Ersatzneubau Levensauer Hochbrücke - Los 7 Neubau Widerlager Nord und Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 3838SB2-214.02.0001/2283828
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Levensauer Hochbrücke - Los 7 Neubau Widerlager Nord und Süd
Die bestehende 1. Hochbrücke Levensau, die bei Kiel den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) überspannt, soll durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Für die Durchführung dieser Baumaßnahme sind diverse Vorarbeiten erforderlich.
Eine davon ist die Errichtung zweier neuer Brückenwiderlager.
Die vorliegende Bauausschreibung beinhaltet Arbeiten zum/zur:
- Aufbruch und die Aufnahme von bituminösen Trag- und Decksichten
- Demontage von Schienen
- Herstellung von Trägerverbauten als Baugrubenumschließungen
- Herstellung von Großbohrpfählen als Tiefgründung der Widerlager
- Herstellung von Rückverankerungen für die Baugrubenumschließungen und die Widerlager
- Herstellung der Widerlager
- Herstellung von Straßen- und Fußgängerhilfsbrücken
- Einbau von Gleishilfsbrücken
- Wiederherstellung bituminöser Trag- und Deckschichten
- Wiedereinbau Schienen
- rund 13.000m³ Erdbewegungen
- rund 27.000t Boden verwerten/ beseitigen
- rund 5.400m² Flächenbefestigung mit RC - Material herstellen und beseitigen
- 65 Stück Großbohrpfähle, d = 1,50m, L = 25 - 34m herstellen
- 4 Stück Bohrpfähle, d = 0,88 m, L = 33 - 36m herstellen
- rund 170t Trägermaterial liefern und einbauen, L = 12 - 24m
- 36 Stück Bohrungen für Verbauträger, ds = 620 mm, T = 21 - 24m herstellen
- 32 Stück Bohrungen für Verbauträger, ds = 880 mm, T = 13 - 29m herstellen
- 15 Stück Träger einbauen, einschlagen, L bis 18m
- 49 Stück Litzenanker herstellen, L = 26 - 53 m
- rund 570m² Spritzbeton herstellen, d = 15 - 20cm
- rund 2.600m³ Ortbeton herstellen
- rund 50m³ Betonfertigteile herstellen
- rund 550m² Asphaltflächen herstellen
- rund 370m Schienen aus- und einbauen
- 1 Stück Fußgängerhilfsbrücke demontieren. L = 25,90m
- 1 Stück Fußgängerhilfsbrücke herstellen und montieren, L = 42,00m
- 1 Stück Fußgängerhilfsbrücke herstellen und montieren, L = 42,50m
- 1 Stück Straßenhilfsbrücke herstellen und montieren, L = 15,00m
- 1 Stück Straßenhilfsbrücke herstellen und montieren, L = 27,00m
- 2 Stück Gleishilfsbrücke antransportieren und montieren, ZH 19
- 1 Stück Gleishilfsbrücke antransportieren und montieren, ZH 24
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Datei in III.1.1
siehe Datei in III.1.1
Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu prüfen, ob insbesondere die ausgeführten Leistungen, die in der Präqualifikation angegeben wurden, die Mindestanforderungen erfüllen bzw. vergleichbare Leistungen darstellen.
Ist dies nicht der Fall, sind die Angaben nicht vergleichbar und die Eignung ist durch zusätzliche Unterlagen bzw. Referenzen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4
GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.