10-13-22-028, Lieferung von elektromotorisch höhenverstellbarer Schreibtische Referenznummer der Bekanntmachung: 10-13-22-028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-13-22-028, Lieferung von elektromotorisch höhenverstellbarer Schreibtische
Lieferung und Montage der EVS sowie die Demontage und Entsorgung und Vertragung von Alt-Schreibtischen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alle Arbeitsplätze der Kreisverwaltung Pinneberg haben den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Hierzu gehören sowohl die Gestaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen als auch die Gestaltung von Arbeitsverfahren, - ablauf und - organisation (Ergonomie). Speziell für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen hat der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Arbeitsstätttenverordnung ausreichend Möglichkeiten für Bewegungsfreiheit und Änderungen der Körperhaltung zu stellen, d.h. ergonomische Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Kreisverwaltung Pinneberg beabsichtigt die Auftragsvergabe für den Kauf, die Lieferung, die Montage und Inbetriebnahme von 515 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen mit einem Standardmaß 180 x 180 cm. Ziel ist es, die Alt-Schreibtische in allen Dienststellen bis zum Ende des 2. Quartals 2023 auszutauschen.
Der Austausch der Tische soll sukzessive, zeitlich gestaffelt und standortbezogen erfolgen. Die Bestellungen erfolgen per Abruf. Der erste Abruf erfolgt innerhalb der ersten 14 Tage nach Auftragserteilung. Ab der zweiten Lieferung wird ein wöchentlicher Liefer-Rhythmus angestrebt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss, die vorhandenen alten Schreibtische zurück zu nehmen und zu entsorgen. Eine Anzahl von ca. 200 Schreibtischen sind nicht zu entsorgen, sondern werden eingelagert.
Ortstermine für die Liegenschaften sind vor Angebotsabgabe möglich.
Die abgerufenen Leistungen sind jeweils von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchzuführen. Die Arbeiten finden parallel zum normalen Dienstbetrieb statt. Die Termine sind jeweils mit dem Auftraggeber im Vorwege abzustimmen.
Bei den, in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausstattungsmerkmalen handelt es sich um Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen. bei dieser Mindestausstattung handelt es sich um Ausschlusskriterien. Sollte einer der dort genannten Kriterien nicht erfüllt sein, muss das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Die Tische müssen mindestens den Anforderungen aus Punkt 8.3.1 der DGUV Information 215-410, Stand Juli 2019 genügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, dass von Ihnen Bestätigungen / Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind.
Nachweise zu folgenden Erklärungen sind im Einzelnen zu erbringen:
- Erklärung zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zu Insolvenz / Liquidation
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Aufgrund der gestreckten EU Sanktionspakete gegen Russland ist das Formblatt "Eigenerklärung EU gegen Sanktionen gegen Russland" mit Angebot abzugeben.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Eine Anforderung fehlender Unterlagen (ausgenommen Formblatt "07_Angebotsschreiben") wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Eröffnung gem. §55 (2) VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Bieterfragen gewährleisten zu können, richten Sie diese bitte bis spätestens 24.10.2022 an die Zentrale Vergabestelle. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Bei geforderten Zertifikaten sind vergleichbare internationale Zertifikate zugelassen.
Die Zertifizierungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere folgende Zertifikate:
- PEFC oder FSC zertifizierte Holzwerkstoffe,
- FEMB Nachhaltigkeitszertifikat,
- Nachweis DGUV Information 215-410, Stand Juli 2019,
- Nachweis Anforderungen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG),
- CE-Kennung oder GS-Prüfzeichen,
- Stahl-Recycling Zeichen,
- Zertifizierung nach § 56 KrWG oder gleichwertig,
Folgende Unterlagen / Gegenstände sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 5 Kalendertagen zur Verfügung zu stellen:
- kostenfreies Muster (ein Exemplar des angebotenen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches Standardmaß 180 x 180 cm, inklusive sämtlicher ausgeschriebener Zubehörteile)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).