ersatzneubau der Grundschule Thesdorf, Netzwerkkomponenten BA1 und BA2
Lieferung, Verlegung und Einbau von elektrischen-, kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Neubau für Bauabschnitte 1 und 2.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Neubau der Grundschule Thesdorf ist im Bau. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Die Errichtung erfolgte in zwei Bauabschnitten (Bauteile 1+2). Zunächst wurde der 3-geschossige Baukörper mit den Klassenräumen und „Marktplätzen“ sowie der Verbindungsbau errichtet. Der 2. Bauabschnitt mit Baubeginn 1. Quartal 2023 wird ein 2-geschoßiges Gebäude. In denen befinden sich Aula, Computer-Unterrichtsraum, Musik- und Medienraum, Schülerbücherei und eine Küche. Die Angabe der Ausführungszeit bezieht sich auf Bauabschnitt 1 und 2. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem FB 214 Besondere Vertragsbedingungen.
Bauwerk:
• Abmessung: Länge ca. 60,000 m; Breite ca. 44,000 m; Höhe ca. 8,600 - 12,800 m
• Bruttorauminhalt: ca. 19.200,000 m³
• Anzahl der Etagen: 2- bis 3-geschossig
• Tragkonstruktion (Wände/Decken): massiv (Mauerwerk / Stahlbeton)
• PR-Konstruktion im Eingangsbereich
• Begrüntes Flachdach
Die Leistungen umfassen:
Einbau von elektrischen-, kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen u.a.
• Telekommunikationsanlagen
• Datenübertragungsnetze, Etagenverteilernetze
• flächendeckendes WLAN im Gebäude
• Wartung für 4 Jahre ist als Bedarfsposion geplant.
Der Wartungsvertrag wird nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer abgestimmt.
Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Bitte beachten:
Als Planungsgrundlage wurde verbindlich die vorgegebene „Leitlinie zur standardisierten Ausstattung des digitalen Netzwerkes der Stadt Pinneberg“ angewendet.
Demnach gilt für aktive Komponenten, produktscharfe Ausschreibung mit der Begründung:
Die Stadt Pinneberg verwendet standardmäßig Geräte des Herstellers "Extreme Networks.“ Deshalb würde kein anderes Fabrikat („oder gleichwertig“) bei der technisch notwendigen Fabrikatsvorgabe funktionieren. Es handelt sich um die Erweiterung des bestehenden Datennetzes der Stadt Pinneberg. Damit ist das in den Positionen im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat zwingend, damit die Anlage funktioniert.
Auftraggeber ist die Stadt Pinneberg, der Kommunale Servicebetrieb KSP.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt [Nr. 213]) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Berufs-oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
keine Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" vom Bieter auszufüllen zu unterschreiben und mit Angebot einzureichen.
keine Angaben
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60 KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, Rechnungsprüfungsamt) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen müssen.
Der Auftraggeber fordert Sicherheiten. Er behält sich vor, diese von der Auftragsumme einzubehalten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragsumme begrenzt.
-Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.
-Für die Nutzung Bauwasser und Baustrom sowie sanitäre Anlagen werden 0,45% der Nettoabrechnungssumme berechnet.
-Bauleistungsversicherung berechnet der Auftraggeber 0,15 % der Nettoabrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei EU Vergaben ist die Anwesenheit von Bietern bei Angebotsöffnung nicht zugelassen. Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts Wegen umgehend und ohne gesonderte Anforderung § 14 Abs. 6 VOB/A elektronisch über die Deutsche e Vergabe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH", Neufassung der Verpflichtungserklärung zum 01.07.2022 geltend, da der bundesweite Mindestlohn angestiegen ist , für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 100.000 EUR ist das Formblatt 223 erst mit Aufforderung von der Zentralen Vergabestelle im Auftrag des Auftraggebers genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen und nachzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.