Rahmenvertrag zur Lieferung von AC-Wallboxen Referenznummer der Bekanntmachung: R 5115/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von AC-Wallboxen
Die Stadtwerke Lübeck planen die Neuausrichtung ihres Wallbox-Portfolios im Bereich E-Mobilität. Im Schwerpunkt dieser Ausschreibung steht die Suche nach neuen Lieferanten bzw. Rahmenvertragspartner für die Lieferung der Hardware (AC-Wallboxen).
Wesentlicher Bestandteil der Mobilitätswende ist das Laden des Elektroautos zuhause oder im Unternehmen. Um sich weiterhin in diesem Markt platzieren zu können, soll das Wallbox-Angebot der Stadtwerke Lübeck gezielter auf die verschiedenen Kundengruppen ausgerichtet werden. Dabei wurden die folgenden Segmente identifiziert:
1. Laden zuhause - Privatpersonen
2. Laden zuhause - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Wohnungswirtschaft
3. Laden am Arbeitsplatz - Gewerbe
Da sich die Anforderungen der Zielgruppen differenzieren, wird in verschiedenen Losen entsprechend der Segment-Anforderungen ausgeschrieben.
AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Privatkunden
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
In diesem Los werden Lieferanten für die AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Privatkunden gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Es ergibt sich voraussichtlich nachfolgendes unverbindliches Mengengerüst mit Verteilung der Lieferungen über vier Jahre:
2023: ca. 80 Stk.
2024: ca. 100 Stk.
2025: ca. 140 Stk.
2026: ca. 200 Stk.
Technische Anforderungen an das Produkt sind dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Gewerbe/WEG/Mieter
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
In diesem Los werden Lieferanten für die AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Gewerbe/WEG/Mieter gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Es ergibt sich voraussichtlich nachfolgendes unverbindliches Mengengerüst mit Verteilung der Lieferungen über vier Jahre:
2023: ca. 100 Stk.
2024: ca. 130 Stk.
2025: ca. 180 Stk.
2026: ca. 250 Stk.
Technische Anforderungen an das Produkt sind dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
AC-Wallboxen mit zwei Ladepunkten für Gewerbe/WEG/Mieter
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
In diesem Los werden Lieferanten für die AC-Wallboxen mit zwei Ladepunkten für Gewerbe/WEG/Mieter gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Es ergibt sich voraussichtlich nachfolgendes unverbindliches Mengengerüst mit Verteilung der Lieferungen über vier Jahre:
2023: ca.180 Stk.
2024: ca. 240 Stk.
2025: ca. 300 Stk.
2026: ca. 360 Stk.
Technische Anforderungen an das Produkt sind dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AC-Wallbox mit einem Ladepunkt für Privatkunden
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AC-Wallbox mit zwei Ladepunkten für Gewerbe/WEG/Mieter
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AC-Wallbox mit einem Ladepunkt für Gewerbe/WEG/Mieter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt R 5115/22
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6EEA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.