Ersatzbeschaffung eines Mobilkranes für den Bhf. in Rendsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 254.2/821-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24159 Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsa-nok.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Mobilkranes für den Bhf. in Rendsburg
Es soll ein Mobilkran für den Bauhof in Rendsburg, dabei handelt es sich um eine werftähnliche Liegenschaft des Wassertraßen- und Schifffahrtsamtes Nord-Ostsee-Kanal, beschafft werden. Der Umfang dieser Ausschreibung bezieht sich neben dem Bau und der Lieferung eines Mobilkranes auch auf entsprechende Schulungen und Dokumentation.
Bauhof Rendsburg
Blenkinsopstraße
24768 Rendsburg
Es soll ein Mobilkran für den Bauhof in Rendsburg, dabei handelt es sich um eine werftähnliche Liegenschaft des Wassertraßen- und Schifffahrtsamtes Nord-Ostsee-Kanal, beschafft werden. Der Umfang dieser Ausschreibung bezieht sich neben dem Bau und der Lieferung eines Mobilkranes auch auf entsprechende Schulungen und Dokumentation.
Der Mobilkran soll neben dem Heben von Lasten in abgestützer Weise auch Lasten Verfahren können. Über dies muss ein Mannkorbbetrieb (Heben und Absenken) möglich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbeschaffung eines Mobilkranes für den Bhf. in Rendsburg
Ort: Ehingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 53123 Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWBnur zulässig, soweit:1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, 4.nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind