Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Instandsetzungs- und Lackierarbeiten für die Kfz der Landespolizei
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Instandsetzungs- und Lackierarbeiten für die Kfz der Landespolizei
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Instandsetzungs- und Lackierarbeiten für die Kfz der Landespolizei.
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Im Fuhrpark der Landespolizei S-H (Lose 1 und 2, ca. 200 Fahrzeuge) werden zurzeit folgende Fahrzeugtypen eingesetzt:
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Der Fahrzeugbestand besteht hauptsächlich aus Fahrzeugen folgender Hersteller:
VW,
Mercedes-Benz,
Ford,
Opel.
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Vorherrschend sind folgende Modelle:
VW Golf, Passat;
Mercedes-Benz E-Klasse u. Vito;
Ford S-Max;
Opel Astra u. Insignia.
Polizeidirektion Flensburg (Kreis Nordfriesland ohne Nordfriesische Inseln)
Kreis Nordfriesland
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Instandsetzungs- und Lackierarbeiten für die Kfz der Landespolizei
Los 1
Polizeidirektion Flensburg
Kreis Nordfriesland ohne Nordfriesische Inseln
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ca. 60 vorhandene Dienstkraftfahrzeuge
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Für dieses Los wurde ein Höchstwert in Höhe von 150.000,00 Euro netto ermittelt.
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Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwertes.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Wochen vor Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt wird. Ein Kündigungsrecht des Auftragnehmers besteht nur nach den gesetzlichen Regeln.
Eine Vertragsverlängerung über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (28.02.2027) hinaus erfolgt nicht.
siehe Ziffer II.2.7
Polizeidirektion Flensburg (Stadt Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg)
Polizeidirektion Flensburg Stadt Flensburg u. Kreis Schleswig-Flensburg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Instandsetzungs- und Lackierarbeiten für die Kfz der Landespolizei
Los 2
Polizeidirektion Flensburg
Stadt Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg
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ca. 140 vorhandene Dienstkraftfahrzeuge
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Für dieses Los wurde ein Höchstwert in Höhe von 300.000,00 Euro netto ermittelt.
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Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwertes.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Wochen vor Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt wird. Ein Kündigungsrecht des Auftragnehmers besteht nur nach den gesetzlichen Regeln.
Eine Vertragsverlängerung über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (28.02.2027) hinaus erfolgt nicht.
siehe Ziffer II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (hier: Instandsetzungs- und Lackierarbeiten), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
4. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
5. Eigenerklärung (Formblatt), ob und im welchen Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrag-/aufträge und Benennung der/s Nachunternehmens (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
6. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 und höchstens 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) erbrachten und vergleichbaren Leistungen (hier: Instandsetzungs- Lackierarbeiten an Kfz) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
8. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 06. Januar 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht], Vergabenummer: ZB-P0-22-1970000-4122.7) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
10. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
11. Ausgefülltes Preisblatt. (Formblatt)
12. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
13 Detaillierte Aufstellung mit welcher technischen Ausstattung die Leistungserbringung – im Falle eines Auftrages – erfolgt (technisches Gerät/Maschinen/Fuhrpark).
14. Nachweis, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 ff. oder gleichwertiger Art vorliegt (Kopie des Zertifikates).
15. Zertifizierung der Fahrzeughersteller, dass Fahrzeuge der Hersteller VW, Mercedes, Opel u. Ford repariert u. lackiert werden können oder eine Eigenerklärung, dass diese Zertifizierung innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung nachgeholt wird.
16. Angaben zum Standort der Lackier- und Instandsetzungswerkstätten (Formblatt).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de