22D611023 - Polizeidirektion Leipzig, Neuunterbringung Referenznummer der Bekanntmachung: 22D611023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
22D611023 - Polizeidirektion Leipzig, Neuunterbringung
Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (AG 1.1.1); Wärmeversorgungsanlagen (AG 1.1.2); Luftechnische Anlagen (AG 1.1.3); nutzerspezifische Anlagen (AG 1.1.7); Gebäudeleittechnik (AG 1.1.8)
Dimitroffstraße 1, 04109 Leipzig
Die Bauaufgabe umfasst die Sanierung und den Umbau des Behördenzentrums Leipzig-Mitte zur Unterbringung wesentlicher Funktionseinheiten der Polizeidirektion Leipzig und des Polizeireviers Zentrum. Weiterhin werden Teile des Landgerichts auf Teilflächen des Gebäudes "Straße des 17. Juni" eingeordnet.
Das Gesamtbauvorhaben ist in 6 Bauteile unterteilt:
Die Bauteile A, B, C, und D sind Bestandsgebäude die saniert, modernisiert, umgebaut und in Teilen erweitert werden. Das Bauteil E ist ein Neubau, als Anbau an das Bestandsgebäude D.
Zur Sicherstellung des Dienstbetriebes während der gesamten Bauzeit ziehen Teile der Polizeidirektion in ein Interimsquartier im Behördenzentrum Paunsdorf, Schongauer Straße 3 um. Das Interim wird als Bauteil G geführt.
Neben den baulichen und technischen Maßnahmen im Gebäudebestand ist die Unterbringung des gesamten Stellplatzbedarfs (Dienst-Kfz der Polizei und öffentlich-rechtliche Verpflichtung gemäß § 49 SächsBO) auf der Liegenschaft eine Kernaufgabe der Baumaßnahme.
Die Bestätigung der Entwurfsunterlage-Bau liegt vor.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1.1.1, 1.1.2, 1.1.3, 1.1.7 (für Gebäude A,B,C,D,E) und1.1.1, 1.1.2, 1.1.3 1.1.8 (für Gebäude G) Leistungsphasen (LPH) 5 bis 8 nach § 55 HOAI 2021 gemäß Anlage 15 HOAI 2021.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 zu § 51 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 7 und 8.
Weitere Erläuterungen siehe Projektbeschreibung.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 7 und 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
1. Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
2. "Beachten Sie":
- Die Leistungen werden im "Offenen Verfahren" vergeben!
- Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden "Darstellungen und Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien" sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.)BERUFLICHE BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Master oder Dipl.-Ing. der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbar zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die
entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3) Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung
der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird
jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr.
2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Ergänzend...
Zu 2) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000,00 EURund Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1.) GEEIGNETE REFERENZ:
Erklärung zu geeigneten Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über eine vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Dienstleistung aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Es sind Referenzen anzugeben, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs-oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu der Referenz siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen).
Für die Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos +Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang 2 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten sollte!
An die Referenz gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) BESCHÄFTIGTENZAHL:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen von Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag
zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert
ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung
(Formblatt) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
6.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM):
Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufl. Qualifikation und Berufserfahrung). Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 921-AI EU zu verwenden.
Zu 1.) "GEEIGNETE REFERENZEN":
Es sind mindestens zwei Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden vom Bieter Referenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
REFERENZ 1: Maßnahme aus dem Bereich Neubau, öffentliches Gebäude (z. B. Justiz, Polizei, Kliniken, Kaserne, Schulen oder vergleichbares Gebäude), anrechenbare Kosten KG 410, 420, 430 mind. 1,5 Mio EUR brutto.
REFERENZ 2: Maßnahme aus dem Bereich Sanierung Altbauten, mit Anforderungen an den Denkmalschutz, anrechenbare Kosten KG 410, 420, 430 und 480 mind. 2,0 Mio EUR brutto.
Fertigstellung aller Referenzen nach dem 01.01.2012 bis zum Termin der Bekanntmachung.
Zu 3.) "BESCHÄFTIGTENZAHL": Erforderliche Mindestanzahl der jahresdurchschnittlichen Beschäftigten: 15.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt;
2) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Angebotes muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
3) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium);
6) Bei Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft jeweils das Formblatt 901-AI EU ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5K VO (EU) Nr. 833/2014 3.4). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;
7) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert;
8.) WICHTIGER HINWEIS: Zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe Vergabebunterlagen - "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60