Nichtoffener_Wettbewerb_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: OSC_01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 228-656128)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener_Wettbewerb_TNW
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau der 101. Oberschule Dresden "Johannes Gutenberg" auf der innerstädtisch gelegenen Cockerwiese unter dem Aspekt der Klimaneutralität in Planung und Betrieb.
Das Raumprogramm umfasst eine dreizügige Oberschule mit ca. 4.080 m² NUF 1-7 sowie eine 2-Feld-Sporthalle mit ca. 1.440 m² NUF 1-7. Die Nutzungsaufnahme soll in 03/2028 erfolgen. Weitere Angaben zur Planungsaufgabe sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten.
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener, einphasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, der einem VgV-Verfahren vorgelagert ist. Nach Abschluss des VgV-Verfahrens beabsichtigt die Ausloberin die Leistungen der
- Objektplanung Gebäude gem. HOAI Teil 3
- Tragwerksplanung gem. HOAI Teil 4
- Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI Anlage 1, Punkt 1.2
an einen der Preisträger stufenweise zu vergeben.
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll gemeinsam durch Berufsangehörige der einzelnen Disziplinen (Architektur, Tragwerksplanung, Bauphysik, falls erforderlich als Bewerbergemeinschaft) erfolgen. Die Beteiligung weiterer Fachplaner ist möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften aus Architektur, Tragwerksplanung und Bauphysik wird zwingend vorgeschrieben, sofern diese Planungsleistungen nicht durch einen Bewerber erbracht werden können. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in der "Erklärung bei Bewerbergemeinschaften" einen bevollmächtigen Vertreter zu benennen.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, sofern die Mitglieder in Summe die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften dürfen bei Zulassung zum Planungswettbewerb nicht nachträglich verändert oder neu gebildet werden.
Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften aus Architektur, Tragwerksplanung und Bauphysik sind für die Vergabe zugelassen und haben in der "Erklärung bei Bewerbergemeinschaften" einen bevollmächtigen Vertreter zu benennen.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, sofern die Mitglieder in Summe die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Einbindung von Nachauftragnehmern ist ebenso zulässig und im Teilnahmewettbewerb mittels Verpflichtungserklärung gem. § 36 VgV nachzuweisen. Für die Teilnahmeberechtigung gelten die Anforderungen an Bewerbergemeinschaften sinngemäß.
B) Teilnahmehindernisse
Teilnahmehindernisse gem. § 4 Abs. 2 RPW schließen eine Teilnahme am Wettbewerb aus. Weiterhin führen
- Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sowie
- Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Niederlassungen eines Unternehmens/ verbundene Unternehmen
zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbungen bzw. Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
B) Teilnahmehindernisse
Teilnahmehindernisse gem. § 4 Abs. 2 RPW schließen eine Teilnahme am Wettbewerb aus.