Beschaffung eines geländegängigen Notfallkrankenwagens (KTWgl) mit Beladung für den Katastrophenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20220007

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines geländegängigen Notfallkrankenwagens (KTWgl) mit Beladung für den Katastrophenschutz

Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20220007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34114100 Notfallwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag beinhaltet die Konstruktion und Lieferung eines geländegängigen Krankentransportwagens (KTW) sowie Beladung für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell / Aufbau

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34114100 Notfallwagen
34114121 Krankenwagen
34114122 Patiententransportfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung:

Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 1 beinhaltet das Fahrgestell und den Aufbau für einen geländegängigen Notfallkrankenwagen. Der Notfallkrankenwagen dient zum Transport, zur Erstversorgung und der Überwachung von einem liegenden Kranken sowie bis zu 3 Helferinnen und Helfern (incl. Fahrer/in)(mind. zwei Personen im Fahrerraum). Davon finden beim Transport eines Kranken bis zu 2 Hilfspersonen im Krankenraum eine Sitzmöglichkeit.

Da der Einsatz sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf unbefestigten Wegen/unwegsamen Gelände möglich sein soll, muss das zu konstruierende Kraftfahrzeug zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (querfeldein) geeignet ist. Die technische Lösung der Anforderungen soll in Verhandlungen weiter konkretisiert werden. Die Anforderungen an Krankenkraftwagen gemäß EN 1789 (D) sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 100.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beladung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34114100 Notfallwagen
34114121 Krankenwagen
34114122 Patiententransportfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung:

Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 2 beinhaltet die Lieferleistung für die Beladung des unter Los 1 fallenden Notfallkrankenwagens.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-440471
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe System Strobel GmbH & Co. KG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73433
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe Beladung (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von "1.00 EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung

dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYW8Z7VHXM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/12/2022

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