Berufsförderungswerk Dresden – Umbau von Haus D vom Internat zum Beruflichen Trainingszentrum, Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3, Vergabenummer: BFWDD-2023-02-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfw-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsförderungswerk Dresden – Umbau von Haus D vom Internat zum Beruflichen Trainingszentrum, Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3, Vergabenummer: BFWDD-2023-02-03
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß § 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 2, 3 sowie 5 bis 8, stufenweise Beauftragung, für den Umbau von Haus D des Berufsförderungswerkes Dresden vom Internatsgebäude zum Beruflichen Trainingszentrum.
Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH,
Hellerhofstraße 35,
D-01129 Dresden
Das Grundstück des Berufsförderungswerkes Dresden in Dresden-Trachenberge umfasst Hauptgebäude (Ausbildung), Internatsgebäude A-D, Sportbereich und historische Bestandsgebäude mit unterschiedlicher Nutzung.
Um dem steigenden Bedarf an Leistungen des Beruflichen Trainingszentrums (BTZ) gerecht werden zu können, ist die Umnutzung des bisherigen Internatsgebäudes Haus D vorgesehen. Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit ist ein Aufzug vom Erdgeschoss bis zum Dachgeschoss einzubauen. Zur Herstellung der benötigten Ausbildungsräume und Büros muss ein Großteil der statisch tragenden Innenwände entfernt und voraussichtlich mittels Rahmenkonstruktion abgefangen werden. Fußböden und Innenausbauten sind bis zum Rohbau zurück zu bauen. Der Innenausbau erfolgt grundhaft, ausgerichtet auf die neuen Anforderungen. Ein Großteil der technischen Anlagen muss grundhaft erneuert werden. Hinzu kommt eine notwendige Lüftungsanlage. Zu berücksichtigen ist dabei die relativ geringe vorhandene Raumhöhe. Für die Maßnahme liegt eine Baugenehmigung vom Mai 2022 vor. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau (§2 (4) SächsBO).
Die Kostenschätzung ergab Bauwerkskosten (KG 300+400) von 3,3 Mio. Euro brutto. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme bis zum IV. Quartal 2024 zu realisieren.
Eine ausführliche Aufgabenbeschreibung ist der veröffentlichten Projektbeschreibung zu entnehmen.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
ZUR BEACHTUNG: Die Leistungen werden im OFFENEN VERFAHREN vergeben! Die vom Bieter zu erarbeitenden DARSTELLUNGEN und ERLÄUTERUNGEN zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen! Alle einzureichenden Unterlagen sind in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (siehe veröffentlichte Vergabeunterlagen) aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:
1) Berufliche Befähigung:
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure gemäß § 75 VgV Abs. 2 und 3 VgV (siehe auch Punkt III.2.1).
Der entsprechende Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist einzureichen.
2) Eintragung Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Vorlage aktueller Handelsregisterauszug.
3) Weitere Angaben / Erklärungen:
3.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Firmenbezeichnung, Kontakt, vertretungsberechtigte Person, Rechtsform, Ansprechpartner.
3.2) Eigenerklärung, dass Ingenieursleistungen gemäß § 73 Abs. 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
3.3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
3.4) Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die in Abschnitt III dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen, sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Eignungskriterien / Mindestanforderungen nur von der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden müssen. Die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden – auch über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinaus - und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt (Anlage 1 zum Bieterbogen) zu verwenden und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:
1) Spezifischer Jahresumsatz:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr.
2) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung/Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet, einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
3) Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform einzuholen. Liegt der Bonitätsindex über 250 Punkten, kann der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
zu 2) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR sowie zweifacher Maximierung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Werden die geforderten sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:
1) Benennung des vorgesehenen Projektleiters. Mindestanforderungen an den Projektleiter siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. Bei Bietergemeinschaften wird der Projektleiter durch die Gemeinschaft benannt (nicht durch jedes einzelne Mitglied).
2) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl:
Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren. Erforderliche Beschäftigtenzahl siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
3) Erklärung zu geeigneten Referenzen:
Es ist ein Referenzprojekt anzugeben, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. An die Referenz gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. Bei Bietergemeinschaften wird die Referenz durch die Gemeinschaft benannt (nicht durch jedes einzelne Mitglied).
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe „Bieterbogen“. Zur Referenz ist zudem eine Projektdokumentation im Umfang von maximal zwei A4-Seiten beizufügen. Sie sollte eine aussagekräftige Projektbeschreibung mit Fotos, Planzeichnungen, o.ä. enthalten.
4) Unterauftragsvergabe:
Bei beabsichtigtem Einsatz von Unterauftragnehmern gemäß § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV sind der Name des Unterauftragnehmers und dessen geplanter Leistungsumfang zu benennen sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt siehe Bieterbogen) einzureichen.
5) Eignungsleihe:
Bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV sind der Name des anderen Unternehmens sowie Art und Umfang der überlassenen Eignung zu benennen sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt siehe Bieterbogen) einzureichen.
zu 1) Benennung des Projektleiters:
Mindestanforderungen an den Projektleiter: mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3. Ein Nachweis über die Berufsqualifikation des Projektleiters ist einzureichen.
zu 2) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl:
In den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich mind. 3 Beschäftigte Fachplaner TGA . Bei Bietergemeinschaften ist die Summe der Beschäftigten der verschiedenen Mitglieder der Bietergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
zu 3) Erklärung zu geeigneten Referenzen:
Mindestanforderungen an Referenz A: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 für Umbau/Sanierung eines Gebäudes, mind. Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 erbracht, mind. Honorarzone II, Herstellungskosten Kostengruppen 410+420+430 mind. 300.000 Euro brutto, Fertigstellung (nutzungsfähige Übergabe) zwischen 01.01.2018 und 30.11.2022.
§ 75 Abs. 2 und 3 VgV:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Teilnahmeberechtigt sind zudem juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen "Tragwerksplanung" ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können, sowie Bietergemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Siehe Auftrags-/ Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der im Punkt I.3) elektronische Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Auch die Abgabe von Angeboten sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Plattform.
Bei Bereitstellung elektronischer Vergabeunterlagen obliegt es bis zum Ablauf der Angebotsfrist den Bietern, sich selbstständig über Änderungen in den Vergabeunterlagen zeitnah zu informieren.
2) Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. Im Zweifelsfall und auf Anforderung des Auftraggebers ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Unterauftragnehmern haben den Ausschluss aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Unterauftragnehmern zur Folge.
6) Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler (u.a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen, so hat dieser die Auftraggeberin unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen.
7) Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung über das Angebot oder zur Aufklärung über die Eignung der Bieter ein Gesprächstermin zu verlangen.
8) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern teilweise die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.