Nachkontaktbefragungen (01/MA/2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachkontaktbefragungen (01/MA/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist vornehmlich die Durchführung von Nachkontaktbefragungen.
Die Aufgaben des Auftragnehmers sind:
Konzeption und Entwicklung eines Verfahrens von Nachkontaktbefragungen zur unmittelbaren Erfassung von Kundenfeedback und zur Messung der Beratungsqualität bei Kundenkontakten mittels eines standardisierten Fragebogens.
Durchführung der Nachkontaktbefragungen (Online oder per Telefon) zur unmittelbaren Erfas-sung von Kundenfeedback und zur Messung der Beratungsqualität bei Kundenkontakten.
Auswertung und Berichtswesen zu den Erfassungsdaten der durchgeführten Nachkontaktbe-fragungen wöchentlich (oder größere Zeitintervalle) sowie Ableitung von Optimierungs- bzw. Handlungsempfehlungen für die Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Dem Angebot ist beizufügen:
> Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der drei Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist diese Eigenerklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum, der Nettoauftragswert und die Sendungsmenge anzugeben sind. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
Es sind mindestens drei Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben
• Der Referenzauftrag muss Nachkontaktbefragungen (per Email und softwareunterstützte Telefonie) für eine gesetzliche Krankenkasse zum Gegenstand haben.
• Der Referenzauftrag aus den Jahren 2019 – 2021 muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeführt worden sein.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehenden Erklärungen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind diese Erklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Erklärungen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Es sind mindestens drei Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben
• Der Referenzauftrag muss Nachkontaktbefragungen (per Email und softwareunterstützte Telefonie) für eine gesetzliche Krankenkasse zum Gegenstand haben.
• Der Referenzauftrag aus den Jahren 2019 – 2021 muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
-- Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Eigenerklärung EU-Sanktionspaket
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
> Eigenerklärung Zertifizierung (DIN ISO 20252 und DIN ISO 9001 (2015)
> Musterreporting
> ausgefülltes Qualitätskonzept
Der Bieter hat ferner folgende datenschutzrechtliche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60)
> Anlage 1 zur DSV - Sicherheitskonzept (Mindestanforderungen) (61)
> Löschkonzept gemäß Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen
> Anlage 2 zur DSV - Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters (62)
> Anlage 3 zur DSV - Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse (63)
> Anlage 4 zur DSV - Auflistung der bestehenden Wartungsverträge (64)
> Anlage 5 zur DSV - Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartner (65)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.