Ex-Post Bekanntmachung: Fachplanervergabe Wittenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://big-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Bekanntmachung: Fachplanervergabe Wittenburg
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz.
Die TGA- und Tragwerkplanungsleistungen für den Neubau des Verwaltungsgebäudes wurden in drei Losen (Los 1 Tragwerksplanung, Los 2 HLS-Planungsleistungen und Los 3 Elektroplanungsleistungen) ausgeschrieben. Dabei wurde nur Los 1 Tragwerksplanung vergeben. Für Los 2 HLS-Planungsleistungen und Los 3 Elektroleistungen gingen keine Angebote ein. Diese Verfahren wurden aufgehoben.
Tragswerksplanerleistungen
Stadt Wittenburg Molkereistraße 4 19243 Wittenburg
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen war die Planung und die Begleitung der Umsetzung (Tragwerksplanerleistungen: Planungsleistungen der Leistungsbilder Tragwerksplanung gemäß §§ 49 - 52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 sowie ggf. besondere Leistungen).
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
TGA-Planerleistungen (HLS-Planungsleistungen)
Stadt Wittenburg Molkereistraße 4 19243 Wittenburg
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen war die Planung und die Begleitung der Umsetzung (HLS-Planungsleistungen: Planungsleistungen der Leistungsbilder gemäß §§ 53 - 56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI sowie ggf. besondere Leistungen).
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
TGA-Planerleistungen (Elektroplanung)
Stadt Wittenburg Molkereistraße 4 19243 Wittenburg
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen war die Planung und die Begleitung der Umsetzung (Elektroplanung: Planungsleistungen der Leistungsbilder gemäß §§ 53 - 56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI sowie ggf. besondere Leistungen).
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanerleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planerleistungen (HLS-Planungsleistungen)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planerleistungen (Elektroplanung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936EEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.