37.000 CO2-Lüftungsampeln für öffentliche und freie Schulen des Freistaates Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: R13-0452/315/90-2022/142655
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lasub.smk.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
37.000 CO2-Lüftungsampeln für öffentliche und freie Schulen des Freistaates Sachsen
Der Freistaat Sachsen vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung beabsichtigt, in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung vom 8. Juni 2022 und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom 13. September 2021, die Beschaffung von 37.000 CO2-Lüftungsampeln als weitere Präventionsmaßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie. Die CO2-Lüftungsampeln sollen schnellstmöglich in den Unterrichtsräumen aller öffentlichen und freien Schulen im Gebiet des Freistaats Sachsen zum Einsatz kommen.
Chemnitz, DE
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung beabsichtigt, in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung vom 8. Juni 2022 und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom 13. September 2021, die Beschaffung von 37.000 CO2-Lüftungsampeln als weitere Präventionsmaßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie.
Insgesamt sollen rund 1.650 öffentliche und freie Schulen im ganzen Landesgebiet direkt mit den Lüftungsampeln beliefert werden. Rund 960 Schulen, vorwiegend Grund- und Förderschulen, auf die von der Gesamtauftragsmenge 13.917 Ampeln entfallen, sind bei der Belieferung zu priorisieren, da dort Hilfsmittel zur Umsetzung der bereits bestehenden Belüftungskonzepte am dringendsten benötigt werden.
Die CO2-Lüftungsampeln sollen schnellstmöglich in den öffentlichen und freien Schulen des Freistaates Sachsen zum Einsatz kommen. Die Gesamtliefermenge von 37.000 CO2-Lüftungsampeln muss daher spätestens zwölf Wochen nach Zuschlagserteilung bei den Endnutzern eingetroffen sein.
Angabe zur Vertragslaufzeit (999) wurde lediglich gewählt um herauszustellen, dass es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis handelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt einen durchschnittlichen Jahresumsatz des Bieters in Höhe von mindestens EUR 3 Millionen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren voraus.
Gefordert sind Angaben zu drei vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Kalenderjahre. Die Referenzprojekte müssen mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf die Komplexität der Leistung – vergleichbar sein. Vergleichbar sind Referenzen, die die Lieferung von mindestens 2.000 zum Dauerbetrieb bestimmten technischen Messgeräten im Bereich der Luftzusammensetzung und/oder -qualität mit Anzeige- oder Signalfunktion umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen sachlich und örtlich zuständig.