10-13-22-028, Lieferung von elektromotorisch höhenverstellbarer Schreibtische Referenznummer der Bekanntmachung: 10-13-22-028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-13-22-028, Lieferung von elektromotorisch höhenverstellbarer Schreibtische
Lieferung und Montage der EVS sowie die Demontage und Entsorgung und Vertragung von Alt-Schreibtischen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alle Arbeitsplätze der Kreisverwaltung Pinneberg haben den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Hierzu gehören sowohl die Gestaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen als auch die Gestaltung von Arbeitsverfahren, - ablauf und - organisation (Ergonomie). Speziell für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen hat der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Arbeitsstätttenverordnung ausreichend Möglichkeiten für Bewegungsfreiheit und Änderungen der Körperhaltung zu stellen, d.h. ergonomische Arbeitsplätze zu schaffen. Die Kreisverwaltung Pinneberg beabsichtigt die Auftragsvergabe für den Kauf, die Lieferung, die Montage und Inbetriebnahme von 515 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen mit einem Standardmaß 180 x 180 cm. Ziel ist es, die Alt-Schreibtische in allen Dienststellen bis zum Ende des 2. Quartals 2023 auszutauschen.Der Austausch der Tische soll sukzessive, zeitlich gestaffelt und standortbezogen erfolgen. Die Bestellungen erfolgen per Abruf. Der erste Abruf erfolgt innerhalb der ersten 14 Tage nach Auftragserteilung. Ab der zweiten Lieferung wird ein wöchentlicher Liefer-Rhythmus angestrebt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss, die vorhandenen alten Schreibtische zurück zu nehmen und zu entsorgen. Eine Anzahl von ca. 200 Schreibtischen sind nicht zu entsorgen, sondern werden eingelagert. Ortstermine für die Liegenschaften sind vor Angebotsabgabe möglich. Die abgerufenen Leistungen sind jeweils von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchzuführen. Die Arbeiten finden parallel zum normalen Dienstbetrieb statt. Die Termine sind jeweils mit dem Auftraggeber im Vorwege abzustimmen. Bei den, in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausstattungsmerkmalen handelt es sich um Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen. bei dieser Mindestausstattung handelt es sich um Ausschlusskriterien. Sollte einer der dort genannten Kriterien nicht erfüllt sein, muss das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Die Tische müssen mindestens den Anforderungen aus Punkt 8.3.1 der DGUV Information 215-410, Stand Juli 2019 genügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: VS-Tannheim
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).